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BGH, 07.08.2014 - 2 ARs 273/14, 2 AR 164/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 462a Abs. 1 StPO
Zuständigkeit für den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer bei einem Bewährungswiderruf
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 462a Abs. 1 S. 1
Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer bei einem Bewährungswiderruf - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Tübingen - 12 StVK 2283/14
- LG Freiburg, 14.06.2011 - 12 BWL 106/11
- BGH, 07.08.2014 - 2 ARs 273/14, 2 AR 164/14
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 197
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.12.2010 - 2 ARs 441/10
Zuständigkeit für die Entscheidung über die Bewährungsaufsicht (Befasstsein)
Auszug aus BGH, 07.08.2014 - 2 ARs 273/14
"Eine Befassung im Sinne des § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO liegt nicht erst dann vor, wenn die betreffende Strafvollstreckungskammer tatsächlich tätig wird, sondern bereits dann, wenn Tatsachen aktenkundig werden, die eine Entscheidung - hier einen Widerruf - unter Umständen erforderlich machen (BGHSt 30, 189; BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 2 ARs 441/10;… KK-StPO-Appl, 7. Aufl. § 462a Rn. 17). - BGH, 14.08.1981 - 2 ARs 174/81
Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf der Aussetzung des …
Auszug aus BGH, 07.08.2014 - 2 ARs 273/14
"Eine Befassung im Sinne des § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO liegt nicht erst dann vor, wenn die betreffende Strafvollstreckungskammer tatsächlich tätig wird, sondern bereits dann, wenn Tatsachen aktenkundig werden, die eine Entscheidung - hier einen Widerruf - unter Umständen erforderlich machen (BGHSt 30, 189; BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 2 ARs 441/10;… KK-StPO-Appl, 7. Aufl. § 462a Rn. 17).