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BGH, 10.09.1991 - 2 ARs 374/91 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Abgabe eines Strafverfahrens an ein anderes Amtsgericht bei Aufenthaltswechsel des Angeklagten - Aufenthaltswechsel eines Angeklagten nach Anklageerhebung
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.06.1957 - 2 ARs 63/57
Auszug aus BGH, 10.09.1991 - 2 ARs 374/91
Aufgrund dieses weiteren Aufenthaltwechsels sind die Voraussetzungen des § 42 Abs. 3 JGG erfüllt; denn diese Vorschrift verlangt nicht, daß der Angeklagte im Zeitpunkt der Anklageerhebung seinen Aufenthalt noch im Bezirk des abgebenden Gerichts, das hier als Tatortgericht zuständig war, hatte (BGHSt 10, 323, 325;… Brunner, JGG 9. Aufl. § 42 Rdn. 10).
- BGH, 26.04.2000 - 2 ARs 60/00
Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 42 Abs. 3 S. 2 JGG
Aufgrund dieses weiteren Aufenthaltswechsels nach der Anklageerhebung sind die Voraussetzungen des § 42 Abs. 3 JGG erfüllt; denn diese Vorschrift verlangt nicht, daß der Angeklagte bei der Anklageerhebung seinen Aufenthalt noch im Bezirk des abgebenden Gerichts, das hier als Tatortgericht zuständig war, hatte (Senatsbeschluß vom 10. September 1991 - 2 ARs 374/91 - m.w.N.). - BGH, 26.04.2000 - 2 AR 35/00
Abgabebeschluß - Zuständigkeit - Gericht - Wohnsitz - Anklageerhebung
Aufgrund dieses weiteren Aufenthaltswechsels nach der Anklageerhebung sind die Voraussetzungen des § 42 Abs. 3 JGG erfüllt; denn diese Vorschrift verlangt nicht, daß der Angeklagte bei der Anklageerhebung seinen Aufenthalt noch im Bezirk des abgebenden Gerichts, das hier als Tatortgericht zuständig war, hatte (Senatsbeschluß vom 10. September 1991 - 2 ARs 374/91 - m.w.N.).