Rechtsprechung
BGH, 25.02.2000 - 2 ARs 24/00, 2 AR 13/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§§ 81 g, 162 Abs. 1 StPO; § 2 DNA-IFG
Zuständigkeit für die Anordnung der Entnahme von Körperzellen und deren Untersuchung zur Feststellung des DNA - Identifizierungsmusters - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Örtliche Zuständigkeit - Gericht - Genetische Untersuchung - Landeskriminalamt - Körperzellen - DNA
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 81 g Abs. 1
Zuständigkeit für Anordnung einer DNA-Untersuchung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Koblenz - II 694/99
- AG Münster - 23 Gs 2475/99
- AG Rheine - 6 Gs 695/99
- BGH, 25.02.2000 - 2 ARs 24/00, 2 AR 13/00
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.02.2000 - 2 ARs 495/99
Zuständigkeit für die Anordnung der Entnahme von Körperzellen und deren …
Auszug aus BGH, 25.02.2000 - 2 ARs 24/00
Für deren Anordnung ist der Ermittlungsrichter desjenigen Amtsgerichts zuständig, in dessen Bezirk die Entnahme stattfinden soll; dies gilt auch dann, wenn beantragt ist, die Untersuchung der Körperzellen im Bezirk eines anderen Amtsgerichts vorzunehmen (BGH, Beschluß vom 2. Februar 2000 - 2 ARs 495/99).
- BGH, 07.05.2004 - 2 ARs 153/04
Anordnung der DNA-Untersuchung von aufgefundenem Spurenmaterial (Zuständigkeit …
b) Für die Anordnung der Entnahme von Körperzellen und ihrer anschließenden molekulargenetischen Untersuchung zur Feststellung des DNA-Musters ist örtlich der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts am Entnahmeort zuständig; dies gilt auch dann, wenn die Untersuchung der Körperzellen im Bezirk eines anderen Amtsgerichts erfolgen soll (Senat NJW 2000, 1204; Beschluss vom 25. Februar 2000 - 2 ARs 24/2000 -). - OLG Düsseldorf, 28.02.2002 - 3 Ws 553/01
Molekulargenetische Untersuchung; Speichelprobe; DNA-Probe; Spurenvergleich; …
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist für die Anordnung der Entnahme von Körperzellen und ihrer anschließenden molekulargenetischen Untersuchung zur Feststellung des DNA-Musters der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts am Entnahmeort zuständig; dies gilt auch dann, wenn die Untersuchung der Körperzellen im Bezirk eines anderen Amtsgerichts erfolgen soll (BGHSt 45, 376 ff.; BGH StV 99, 302f.; BGH Beschluss vom 25. Februar 2000, 2 ARs 24/00). - BGH, 11.09.2002 - 2 ARs 257/02
Keine "Vorratshaltung" richterlicher Beschlüsse gegen flüchtigen Beschuldigen
In diesem Falle wäre ausreichend Zeit und Gelegenheit, die erforderliche richterliche Maßnahme bei dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts zu beantragen, in dessen Bezirk die Entnahme der Körperzellen erfolgen soll (vgl. BGHSt 45, 376; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2000 - 2 ARs 24/00).". - BGH, 11.09.2002 - 2 AR 135/02
Gerichtsstandsbestimmung - Antrag - Richterliche Anordnung - Richterlicher …
In diesem Falle wäre ausreichend Zeit und Gelegenheit, die erforderliche richterliche Maßnahme bei dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts zu beantragen, in dessen Bezirk die Entnahme der Körperzellen erfolgen soll (vgl. BGHSt 45, 376; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2000 - 2 ARs 24/00).". - BGH, 25.02.2000 - 2 AR 13/00
Örtliche Zuständigkeit - Gericht - Genetische Untersuchung - Landeskriminalamt - …
2 ARs 24/00 2 AR 13/00.