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BGH, 09.08.1995 - 2 ARs 250/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Wechsel des Aufenthalts - Erhebung der Anklage - Abgabe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 42
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (26) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.06.1959 - 2 ARs 158/58
Abgabe des Verfahrens nach Anklageerhebung im Falle eines Wechsels des …
Auszug aus BGH, 09.08.1995 - 2 ARs 250/95
Die Abgabe des Verfahrens durch das Amtsgericht - Jugendschöffengericht - Berlin-Tiergarten gemäß § 42 Abs. 3 i.V.m. § 108 Abs. 1 JGG ist fehlerhaft, da diese vorausgesetzt hätte, daß der Angeklagte seinen Aufenthalt nach Erhebung der Anklage gewechselt hätte (BGHSt 13, 209, 218).
- BGH, 18.03.2014 - 2 ARs 7/14
Zuständigkeit in einer Jugendstrafsache (mangelnder Aufenthaltswechsel)
Die Voraussetzungen der Abgabe gemäß § 42 Abs. 3 JGG sind nicht gegeben, denn diese setzt voraus, dass der Angeklagte seinen Aufenthaltsort nach Erhebung der Anklage gewechselt hat (st. Rspr., vgl. BGHSt 13, 209, 218; BGHR JGG § 42 Abs. 3 Abgabe 2; Senat, Beschlüsse vom 11. Mai 2011 - 2 ARs 117/11 und vom 3. Juli 2013 - 2 ARs 244/13). - OLG Hamm, 19.03.2009 - 3 (s) Sbd I. 3/09
Aufenthaltswechsel; Abgabe; Zuständigkeit
Die Abgabe des Verfahrens durch das Amtsgericht Detmold gemäß § 42 Abs. 3 i. V. m. § 108 Abs. 1 JGG ist fehlerhaft, da diese vorausgesetzt hätte, dass der Angeklagte seinen Aufenthalt nach Erhebung der Anklage gewechselt hätte (zu vgl. BGHSt 13, 209, 218; BGHR JGG § 42 Abs. 3 Abgabe 2).Trotz zuvor fehlerhafter Abgabe gestattet indes § 12 Abs. 2 StPO ausnahmsweise die Übertragung der Sache nach Anklageerhebung durch das gemeinschaftliche Obergericht an ein anderes Gericht, das schon für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständig gewesen wäre (zu vgl. BGHR JGG § 42 Abs. 3 Abgabe 2;… Eisenberg, a. a. O., Rn 24, 25).
- BGH, 07.12.2005 - 2 ARs 384/05
Zuständigkeitsbestimmung; Zweckmäßigkeit
Dadurch werden auch weitere Verzögerungen des Verfahrens vermieden (BGHR JGG § 42 Abs. 3 Abgabe 2).".
- BGH, 09.12.2005 - 2 ARs 446/05
Zuständigkeitsbestimmung
Dadurch werden auch weitere Verzögerungen des Verfahrens vermieden (BGHR JGG § 42 Abs. 3 Abgabe 2).". - BGH, 31.01.2007 - 2 ARs 556/06
Abgabe des Verfahrens durch das Jugendgericht (Wohnsitzwechsel nach …
"Die Abgabe des Verfahrens durch das Amtsgericht - Jugendgericht - Dortmund gemäß § 42 Abs. 3 i.V.m. § 108 Abs. 1 JGG ist fehlerhaft, da diese vorausgesetzt hat, dass der Angeklagte seinen Aufenthalt nach Erhebung der Anklage gewechselt hätte (BGHSt 13, 208, 209, 218; BGHR JGG § 42 Abs. 3 Abgabe 2; BGH NStZ-RR 2000, 324). - BGH, 10.01.2007 - 2 ARs 544/06
Zuständigkeitsbestimmung
Die Abgabe des Verfahrens durch das Amtsgericht - Jugendgericht - Adelsheim gemäß § 42 Abs. 3 JGG an das Amtsgericht - Jugendrichter - Heilbronn war fehlerhaft, weil diese vorausgesetzt hätte, dass der Angeklagte seinen Aufenthalt nach Erhebung der Anklage gewechselt hätte (BGHSt 13, 209, 218; BGHR JGG § 42 Abs. 3 Abgabe 2). - BGH, 07.09.2006 - 2 ARs 317/06
Zuständigkeitsbestimmung (Wohnsitzgericht; Zweckmäßigkeit)
"Einer Verfahrensabgabe nach § 42 Abs. 3 Satz 1 JGG steht entgegen, dass der Angeklagte bereits vor der im August 2005 erfolgten Anklageerhebung (Bl. 81 d.A.) den Aufenthaltswechsel nach Mainz im November 2004 vorgenommen hatte (Bl. 87 d.A.; BGHR JGG § 42 Abs. 3 Abgabe 2;… Eisenberg JGG 11. Aufl. § 42 Rdn. 19 m.w.N. aus der Rspr.). - BGH, 13.08.2003 - 2 ARs 272/03
Abgabebeschluss; Zuständigkeitsbestimmung
Die Abgabe des Verfahrens durch das Amtsgericht - Jugendgericht - Papenburg gemäß § 42 Abs. 3 JGG an das Amtsgericht - Jugendrichter - Steinfurt war fehlerhaft, weil diese vorausgesetzt hätte, dass der Angeklagte seinen Aufenthalt nach Erhebung der Anklage gewechselt hätte (BGHSt 13, 209, 218; BGHR JGG § 42 Abs. 3 Abgabe 2). - BGH, 24.05.2023 - 2 ARs 139/23
Örtliche Zuständigkeit in Jugendsachen (Verfahrensabgabe)
Eine Verfahrensabgabe ist bei dieser Sachlage nicht zulässig (BGHR JGG § 42 Abs. 3 Abgabe 2); es verbleibt somit bei der Zuständigkeit des Amtsgerichts Leipzig. - BGH, 27.04.2016 - 2 ARs 24/16
Abgabe der Zuständigkeit in einer Jugendstrafsache nach Aufenthaltswechsel des …
(...) Die Voraussetzungen für eine Abgabe gemäß § 42 Abs. 3 JGG sind nicht gegeben, denn diese setzt voraus, dass die Angeklagte ihren Aufenthalt nach Erhebung der Anklage gewechselt hat (st. Rspr., vgl. BGHSt 13, 209, 218; BGHR JGG § 42 Abs. 3 Abgabe 2). - BGH, 15.08.2007 - 2 ARs 321/07
Wohnsitzwechsel nach Erhebung der Anklage; Zweckmäßigkeit
- BGH, 23.04.2003 - 2 ARs 122/03
Aufhebung eines Abgabebeschlusses; Zuständigkeitsbestimmung
- BGH, 09.12.2005 - 2 AR 213/05
- BGH, 15.08.2007 - 2 ARs 317/07
Zuständigkeitsbestimmung (Wohnsitzwechsel nach Anklageerhebung)
- BGH, 03.07.2013 - 2 ARs 244/13
Entscheidung eines Zuständigkeitsstreits durch das gemeinsame obere Gericht …
- BGH, 07.09.2006 - 2 AR 174/06
- BGH, 07.12.2005 - 2 AR 216/05
- BGH, 11.04.2001 - 2 ARs 98/01
Unzulässige Abgabe des Verfahrens nach § 42 Abs. 3 JGG
- BGH, 11.03.2020 - 2 ARs 350/19
Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht
- BGH, 31.01.2007 - 2 AR 323/06
- BGH, 13.01.1999 - 2 ARs 546/98
Zuständigkeit (Abgabeentscheidung)
- BGH, 23.04.2003 - 2 AR 87/03
Fehlerhafte Abgabe des Verfahrens gemäß § 42 Abs. 3 i. V. m. § 108 Abs. 1 JGG …
- BGH, 10.01.2007 - 2 AR 307/06
- BGH, 13.01.1999 - 2 AR 213/98
Abgabe eines Verfahrens an einen anderen Gerichtsbezirk
- BGH, 15.08.2007 - 2 AR 171/07
- BGH, 15.08.2007 - 2 AR 179/07