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BGH, 08.10.2003 - 2 ARs 339/03, 2 AR 215/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 4 Abs. 2 Satz 2 StPO
Verbindung durch den BGH (Zuständigkeiten von Spruchkörpern verschiedener Ordnungen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 4 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 4 Abs. 1; ; StPO § 13 Abs. 2 Satz 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 4 Abs. 2
Zusammenfassung von Strafsachen bei Gerichten verschiedener Ordnung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dresden - 231 Ds 102 Js 8949/02
- AG Memmingen - 5 Ds 33 Js 10244/97
- BGH, 08.10.2003 - 2 ARs 339/03, 2 AR 215/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.08.1968 - 4 StR 335/68
Rechtmäßigkeit der Eröffnung eines Verfahrens über eine bereits an einem anderen …
Auszug aus BGH, 08.10.2003 - 2 ARs 339/03
"Eine Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs für die Entscheidung über die Verbindung der jeweils beim Strafrichter des Amtsgerichts Dresden und des Amtsgerichts Memmingen anhängigen Strafsachen nach § 4 Abs. 2 Satz 2 StPO ist nicht gegeben, weil § 4 Abs. 1 StPO nur die Zusammenfassung von Strafsachen aus den Zuständigkeiten von Spruchkörpern verschiedener Ordnungen ermöglicht (vgl. BGHSt 22, 232, 234;… Meyer-Goßner StPO 46. Auflage § 4 Rdn. 1 m.w.N.).
- BGH, 08.10.2003 - 2 AR 215/03
Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs (BGH) für die Entscheidung über die …
2 ARs 339/03 2 AR 215/03.