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   BGH, 14.12.1984 - 2 ARs 252/84   

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https://dejure.org/1984,1139
BGH, 14.12.1984 - 2 ARs 252/84 (https://dejure.org/1984,1139)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1984 - 2 ARs 252/84 (https://dejure.org/1984,1139)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1984 - 2 ARs 252/84 (https://dejure.org/1984,1139)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss einer Gerichtsstandsbestimmung wegen Fehlens der Gerichtsbarkeit - Gerichtsbarkeit der Bundesrepublik Deutschland

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Ausschluß einer Gerichtsstandsbestimmung wegen Fehlens der Gerichtsbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 20; StPO § 13a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 97
  • NJW 1985, 639
  • MDR 1985, 336
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.08.1962 - 2 ARs 54/62
    Auszug aus BGH, 14.12.1984 - 2 ARs 252/84
    Die Ablehnung der beantragten Gerichtsstandsbestimmung im vorliegenden Fall bedeutet keine Abkehr von der ständigen Rechtsprechung des Senats (u.a. BGHSt 18, 19), daß bei Entscheidungen nach § 13 a StPO nicht zu prüfen ist, ob der Einleitung und Durchführung des Verfahrens ein Verfahrenshindernis entgegensteht.
  • BGH, 15.07.1960 - 2 ARs 193/60

    Voraussetzungen an die Zuständigkeit eines Gerichts zur Wiederaufnahme eines

    Auszug aus BGH, 14.12.1984 - 2 ARs 252/84
    Der Senat hat aber schon früher anerkannt, daß bei fehlender Gerichtsbarkeit kein Raum für die Anwendung des § 13 a StPO ist (u.a. BGHSt 11, 379; 12, 326; 15, 72).
  • BVerfG, 31.07.1973 - 2 BvF 1/73

    Grundlagenvertrag

    Auszug aus BGH, 14.12.1984 - 2 ARs 252/84
    Die DDR ist im Sinne des Völkerrechts ein Staat (BVerfGE 36, 1, 22) [BVerfG 31.07.1973 - 2 BvF 1/73].
  • BGH, 09.01.1959 - 2 ARs 59/58

    Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Wiederaufnahme eines durch Urteil eines

    Auszug aus BGH, 14.12.1984 - 2 ARs 252/84
    Der Senat hat aber schon früher anerkannt, daß bei fehlender Gerichtsbarkeit kein Raum für die Anwendung des § 13 a StPO ist (u.a. BGHSt 11, 379; 12, 326; 15, 72).
  • BGH, 13.05.1958 - 2 ARs 64/58
    Auszug aus BGH, 14.12.1984 - 2 ARs 252/84
    Der Senat hat aber schon früher anerkannt, daß bei fehlender Gerichtsbarkeit kein Raum für die Anwendung des § 13 a StPO ist (u.a. BGHSt 11, 379; 12, 326; 15, 72).
  • BGH, 28.01.2021 - 3 StR 564/19

    Zur Immunität eines staatlichen Hoheitsträgers bei Kriegsverbrechen

    aa) Zwar ist anerkannt, dass bestimmte Inhaber hochrangiger Staatsämter wie Staatsoberhäupter, Regierungschefs oder Außenminister Immunität von der Strafgerichtsbarkeit anderer Staaten genießen (vgl. etwa IGH, Urteil vom 14. Februar 2002 - 837 - Kongo / Belgien - I.C.J. Reports 2002, 3 Rn. 51 (s. auch EuGRZ 2003, 563); BGH, Beschluss vom 14. Dezember 1984 - 2 ARs 252/84, BGHSt 33, 97, 98).
  • BGH, 03.11.1992 - 5 StR 370/92

    Mauerschützen I

    Möglicherweise meint die Revision mit ihrem Einwand, Gerichte der Bundesrepublik Deutschland dürften mit Rücksicht auf die Immunität fremder Staaten und ihrer Repräsentanten keine Gerichtsbarkeit ausüben; die Revision beruft sich auf eine zu Immunitätsfragen ergangene Entscheidung des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (NJW 1979, 1101) sowie auf die Entscheidung BGHSt 33, 97, mit der dem Staatsratsvorsitzenden der DDR im Jahre 1984 Immunität zuerkannt worden ist, wie sie einem Staatsoberhaupt zukommt.
  • BGH, 06.06.2018 - 2 ARs 163/18

    Bestimmung des zuständigen Gerichts hinsichtlich Anwendbarkeit des deutschen

    Der Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts gemäß § 13a StPO ist abzulehnen, da auf die dem Beschuldigten zur Last gelegte Auslandstat deutsches Strafrecht unanwendbar ist (vgl. zum Prüfungsmaßstab Senat, Beschluss vom 14. Dezember 1984 - 2 ARs 252/84, BGHSt 33, 97, 98 f.; Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 2 ARs 470/17, juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 13a Rn. 2 mwN).
  • OLG Stuttgart, 30.10.2003 - 1 Ws 288/03

    Räumliche Geltung des Strafgesetzbuches: Anwendung auf Auslandstaten gegen

    Voraussetzung eines inländischen Gerichtsstandes ist, dass die Hehlereitaten deutscher Gerichtsbarkeit unterfallen (BGHSt 33, 97, 98; 34, 1, 3), was wiederum die Anwendung deutschen Strafrechts gem. §§ 3ff StGB bedingt (BGH NStZ-RR 1998, 257;Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl., Vor § 3 Rdn. 1).
  • BGH, 27.06.2013 - StB 7/13

    Deutsche Strafgerichtsbarkeit gegenüber einem Mitglied des Verwaltungspersonals

    Denn soweit die Gerichtsbarkeit ("jurisdiction") des Empfangsstaates fehlt, sind gegen den jeweiligen konsularischen Mitarbeiter bereits Untersuchungshandlungen ausgeschlossen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 1984 - 2 ARs 252/84, BGHSt 33, 97, 98; Kissel/Mayer, GVG, 7. Aufl., § 18 Rn. 18; LR/Böttcher, StPO, 26. Aufl., § 19 Rn. 8).
  • OLG Köln, 16.05.2000 - 2 Zs 1330/99
    Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung begegnet unter Berücksichtigung der (anders noch als im Fall BGHSt 33, 97) vorgenommenen Gerichtsstandsbestimmung durch den Bundesgerichtshof hinsichtlich seiner Zulässigkeit keinen Bedenken (§ 172 Abs. 2, 3 Satz 1 StPO).
  • BGH, 29.05.1991 - 3 StE 4/91

    Strafbarkeit von MfS-Angehörigen wegen Landesverrats

    Völkerrechtliche Immunität in personaler und funktionaler Hinsicht (sogenannte Act of State-Doktrin), die grundsätzlich nur für Staatsoberhäupter (vgl. BGHSt 33, 97) gilt, unter besonderen Voraussetzungen aber auch für amtliches Handeln anderer Organe eines fremden Staates in Betracht kommen kann (vgl. Ipsen, Völkerrecht 3. Aufl. S. 344/345 mit Nachweisen; für den zivilrechtlichen Bereich vgl. BGH NJW 1979, 1101), konnte der Angeklagte schon vor dem Beitritt der DDR aus seiner amtlichen Stellung und dienstlichen Tätigkeit nicht ableiten.
  • BGH, 18.04.2007 - 2 ARs 32/07

    Bestimmung eines zuständigen Gerichts; Folter; Human Rights Watch; Innenminister;

    Dem Antrag, auf eine gegen den ehemaligen Innenminister der X gerichtete Strafanzeige gemäß § 13a StPO das zuständige Gericht zu bestimmen, kann wegen Fehlens der Gerichtsbarkeit der Bundesrepublik Deutschland nicht stattgegeben werden (vgl. BGHSt 33, 97 m. w. N.).
  • BGH, 18.04.2007 - 2 AR 25/07
    Dem Antrag, auf eine gegen den ehemaligen Innenminister der gerichtete Strafanzeige gemäß § 13 a StPO das zuständige Gericht zu bestimmen, kann wegen Fehlens der Gerichtsbarkeit der Bundesrepublik Deutschland nicht stattgegeben werden (vgl. BGHSt 33, 97 m. w. N.).
  • BGH, 29.05.1991 - StB 11/91
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