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   OLG Köln, 17.03.2006 - 2 ARs 34/06   

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https://dejure.org/2006,7737
OLG Köln, 17.03.2006 - 2 ARs 34/06 (https://dejure.org/2006,7737)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.03.2006 - 2 ARs 34/06 (https://dejure.org/2006,7737)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. März 2006 - 2 ARs 34/06 (https://dejure.org/2006,7737)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung einer über die gesetzlichen Gebühren hinausgehenden Pauschvergütung an eine Pflichtverteidigerin

  • Judicialis

    RVG § 51

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 51
    Bemessung der Pauschvergütung bei Übersetzertätigkeit des Verteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 192 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.02.2004 - 2 ARs 276/03

    Vollendetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Anfragebeschluss des dritten

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2006 - 2 ARs 34/06
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats zu § 99 BRAGO, dass die Ersparnis von Dolmetscherkosten durch den Einsatz eigener Sprachkenntnis bei der Bemessung einer Pauschvergütung, die hier schon wegen der Vielzahl der Besuche in der Justizvollzugsanstalt geboten ist, berücksichtigt werden muss (vgl. z. B. Beschlüsse vom 18.11.2003 - 2 ARs 276/03 - und 15.10.2004 - 2 ARs 240/04 -).
  • OLG Celle, 20.07.2006 - 1 ARs 58/06

    Pflichtverteidigerkosten: Berücksichtigung von Sprachkenntnissen des Verteidigers

    Entscheidend ist danach der zeitliche Mehraufwand des Verteidigers, nicht aber die der Landeskasse möglicherweise ersparten Kosten, weswegen der Senat der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln (Beschl. v. 17. März 2006, RVGreport 2006, 221) insoweit auch nur eingeschränkt folgen kann.
  • OLG Karlsruhe, 19.06.2017 - P 302 AR 17/17

    Pflichtverteidigerkosten: Pauschgebühr bei besonderen Sprachkenntnissen des

    Entscheidend ist daher allein, ob durch die Verwendung der nichtdeutschen Sprache für den Verteidiger ein erheblicher Zeit- und/oder Arbeitsaufwand angefallen ist, nicht aber der Staatskasse ersparte Aufwendungen (vgl. nur Senat, Beschluss vom 03.09.2015 - 2 AR 29/15; KG Berlin JurBüro 2013, 362; OLG Düsseldorf JurBüro 2009, 532; OLG Celle NStZ 2007, 342; OLG Hamm NStZ-RR 1997, 188; Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 4. Aufl. 2014, § 51 Rn. 32 mwN; aA OLG Köln StraFo 2006, 258).
  • KG, 04.06.2012 - 1 ARs 16/11

    Vergütung des anwaltlichen Zeugenbeistands: Pauschgebühr bei Sprachkenntnissen

    Die vom OLG Köln (vgl. RVGreport 2006, 221) vertretene Ansicht, nach der die Ersparnis von Dolmetscherkosten bei der Bewilligung der Pauschgebühr zu honorieren ist, teilt der Senat nicht, da sie mit dem Zweck des § 51 RVG nicht vereinbar ist (vgl. OLG Düsseldorf JB 2009, 532; OLG Celle NStZ 2007, 342).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2009 - 3 (s) RVG 22/09

    Festsetzung einer Pauschgebühr wegen besonderer Sprachkenntnisse des Verteidigers

    Entscheidend ist danach der zeitliche Mehraufwand des Verteidigers, nicht aber die der Landeskasse möglicherweise ersparten Kosten, weswegen der Senat der anderslautenden Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln (RVGreport 2006, 221) nicht folgen kann.
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