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BGH, 08.09.1999 - 2 ARs 378/99, 2 AR 164/99 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 462 a Abs. 1 StPO; § 68 StGB; § 68d StGB
Zuständigkeit für die Führungsaufsicht und die nachträglichen Entscheidungen bei der Führungsaufsicht - Wolters Kluwer
Führungsaufsicht - Strafvollstreckungskammer - Fortwährung der Zuständigkeit - Nachtragsentscheidung - Konzentrationsprinzip
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 462a Abs. 1
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.08.1999 - 2 ARs 161/99
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer
Auszug aus BGH, 08.09.1999 - 2 ARs 378/99
in deren Bezirk der Verurteilte nunmehr in Strafhaft einsitzt (…vgl. Fischer in KK 4. Aufl. § 462a Rdn. 21, 23);BGHR § 462a Abs. 1 Bewusstsein 7; BGH, Beschluß vom 11. August 1999, 2 ARs 161/99).
- BGH, 08.09.1999 - 2 AR 164/99
Führungsaufsicht - Strafvollstreckungskammer - Fortwährung der Zuständigkeit - …
2 AR 164/99 2 ARs 378/99.