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BGH, 23.08.2000 - 2 ARs 212/00, 2 AR 138/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 14 StPO
Bestimmung des zuständigen Gerichts - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit - Bundesgerichtshof - Vorlage - Bestimmung - Zuständigkeitsstreit - Rechtshilfe - Ablehnung - Amtsgericht
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln - 583 Ls 194/97
- BGH, 23.08.2000 - 2 ARs 212/00, 2 AR 138/00
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Frankfurt, 07.11.2003 - 3 Ws 1250/03
Zuständigkeit bei der Rechtshilfe: Entscheidung des Streits über die örtliche …
§ 14StPO ist jedoch unanwendbar, weil der Streit zwischen den an einem Rechtshilfeersuchen beteiligten Gerichten über die Berechtigung, das Ersuchen abzulehnen, in § 159 GVG abschließend geregelt ist (vgl. BGH, NStZ-RR 2003, 97 und BGHR StPO § 14 Bestimmung, abgelehnte 3). - BGH, 03.05.2002 - 2 ARs 103/02
Zulässigkeit der kommissarischen Vernehmung; Zuständigkeit zur Entscheidung über …
Die Vorlegung ist unzulässig (vgl. auch Senatsbeschluß vom 23. August 2000 - 2 ARs 212/00). - BGH, 03.05.2002 - 2 AR 54/02
Zuständigkeit - Vorlegung - Rechtshilfevernehmung - Rechtshilfeersuchen - …
Die Vorlegung ist unzulässig (vgl. auch Senatsbeschluß vom 23. August 2000 - 2 ARs 212/00). - BGH, 23.08.2000 - 2 AR 138/00
Zuständigkeit - BGH - Vorlage - Bestimmung - Zuständigkeitsstreit - Rechtshilfe - …
2 ARs 212/00 2 AR 138/00 .