Rechtsprechung
BGH, 16.09.2003 - 2 ARs 323/03, 2 AR 210/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 12 Abs. 2 StPO
Übertragung eines Verfahrens auf ein anderes Gericht im Strafbefehlsverfahren nach dem Beginn der Hauptverhandlung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 12 Abs. 2; ; StPO § 411 Abs. 3 Satz 1; ; StPO § 411 Abs. 3 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 12 Abs. 2
Übertragung eines Strafbefehlsverfahrens - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2004, 449
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.06.1976 - 2 ARs 169/76
Möglichkeit der Änderung der örtlichen Zuständigkeit im Rahmen des …
Auszug aus BGH, 16.09.2003 - 2 ARs 323/03
Im Strafbefehlsverfahren ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Übertragung eines Verfahrens gemäß § 12 Abs. 2 StPO auf ein anderes Gericht erst zulässig, wenn die auf rechtzeitigen Einspruch anberaumte Hauptverhandlung begonnen hat (BGHSt 13, 86 ff.; 26, 374 f.; BGH Beschl. vom 2. April 2003 - 2 ARs 80/03). - BGH, 02.04.2003 - 2 ARs 80/03
Antrag auf Übertragung der Untersuchung und Entscheidung (Erfordernis des Beginns …
Auszug aus BGH, 16.09.2003 - 2 ARs 323/03
Im Strafbefehlsverfahren ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Übertragung eines Verfahrens gemäß § 12 Abs. 2 StPO auf ein anderes Gericht erst zulässig, wenn die auf rechtzeitigen Einspruch anberaumte Hauptverhandlung begonnen hat (BGHSt 13, 86 ff.; 26, 374 f.; BGH Beschl. vom 2. April 2003 - 2 ARs 80/03).
- BGH, 16.03.2011 - 2 ARs 41/11
Zuständigkeitsübertragung im Strafbefehlsverfahren
Im Strafbefehlsverfahren ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Übertragung eines Verfahrens nach § 12 Abs. 2 StPO auf ein anderes Gericht erst zulässig, wenn die auf rechtzeitigen Einspruch anberaumte Verhandlung begonnen hat (BGHSt 26, 374 f.; Senat NStZ 2004, 449;… Meyer-Goßner, StPO 53. Aufl. § 12 Rn. 6 mwN). - BGH, 16.09.2003 - 2 AR 210/03
Zulässigkeit der Übertragung eines Verfahrens gemäß § 12 Abs. 2 …
2 ARs 323/03 2 AR 210/03.