Rechtsprechung
   BGH, 07.08.2014 - 2 ARs 273/14, 2 AR 164/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,25350
BGH, 07.08.2014 - 2 ARs 273/14, 2 AR 164/14 (https://dejure.org/2014,25350)
BGH, Entscheidung vom 07.08.2014 - 2 ARs 273/14, 2 AR 164/14 (https://dejure.org/2014,25350)
BGH, Entscheidung vom 07. August 2014 - 2 ARs 273/14, 2 AR 164/14 (https://dejure.org/2014,25350)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,25350) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 197
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.12.2010 - 2 ARs 441/10

    Zuständigkeit für die Entscheidung über die Bewährungsaufsicht (Befasstsein)

    Auszug aus BGH, 07.08.2014 - 2 ARs 273/14
    "Eine Befassung im Sinne des § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO liegt nicht erst dann vor, wenn die betreffende Strafvollstreckungskammer tatsächlich tätig wird, sondern bereits dann, wenn Tatsachen aktenkundig werden, die eine Entscheidung - hier einen Widerruf - unter Umständen erforderlich machen (BGHSt 30, 189; BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 2 ARs 441/10; KK-StPO-Appl, 7. Aufl. § 462a Rn. 17).
  • BGH, 14.08.1981 - 2 ARs 174/81

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf der Aussetzung des

    Auszug aus BGH, 07.08.2014 - 2 ARs 273/14
    "Eine Befassung im Sinne des § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO liegt nicht erst dann vor, wenn die betreffende Strafvollstreckungskammer tatsächlich tätig wird, sondern bereits dann, wenn Tatsachen aktenkundig werden, die eine Entscheidung - hier einen Widerruf - unter Umständen erforderlich machen (BGHSt 30, 189; BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 2 ARs 441/10; KK-StPO-Appl, 7. Aufl. § 462a Rn. 17).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht