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   BGH, 05.08.1988 - 2 ARs 355/88   

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https://dejure.org/1988,6962
BGH, 05.08.1988 - 2 ARs 355/88 (https://dejure.org/1988,6962)
BGH, Entscheidung vom 05.08.1988 - 2 ARs 355/88 (https://dejure.org/1988,6962)
BGH, Entscheidung vom 05. August 1988 - 2 ARs 355/88 (https://dejure.org/1988,6962)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auferlegung der Kosten für ein Verfahren wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroritischen Vereinigung - Möglichkeit der isolierten Anfechtung eines Kostenbescheids und Auslagenbescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.01.1977 - 3 StR 433/76

    Verwerfung eines Antrages auf Ablehnung eines Richters durch ein erstinstanziell

    Auszug aus BGH, 05.08.1988 - 2 ARs 355/88
    Für eine isolierte Anfechtbarkeit nach § 464 Abs. 3 StPO der in einem erstinstanzlichen, mit der Revision angreifbaren oberlandesgerichtlichen Urteil enthaltenen Kosten- und Auslagenentscheidung ist kein Raum (BGHSt 26, 250, 253/254; BGHSt 27, 96, 97).

    Dies folgt aus § 304 Abs. 4 Satz 2 StPO (BGHSt 27, 97 [BGH 05.01.1977 - 3 StR 433/76 L]).

  • BGH, 14.08.1975 - 3 StR 239/75
    Auszug aus BGH, 05.08.1988 - 2 ARs 355/88
    Der Senat war daher auch nicht mehr mit einer Entscheidung über die Kosten der bereits früher zurückgenommenen Revision befaßt (der Beschluß des Senats vom 14. August 1975 - 3 StR 239/75 - hat ersichtlich nur den Fall der Revisionsrücknahme nach Vorlegung beim Senat zum Gegenstand).".
  • BGH, 09.12.1975 - StB 28/75

    Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen Verdachts geheimdienstlicher

    Auszug aus BGH, 05.08.1988 - 2 ARs 355/88
    Für eine isolierte Anfechtbarkeit nach § 464 Abs. 3 StPO der in einem erstinstanzlichen, mit der Revision angreifbaren oberlandesgerichtlichen Urteil enthaltenen Kosten- und Auslagenentscheidung ist kein Raum (BGHSt 26, 250, 253/254; BGHSt 27, 96, 97).
  • BGH, 10.03.2021 - StB 32/20

    BGH trifft erste Entscheidung zum Urteil im sog. NSU-Verfahren

    Dies gilt zumindest für den Fall, dass sie dem Bundesgerichtshof noch nicht vorgelegt worden ist (s. BGH, Beschluss vom 5. August 1988 - 2 ARs 355/88, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Kostenbeschwerde 1).

    Ob über die Kostenbeschwerde in der Sache zu entscheiden ist, wenn die Rücknahme der Revision erst nach deren Vorlage erklärt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 1988 - 2 ARs 355/88, aaO unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 14. August 1975 - 3 StR 239/75, juris, wonach bei erstinstanzlichen landgerichtlichen Entscheidungen von einer fortbestehenden Annexkompetenz auszugehen ist; gegen eine solche Kompetenz BGH, Beschlüsse vom 3. März 2009 - 1 StR 61/09, juris; vom 11. September 2018 - 4 StR 406/18, juris mwN), kann hier dahinstehen.

  • BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde

    Dem entsprechend hat der Senat mehrfach ausgesprochen, daß für eine isolierte Anfechtbarkeit der in einem erstinstanzlichen, mit der Revision angreifbaren oberlandesgerichtlichen Urteil enthaltenen Kosten- und Auslagenentscheidung nach § 464 StPO sowie der Entscheidung über die Entschädigungspflicht nach §§ 2 ff. StrEG in einem oberlandesgerichtlichen Urteil kein Raum ist (BGHSt 26, 250, 251; 27, 96, 97; BGHR StPO § 304 IV Kostenbeschwerde 1).
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