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BGH, 23.08.1995 - 2 ARs 215/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafvollstreckungskammer - Zuständigkeit der Kammer - Justizvollzugsanstalt - Aufnahme in die Strafanstalt - Bezirk
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 462a
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.10.1994 - 2 ARs 359/94
Strafvollstreckungskammer - JVA - Führungsaufsicht
Auszug aus BGH, 23.08.1995 - 2 ARs 215/95
Mit der Aufnahme des Verurteilten in die Justizvollzugsanstalt Rottenburg wurde die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Tübingen begründet (BGH NStZ 1984, 380; Beschlüssedes Senats vom 8. Januar 1993 - 2 ARs 554/92 undvom 28. Oktober 1994 - 2 ARs 359/94). - BGH, 08.03.1984 - 2 ARs 71/84
Begründung der Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer - Verhinderung des …
Auszug aus BGH, 23.08.1995 - 2 ARs 215/95
Mit der Aufnahme des Verurteilten in die Justizvollzugsanstalt Rottenburg wurde die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Tübingen begründet (BGH NStZ 1984, 380; Beschlüssedes Senats vom 8. Januar 1993 - 2 ARs 554/92 undvom 28. Oktober 1994 - 2 ARs 359/94). - BGH, 08.01.1993 - 2 ARs 554/92
Wechsel der Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer mit Aufnahme in eine …
Auszug aus BGH, 23.08.1995 - 2 ARs 215/95
Mit der Aufnahme des Verurteilten in die Justizvollzugsanstalt Rottenburg wurde die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Tübingen begründet (BGH NStZ 1984, 380; Beschlüssedes Senats vom 8. Januar 1993 - 2 ARs 554/92 undvom 28. Oktober 1994 - 2 ARs 359/94).
- BGH, 22.11.2000 - 2 ARs 328/00
Bestimmung des zuständigen Gerichts
Die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Berlin wurde vielmehr bereits mit der Aufnahme des Verurteilten in eine Anstalt ihres Bezirkes begründet (vgl. BGH, Beschl. v. 23. August 1995 - 2 ARs 215/95; BGH, Beschl. v. 26. Juli 1995 - 2 ARs 224/95). - BGH, 15.10.2003 - 2 ARs 334/03
Zuständigkeit für die Führungsaufsicht (Wechsel durch Aufnahme an sich)
Die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Köln wurde vielmehr bereits mit der Aufnahme des Verurteilten in eine Anstalt ihres Bezirkes begründet (BGH NStZ 2001, 165; BGH, Beschluss vom 23. August 1995 - 2 ARs 215/95; BGH, Beschluss vom 26. Juli 1995 - 2 ARs 224/95). - BGH, 15.10.2003 - 2 AR 203/03
Entfall der Führungsaufsicht für einen Verurteilten; Begründung der Zuständigkeit …
Die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Köln wurde vielmehr bereits mit der Aufnahme des Verurteilten in eine Anstalt ihres Bezirkes begründet (BGH NStZ 2001, 165; BGH, Beschluss vom 23. August 1995 - 2 ARs 215/95; BGH, Beschluss vom 26. Juli 1995 - 2 ARs 224/95). - BGH, 22.11.2000 - 2 AR 206/00 Die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Berlin wurde vielmehr bereits mit der Aufnahme des Verurteilten in eine Anstalt ihres Bezirkes begründet (vgl. BGH, Beschl. v. 23. August 1995 -2 ARs 215/95; BGH, Beschl. v. 26. Juli 1995 -2 ARs 224/95).