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   BGH, 05.08.1992 - 2 ARs 318/92   

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BGH, 05.08.1992 - 2 ARs 318/92 (https://dejure.org/1992,17872)
BGH, Entscheidung vom 05.08.1992 - 2 ARs 318/92 (https://dejure.org/1992,17872)
BGH, Entscheidung vom 05. August 1992 - 2 ARs 318/92 (https://dejure.org/1992,17872)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.07.1988 - 2 ARs 342/88

    Verbindung zu einer gemeinsamen Verhandlung - Eröffnung des angeklagten

    Auszug aus BGH, 05.08.1992 - 2 ARs 318/92
    Die beantragte Verbindung kann jedenfalls zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorgenommen werden, weil im Verfahren des Landgerichts Wiesbaden das Hauptverfahren noch nicht eröffnet ist (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 19. Juli 1988 - 2 ARs 342/88 - und vom 31. Juli 1992 - 2 ARs 345/92; Dünnebier in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 4 Rdn. 3).
  • BGH, 31.07.1992 - 2 ARs 345/92

    Voraussetzung der Verbindung von zwei anhängigen Verfahren

    Auszug aus BGH, 05.08.1992 - 2 ARs 318/92
    Die beantragte Verbindung kann jedenfalls zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorgenommen werden, weil im Verfahren des Landgerichts Wiesbaden das Hauptverfahren noch nicht eröffnet ist (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 19. Juli 1988 - 2 ARs 342/88 - und vom 31. Juli 1992 - 2 ARs 345/92; Dünnebier in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 4 Rdn. 3).
  • BGH, 05.02.2003 - 2 ARs 13/03

    Keine Verfahrensverbindung vor Eröffnung des Hauptverfahrens

    Die beantragte Verbindung kann schon deshalb nicht vorgenommen werden, weil im Verfahren des Amtsgerichts - Jugendschöffengerichts - Nordhausen das Hauptverfahren noch nicht eröffnet ist (vgl. BGH, Beschl. v. 5. August 1992 - 2 ARs 318/92 m.w.N.).
  • BGH, 05.02.2003 - 2 AR 15/03
    Die beantragte Verbindung kann schon deshalb nicht vorgenommen werden, weil im Verfahren des Amtsgerichts - Jugendschöffengerichts - Nordhausen das Hauptverfahren noch nicht eröffnet ist (vgl. BGH, Beschl. v. 5. August 1992 - 2 ARs 318/92 m.w.N.).
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