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   BGH, 20.10.1976 - 2 ARs 347/76   

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https://dejure.org/1976,928
BGH, 20.10.1976 - 2 ARs 347/76 (https://dejure.org/1976,928)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1976 - 2 ARs 347/76 (https://dejure.org/1976,928)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1976 - 2 ARs 347/76 (https://dejure.org/1976,928)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeitsstreit über die Frage der bedingten Entlassung eines Verurteilten nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe - Zuständigkeit des Amtsgerichts Dortmund für den in Rottenburg einsitzenden Verurteilten - Vollzug von Jugendstrafe in einer Jugendstrafanstalt ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 25
  • MDR 1977, 418
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.07.1976 - 2 ARs 195/76

    Zuständigkeit des Jugendrichters bei Aufnahme des Verurteilten in einer

    Auszug aus BGH, 20.10.1976 - 2 ARs 347/76
    Sie kann nur in Fällen gegeben sein, in denen der Konzentrationsgrundsatz des § 462 a Abs. 4 StPO eingreift (vgl. hierzu den zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß des Senats vom 2. Juli 1976 - 2 ARs 195/76 -).
  • BGH, 11.04.2017 - 2 ARs 436/16

    Örtliche Zuständigkeit (Einleitung der Vollstreckung; gewöhnlicher Aufenthalt)

    Die Aufnahme des Verurteilten in eine Einrichtung für den Erwachsenenstrafvollzug führt nicht zum Übergang der Vollstreckungszuständigkeit kraft Gesetzes (vgl. BGHSt 27, 25 (26); 30, 9; BGHR JGG § 85 Abs. 2 Übergang 1; Senat, Beschluss vom 2. Juli 2008 - 2 ARs 217/08; OLG Frankfurt am Main, NStZ 2002, 380 (381); Eisenberg, JGG, § 85 Rn. 8).
  • BGH, 15.05.2014 - 2 ARs 93/14

    Zuständigkeit des Jugendrichters für die Einleitung der Strafvollstreckung

    Die nach § 58 Abs. 3 Satz 2 JGG zulässige Übertragung beschränkte sich auf diese Entscheidungen und umfasste nicht auch jene Einleitungsbefugnis (BGH, Beschluss vom 20. Oktober 1976 - 2 ARs 347/76, BGHSt 27, 25, 26; Beschluss vom 28. Juli 1986 - 2 ARs 182/86, MDR 1986, 952).
  • BGH, 16.11.2005 - 2 ARs 365/05

    Zuständigkeit für die Vollstreckung von Restjugendstrafe; begrenzte Übertragung

    Die ihm mit der in diesem Sinne begrenzten Übertragung jugendrichterlicher Befugnisse gestellte Aufgabe war beendet, als er die Gewährung der Strafaussetzung mit Beschluss vom 25.5.2005 widerrufen hatte (vgl. BGHSt 27, 25, 26).
  • OLG Jena, 12.03.2004 - 1 AR (S) 45/04

    Jugendstrafe

    Die hiernach begrenzte Zuständigkeit des Amtsgerichts, dem übertragen wurde, ist mit dem Widerruf der Strafrestaussetzung zur Bewährung beendet (vgl. OLG Karlsruhe Justiz 1983, 162 f.; BGHSt 27, 25, 26), denn danach ist für ¿infolge der Aussetzung¿ erforderlich werdende Entscheidungen kein Raum mehr.

    Durch eine Aufnahme des vom Jugendstrafvollzug ausgenommenen Verurteilten in eine für Erwachsene zuständige Justizvollzugsanstalt nach § 92 Abs. 2 Satz 1 und 2 JGG wird ein Übergang der Vollstreckung nach § 85 Abs. 2 JGG nicht bewirkt (vgl. BGHSt 27, 25, 26, 27, 329, 331; BGHR JGG § 85 Abs. 2 Übergang 1), da diese Vorschrift die Aufnahme des Verurteilten in eine Jugendstrafanstalt voraussetzt (vgl. BGH NStZ 1995, 567).

  • BGH, 20.01.2021 - 2 ARs 339/20

    Entscheidungen im Vollstreckungsverfahren (Zuständigkeit der Justizverwaltung für

    Im Hinblick auf das in anderer Sache notierte Strafzeitende zum 2. Februar 2021 und zur möglichen Beilegung des dem Ansehen der Justiz abträglichen Zuständigkeitsstreits weist der Senat auf seine früheren Entscheidungen vom 20. Oktober 1976 - 2 ARs 347/76, BGHSt 27, 25, 26 -, vom 28. Juli 1986 - 2 ARs 182/86, MDR 1986, 952 - und vom 15. Mai 2014 - 2 ARs 93/14, juris Rn. 1 - hin.
  • BGH, 15.02.2023 - 2 ARs 490/22

    Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht (Zuständigkeit

    Wird die Jugendstrafe hingegen - wie hier - nach den Vorschriften des Strafvollzugs für Erwachsene vollzogen, so verbleibt die Zuständigkeit bei dem ursprünglichen Vollstreckungsleiter (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 1976 - 2 ARs 347/76 -, juris Rn. 4 (= BGHSt 27, 25); Beschluss vom 5. Dezember 1980 - 2 ARs 336/80 -, juris, Rn. 1 (= BGHSt 30, 9); Beschluss vom 3. Juli 1987 - 2 ARs 112/87 -, juris, Rn. 1; Beschluss vom 2. Juli 2008 - 2 ARs 217/08 -, juris, Rn. 3; Beschluss vom 11. April 2017 - 2 ARs 436/16 -, juris, Rn. 9).
  • BGH, 23.12.1977 - 2 ARs 415/77

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bezüglich der erforderlich werdenden

    Daß die Zuständigkeit des ursprünglichen Vollstreckungsleiters nicht nach § 85 Abs. 2 JGG auf den besonderen Vollstreckungsleiter übergeht, wenn der inzwischen 24 Jahre alte Verurteilte die Jugendstrafe im Erwachsenenvollzug verbüßt, hat der Senat erst vor kurzem ausgesprochen (BGHSt 27, 25).
  • BGH, 16.11.2005 - 2 AR 202/05
    Die ihm mit der in diesem Sinne begrenzten Übertragung jugendrichterlicher Befugnisse gestellte Aufgabe war beendet, als er die Gewährung der Strafaussetzung mit Beschluss vom 25.5.2005 widerrufen hatte (vgl. BGHSt 27, 25, 26).
  • BGH, 28.07.1986 - 2 ARs 182/86

    Zuständigkeit eines Richters für die Einleitung der Strafvollstreckung

    Die nach § 58 Abs. 3 S. 2 JGG zulässige Übertragung beschränkte sich auf diese Entscheidungen; sie umfaßte nicht auch jene Einleitungsbefugnis (BGHSt 27, 25, 26) [BGH 20.10.1976 - 2 ARs 347/76].
  • BGH, 02.06.1995 - 2 ARs 128/95

    Jugendrichter - Jugendstrafvollzug - Erwachsenenstrafvollzug - JVA -

    Die Zuständigkeit ergibt sich nicht bereits von Gesetzes wegen aus § 85 Abs. 2 JGG, weil diese Vorschrift die Aufnahme der Verurteilten in eine Jugendstrafanstalt voraussetzt (BGHSt 27, 25, 27 [BGH 20.10.1976 - 2 ARs 347/76]; BGHR JGG § 85 Abs. 2 Übergang 1) und die Justizvollzugsanstalt Essen nach der dem Senat erteilten Auskunft nur für den Erwachsenenvollzug zuständig ist.
  • BGH, 05.12.1980 - 2 ARs 336/80

    Rechtliche Bedeutung des Unterbleibens einer dem § 85 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz

  • BGH, 22.04.1994 - 2 ARs 93/94

    Kurzfristige Verlegung - Verurteilter - Zuständigkeit - Aufsicht

  • BGH, 25.10.1989 - 2 ARs 492/89

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für die Entscheidung über die Vollstreckung

  • BGH, 03.07.1987 - 2 ARs 112/87

    Zuständigkeit für die Strafvollstreckung bei Aufnahme eines vom

  • BGH, 27.09.1979 - 2 ARs 297/79

    Folgen der Vollstreckung von Jugendstrafe im Erwachsenenstrafvollzug für die

  • BGH, 17.05.1978 - 2 ARs 126/78

    Bestimmung der Zuständigkeit hinsichtlich weiterer Entscheidungen über einen

  • BGH, 06.04.1978 - 2 ARs 72/78

    Bestimmung der Zuständigkeit hinsichtlich der Urteilsvollstreckung gegenüber

  • OLG Karlsruhe, 07.02.1978 - 1 ARs 1/78
  • BGH, 23.12.1977 - 2 ARs 414/77

    Zuständigkeitsstreit über Fragen der Vollstreckung einer Jugendstrafe

  • BGH, 05.01.1977 - 2 ARs 382/76

    Übertragbarkeit der Einleitung einer weiteren Vollstreckung nach Widerruf der

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