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   BGH, 16.09.2003 - 2 ARs 323/03, 2 AR 210/03   

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https://dejure.org/2003,8311
BGH, 16.09.2003 - 2 ARs 323/03, 2 AR 210/03 (https://dejure.org/2003,8311)
BGH, Entscheidung vom 16.09.2003 - 2 ARs 323/03, 2 AR 210/03 (https://dejure.org/2003,8311)
BGH, Entscheidung vom 16. September 2003 - 2 ARs 323/03, 2 AR 210/03 (https://dejure.org/2003,8311)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 449
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.06.1976 - 2 ARs 169/76

    Möglichkeit der Änderung der örtlichen Zuständigkeit im Rahmen des

    Auszug aus BGH, 16.09.2003 - 2 ARs 323/03
    Im Strafbefehlsverfahren ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Übertragung eines Verfahrens gemäß § 12 Abs. 2 StPO auf ein anderes Gericht erst zulässig, wenn die auf rechtzeitigen Einspruch anberaumte Hauptverhandlung begonnen hat (BGHSt 13, 86 ff.; 26, 374 f.; BGH Beschl. vom 2. April 2003 - 2 ARs 80/03).
  • BGH, 02.04.2003 - 2 ARs 80/03

    Antrag auf Übertragung der Untersuchung und Entscheidung (Erfordernis des Beginns

    Auszug aus BGH, 16.09.2003 - 2 ARs 323/03
    Im Strafbefehlsverfahren ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Übertragung eines Verfahrens gemäß § 12 Abs. 2 StPO auf ein anderes Gericht erst zulässig, wenn die auf rechtzeitigen Einspruch anberaumte Hauptverhandlung begonnen hat (BGHSt 13, 86 ff.; 26, 374 f.; BGH Beschl. vom 2. April 2003 - 2 ARs 80/03).
  • BGH, 16.03.2011 - 2 ARs 41/11

    Zuständigkeitsübertragung im Strafbefehlsverfahren

    Im Strafbefehlsverfahren ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Übertragung eines Verfahrens nach § 12 Abs. 2 StPO auf ein anderes Gericht erst zulässig, wenn die auf rechtzeitigen Einspruch anberaumte Verhandlung begonnen hat (BGHSt 26, 374 f.; Senat NStZ 2004, 449; Meyer-Goßner, StPO 53. Aufl. § 12 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 16.09.2003 - 2 AR 210/03

    Zulässigkeit der Übertragung eines Verfahrens gemäß § 12 Abs. 2

    2 ARs 323/03 2 AR 210/03.
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