Rechtsprechung
BGH, 28.05.2008 - 2 ARs 214/08, 2 AR 108/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,12991) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 103 JGG; § 2 StGB; § 3 StGB; § 42 JGG
Verfahrensverbindung (prozessökonomische Gründe; Aussetzung einer Hauptverhandlung) - openjur.de
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine Verbindung mehrerer Strafsachen gegen Heranwachsende und Erwachsene; Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäß § 103 JGG
- Judicialis
JGG § 42 Abs. 3; ; JGG § 103 Abs. 1; ; JGG § 108 Abs. 1; ; StPO § 2; ; StPO § 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 103 Abs. 1, Abs. 2 § 112
Voraussetzungen der Verbindung von Strafsachen gegen Heranwachsende und Erwachsene - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten - 19 JuJs 2498/03
- LG Hamburg - 631 KLs 3/08
- BGH, 28.05.2008 - 2 ARs 214/08, 2 AR 108/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.06.1959 - 2 ARs 158/58
Abgabe des Verfahrens nach Anklageerhebung im Falle eines Wechsels des …
Auszug aus BGH, 28.05.2008 - 2 ARs 214/08
Eine Verfahrensabgabe nach § 42 Abs. 3 JGG kommt nicht in Betracht, wenn der Aufenthaltswechsel eines Angeklagten bereits vor Erhebung der Anklage erfolgt ist (vgl. BGHSt 13, 209, 218).".
- BGH, 02.06.2010 - 2 ARs 196/10
Verbindung durch das gemeinschaftliche obere Gericht; erforderlicher Neubeginn …
Wird eine weitere Anklage gegen denselben Angeklagten außerhalb der Hauptverhandlung zu einem bereits anhängigen Verfahren mit einer laufenden Hauptverhandlung hinzu verbunden, muss, wenn die Voraussetzungen des § 266 StPO nicht vorliegen, mit der Hauptverhandlung neu begonnen werden (BGHSt 53, 108; vgl. auch Senatsbeschluss vom 28. Mai 2008 - 2 ARs 214/08).