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BGH, 11.03.1999 - 2 ARs 33/99, 2 AR 13/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
Papierfundstellen
- NStZ 1999, 361
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.03.1998 - 2 ARs 44/98
Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe zur Bewährung
Auszug aus BGH, 11.03.1999 - 2 ARs 33/99
Da das Bewährungsverfahren zudem maßgeblich der Klärung der Frage dient, ob die im Schuldspruch mißbilligte Tat auf schädliche Neigungen zurückzuführen und deshalb gemäß § 30 JGG nachträglich eine Jugendstrafe zu verhängen ist, spricht auch der Zweck der Regelung dafür, die Bewährungsüberwachung in der alleinigen Zuständigkeit des erkennenden Jugendrichters zu belassen (BGH, Beschl. v. 9. März 1998 - 2 ARs 44/98). - BGH, 12.01.1956 - 3 ARs 172/55
Auszug aus BGH, 11.03.1999 - 2 ARs 33/99
Wie der Generalbundesanwalt in seiner Stellungnahme zutreffend ausgeführt hat, kann im Verfahren nach Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe die in § 28 JGG geregelte Bewährungsüberwachung ebensowenig wie die Entscheidung nach § 30 JGG (BGHSt 8, 346) auf den Jugendrichter des Aufenthaltsorts übertragen werden.
- BGH, 05.08.2010 - 2 ARs 260/10
Keine Abgabe der Bewährungsaufsicht im Jugendstrafrecht bei Entscheidung gemäß § …
Insbesondere eine Verweisung auf § 58 Abs. 3 Satz 2 JGG fehlt (BGHSt 8, 346 ff.; BGHR JGG § 28 Überwachung 1 und 2). - BGH, 13.12.2000 - 2 ARs 336/00
Zuständigkeit für die Bewährungsaufsicht und die nachträglichen Entscheidungen, …
Im Verfahren nach Aussetzung der Verhängung einer Jugendstrafe kommt eine Übertragung der Bewährungsüberwachung nach § 28 JGG nicht in Betracht (BGHR JGG § 28 Überwachung 1), da § 62 Abs. 4 JGG für die nachträglichen Entscheidungen, die sich auf die Bewährungsaussetzung beziehen, lediglich auf § 58 Abs. 3 Satz 1 JGG, nicht jedoch auf die Bestimmung des § 58 Abs. 3 Satz 3 JGG verweist, in der die Möglichkeit einer Zuständigkeitsübertragung durch das erkennende Gericht geregelt ist. - BGH, 13.12.2000 - 2 AR 218/00
Verhängung einer Jugendstrafe - Bewährung - Übertragung der Bewährungsüberwachung …
Im Verfahren nach Aussetzung der Verhängung einer Jugendstrafe kommt eine Übertragung der Bewährungsüberwachung nach § 28 JGG nicht in Betracht (BGHR JGG § 28 Überwachung 1), da § 62 Abs. 4 JGG für die nachträglichen Entscheidungen, die sich auf die Bewährungsaussetzung beziehen, lediglich auf § 58 Abs. 3 Satz 1 JGG, nicht jedoch auf die Bestimmung des § 58 Abs. 3 Satz 3 JGG verweist, in der die Möglichkeit einer Zuständigkeitsübertragung durch das erkennende Gericht geregelt ist.