Rechtsprechung
   BGH, 11.09.2002 - 2 ARs 257/02, 2 AR 135/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5740
BGH, 11.09.2002 - 2 ARs 257/02, 2 AR 135/02 (https://dejure.org/2002,5740)
BGH, Entscheidung vom 11.09.2002 - 2 ARs 257/02, 2 AR 135/02 (https://dejure.org/2002,5740)
BGH, Entscheidung vom 11. September 2002 - 2 ARs 257/02, 2 AR 135/02 (https://dejure.org/2002,5740)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,5740) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Gerichtsstandsbestimmung - Bundesgerichtshof (BGH) - Richterliche Anordnung - Richterlicher Beschluss - Körperliche Untersuchung - DNA-Analyse - Entnahme - Körperzellen - Aufenthalt - Steckbrief

  • Judicialis

    StPO § 13 a; ; StPO § 81a Abs. 2; ; DNA-IFG § 2; ; DNA-IFG § 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81 a; DNA-IFG § 2 Abs. 1
    Keine Anordnung bei unauffindbarem Beschuldigten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Oder - 24 Qs 65/02
  • BGH, 11.09.2002 - 2 ARs 257/02, 2 AR 135/02
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BGH, 11.09.2002 - 2 ARs 257/02
    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 23. Dezember 1999 - 2 ARs 487/99 (NStZ 2000, 212 = StV 2000, 113 = BGHR StPO § 81a Blutentnahme 1) unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1997, 2165, 2166) bereits klargestellt, dass eine solche Vorratshaltung von richterlichen Beschlüssen, die im Falle ihrer Vollstreckung mit Grundrechtseingriffen verbunden sind, rechtlich nicht zulässig ist.
  • BGH, 23.12.1999 - 2 ARs 487/99

    Zuständigkeitsbestimmung durch den BGH für Entscheidung über Anordnung der

    Auszug aus BGH, 11.09.2002 - 2 ARs 257/02
    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 23. Dezember 1999 - 2 ARs 487/99 (NStZ 2000, 212 = StV 2000, 113 = BGHR StPO § 81a Blutentnahme 1) unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1997, 2165, 2166) bereits klargestellt, dass eine solche Vorratshaltung von richterlichen Beschlüssen, die im Falle ihrer Vollstreckung mit Grundrechtseingriffen verbunden sind, rechtlich nicht zulässig ist.
  • BGH, 02.02.2000 - 2 ARs 495/99

    Zuständigkeit für die Anordnung der Entnahme von Körperzellen und deren

    Auszug aus BGH, 11.09.2002 - 2 ARs 257/02
    In diesem Falle wäre ausreichend Zeit und Gelegenheit, die erforderliche richterliche Maßnahme bei dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts zu beantragen, in dessen Bezirk die Entnahme der Körperzellen erfolgen soll (vgl. BGHSt 45, 376; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2000 - 2 ARs 24/00).".
  • BGH, 25.02.2000 - 2 ARs 24/00

    Zuständigkeit für die Anordnung der Entnahme von Körperzellen und deren

    Auszug aus BGH, 11.09.2002 - 2 ARs 257/02
    In diesem Falle wäre ausreichend Zeit und Gelegenheit, die erforderliche richterliche Maßnahme bei dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts zu beantragen, in dessen Bezirk die Entnahme der Körperzellen erfolgen soll (vgl. BGHSt 45, 376; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2000 - 2 ARs 24/00).".
  • BGH, Ermittlungsrichter, 02.07.2012 - 2 BGs 152/12

    Unbegründeter Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft (aufschiebend bedingte

    Zudem wäre eine aufschiebend bedingte Untersuchungshaftanordnung vergleichbaren verfassungsrechtlichen Einwänden ausgesetzt, wie sie gegen auf "Vorrat" erlassene richterliche Beschlüsse zur Anordnung strafprozessualer Grundrechtseingriffe bestehen (vgl. BVerfGE 96, 44; BGH, Beschlüsse vom 23. Dezember 1999, 2 ARs 487/99, NStZ 2000, 212; vom 11. September 2002 - 2 ARs 257/02, NStZ-RR 2003, 289).
  • BGH, 11.09.2002 - 2 AR 135/02

    Gerichtsstandsbestimmung - Antrag - Richterliche Anordnung - Richterlicher

    2 ARs 257/02 2 AR 135/02.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht