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   OLG Köln, 06.01.2006 - 2 ARs 231/05   

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https://dejure.org/2006,7611
OLG Köln, 06.01.2006 - 2 ARs 231/05 (https://dejure.org/2006,7611)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.01.2006 - 2 ARs 231/05 (https://dejure.org/2006,7611)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Januar 2006 - 2 ARs 231/05 (https://dejure.org/2006,7611)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung einer über die gesetzlichen Gebühren hinausgehenden Pauschgebühr; Pauschalgebühr für Strafverteidiger bei besonders umfangreichem und bedeutsamem Verfahren; Inanspruchnahme des Verteidigers durch die Hauptverhandlung von sieben Stunden je Tag

  • Burhoff online

    Pauschgebühr; Besuche in der JVA;

  • Judicialis

    RVG § 51

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 51
    Pauschvergütung bei mehrere Besuchen des in auswärtiger Justizvollzugsanstalt inhaftierten Angeklagten - An- und Abreisezeiten des Pflichtverteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 06.12.2002 - 2 ARs 252/02
    Auszug aus OLG Köln, 06.01.2006 - 2 ARs 231/05
    Was die Dauer der Hauptverhandlung angeht, ist die Rechtsprechung des Senats zu § 99 BRAGO, dass bereits eine Inanspruchnahme des Verteidigers durch die Hauptverhandlung von sieben oder Stunden je Tag die Festsetzung einer Pauschale rechtfertigt (StV 2004, 92 (LS)), durch die Berücksichtigung der Dauer des Hauptverhandlungstages im Rahmen der gesetzlichen Gebühren obsolet geworden.
  • OLG Nürnberg, 30.12.2014 - 2 AR 36/14

    Festsetzung der Pflichtverteidigergebühren im Übergangsfall: Voraussetzungen für

    (3) Bei der Beurteilung, ob eine Sache besonders umfangreich oder besonders schwierig ist, kann die Erschwerung der Verteidigertätigkeit in einer Hinsicht (etwa wegen des Aktenumfangs und kurzer Einarbeitungszeit) durch ihre Erleichterung in anderer Hinsicht (z.B. durch die geringe Terminsdichte und eine unterdurchschnittliche Terminsdauer) ganz oder teilweise kompensiert werden (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2009, 296 Rdn. 4 nach juris; OLG Köln, StraFo 2006, 130 Rdn. 8 nach juris; OLG Saarbrücken, StRR 2011, 121, Rdn. 9 und 14 nach juris; OLG Stuttgart Rpfleger 2014, 692 Rdn. 8 nach juris; kritisch Burhoff, RVG, aaO., § 51, Rdn. 53: nur innerhalb desselben Verfahrensabschnitts).

    Auch das OLG Köln (StraFo 2006, 130 Rdn. 19 f. nach juris) vertritt die Auffassung, dass die Zeiten für An- und Abreise zur Hauptverhandlung im Regelfall die Bewilligung einer Pauschgebühr nicht zu rechtfertigen vermögen.

    Dies gilt vor allem dann, wenn die Fahrtzeiten im Vergleich zur Dauer der Hauptverhandlung besonders ins Gewicht fallen (OLG Köln StraFo 2006, 130 Rdn. 19 nach juris).

  • OLG Saarbrücken, 11.05.2015 - 1 AR 2/15

    Voraussetzungen des Anspruchs des Pflichtverteidigers auf Festsetzung einer

    Da das RVG bei den Gebühren des Strafverteidigers in Teil 4 VV RVG im Wesentlichen eine verfahrensabschnittsweise Vergütung vorsieht, ist nach vom Senat geteilter Auffassung (vgl. Beschlüsse vom 14. Juli 2006 - 1 AR 30/05, 22/06, vom 5. März 2008 - 1 AR 2/08 und vom 10. April 2013 - 1 AR 2/13) verschiedener Oberlandesgerichte ausgehend von den Gebührentatbeständen des Vergütungsverzeichnisses zum RVG zunächst zu untersuchen, inwieweit der besondere Umfang und/oder die besondere Schwierigkeit der Sache hinsichtlich einzelner Verfahrensabschnitte zu bejahen ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. März 2006 - 2 AR 73/05 - zit. nach juris; OLG Köln StraFo 2006, 130; Thüring.

    Dabei ist zu prüfen, ob die Überdurchschnittlichkeit einzelner für die Bewertung des Verfahrensabschnitts maßgeblicher Kriterien durch die Unterdurchschnittlichkeit anderer Kriterien kompensiert wird (vgl. OLG Köln StraFo 2006, 130).

    Dieser Zeitaufwand geht erheblich über den durch die Verfahrensgebühr nach Nr. 4104, 4105 VV RVG abgedeckten zeitlichen Aufwand für Besuche und Besprechungen des Verteidigers mit dem Beschuldigten im Ermittlungsverfahren hinaus und kann daher die Bewilligung einer Pauschgebühr rechtfertigen (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 20. November 2006 - 1 AR 19/06 und vom 12. November 2014 - 1 AR 4/14; OLG Köln StraFo 2006, 130; Mayer/Kroiß, RVG , 6. Aufl., § 51 Rn. 16 f.; Burhoff, a. a. O., § 51 Rn. 20, 26).

  • OLG Köln, 24.01.2006 - 2 ARs 9/06

    Berücksichtigung von Überzahlungen der gesetzlicher Gebühren bei der Bewilligung

    Jedenfalls unter Berücksichtigung dieser Überzahlung, die der Senat in ständiger Rechtsprechung bei der Frage der Bewilligung einer Pauschvergütung vornimmt (Beschlüsse vom 03.05.2005 - 2 ARs 87/05 - und 06.01.2006 - 2 ARs 231/05 -), ist die Bewilligung einer Pauschvergütung nicht gerechtfertigt.

    Etwas anderes gilt allenfalls dann, wenn diese Zeiten im Verhältnis zur Hauptverhandlungsdauer besonders ins Gewicht fallen (Beschluss vom 22.12.2005 - 2 ARs 231/05 -).

  • OLG Stuttgart, 20.06.2014 - 2 ARs 96/13

    Vergütung des bestellten Verteidigers: Abzüge von der Pauschgebühr

    Weiter geht der Senat mit der soweit ersichtlich einhelligen Rechtsprechung (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24. August 2010, 1 AR 27/09 - zitiert nach juris - OLG Frankfurt, NStZ-RR 2009, 296; OLG Köln, StraFo 2006, 130) davon aus, dass innerhalb eines Verfahrens- (unter-) abschnitts im Sinne der VV Nrn. 4104ff. RVG die Erschwerung der Verteidigertätigkeit in einer Hinsicht durch ihre Erleichterung in anderer Hinsicht, etwa während einer langen Hauptverhandlung, ganz oder teilweise kompensiert werden kann.
  • OLG Nürnberg, 14.01.2016 - 2 AR 31/15

    Bemessung der Pauschgebühr für die Fahrt zum Haftprüfungsterminen bei

    Dies gilt vor allem dann, wenn die Fahrtzeiten im Vergleich zur Dauer der Hauptverhandlung besonders ins Gewicht fallen (OLG Köln StraFo 2006, 130 Rdn. 19 nach juris).
  • OLG Köln, 28.03.2006 - 2 ARs 41/06

    Vergütungsanspruch des Nebenklagevertreters nach Übergangsrecht

    Diese Überzahlung wird nach ständiger Rechtsprechung des Senats (zuletzt Beschluss vom 06.01.2006 - 2 ARs 231/05 -) bei der Bemessung der Pauschvergütung durch eine entsprechende Reduzierung berücksichtigt.
  • OLG Köln, 08.02.2008 - 1 ARs 3/08

    Pauschvergütung bei Mehrfachvertretung der Nebenklage

    Da wesentliche Gesichtspunkte, die bisher unter Geltung der BRAGO Anlass zur Gewährung einer Pauschgebühr gegeben haben, nunmehr bereits bei der Bemessung der gesetzlichen Gebühr nach dem RVG berücksichtigt werden (z.B. Teilnahme an Vernehmungen im Ermittlungsverfahren und an Haftprüfungsterminen, besonders lange Dauer der Hauptverhandlung), ist der praktische Anwendungsbereich der Vorschrift eingeschränkt (vgl. OLG Köln 2. StrafS B. v. 03.05.2005 - 2 ARs 87/05 - B. v. 06.01.2006 - 2 ARs 231/05 - SenE v. 14.07.2007 - 1 ARs 41/07).
  • OLG Köln, 13.06.2008 - 1 ARs 29/08

    Gewährung einer Pauschvergütung für umfangreiche schriftsätzliche Ausführungen

    Da wesentliche Gesichtspunkte, die noch unter Geltung der BRAGO Anlass zur Gewährung einer Pauschgebühr gegeben haben, nunmehr bereits bei der Bemessung der gesetzlichen Gebühr nach dem RVG berücksichtigt werden (z.B. Teilnahme an Vernehmungen im Ermittlungsverfahren und an Haftprüfungsterminen, besonders lange Dauer der Hauptverhandlung), ist der praktische Anwendungsbereich der Vorschrift eingeschränkt (vgl. OLG Köln 2. StrafS B. v. 03.05.2005 - 2 ARs 87/05 - B. v. 06.01.2006 - 2 ARs 231/05 -).
  • KG, 04.11.2021 - 1 ARs 35/20

    Pauschgebühr nach § 51 RVG bei Pflichtverteidigung; Besondere Schwierigkeit bei

    Allerdings kann eine Vielzahl von jeweils einzeln vergüteten Hauptverhandlungsterminen das gesteigerte Ausmaß eines anderen für die Bemessung einer Pauschvergütung relevanten Merkmals kompensieren (vgl. BVerfG NJW 2005, 1264 ; Senat, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 1 ARs 18/07 - OLG Köln StraFo 2006, 130 ; OLG Frankfurt NJW 2006, 457 ).
  • KG, 11.07.2014 - 1 ARs 22/11

    Pauschgebühren

    Allerdings kann eine Vielzahl von jeweils einzeln vergüteten Hauptverhandlungsterminen das gesteigerte Ausmaß eines anderen für die Bemessung einer Pauschvergütung relevanten Merkmals kompensieren (vgl. BVerfG NJW 2005, 1264; Senat, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 1 ARs 18/07 - OLG Köln StraFo 2006, 130; OLG Frankfurt NJW 2006, 457; Saarländisches OLG aaO).
  • KG, 21.10.2011 - 1 ARs 8/11

    Voraussetzungen der Pauschvergütung eines Pflichtverteidigers

  • OLG Köln, 18.10.2019 - 1 RVGs 39/19

    Pauschgebühr, Wirtschaftsstrafverfahren, zwei Pflichtverteidiger

  • OLG Köln, 10.04.2019 - 1 RVGs 15/19

    Pauschgebühr, besondere Schwierigkeit

  • OLG Köln, 16.12.2016 - 1 RVGs 62/16

    Pauschgebühr, Kompensation

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