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BGH, 22.01.2003 - 2 ARs 385/02, 2 AR 213/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 462a Abs. 2 Satz 2 StPO
Zuständigkeit für die nachträglichen Entscheidungen über die Strafaussetzung zur Bewährung (bindende Abgabeentscheidung; Willkür) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Abgabe der Bewährungsaufsicht an das im Wohnsitzbezirk des Angeklagten liegende Amtsgericht - Wirksamkeit und Bindungswirkung des Abgabebeschlusses - Willkürliche und unzweckmäßige Abgabe
- Judicialis
StPO § 462 a Abs. 2 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 462 a Abs. 2
Keine Bindungswirkung bei willkürlicher Abgabe - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Rahden - AK 102/01
- AG Stolzenau - 4 AR 34/02
- BGH, 22.01.2003 - 2 ARs 385/02, 2 AR 213/02
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.08.1992 - 2 ARs 363/92
Bestimmung des zuständigen Amtsgerichts für die Bewährungsaufsicht - …
Auszug aus BGH, 22.01.2003 - 2 ARs 385/02
Etwas anderes würde nur gelten, wenn die Abgabe willkürlich wäre (st. Rspr. des Senats vgl. NStZ 1993, 200).
- OLG Düsseldorf, 17.06.2003 - 2 Ws 110/03
Gerichtszuständigkeit für nachträgliche Entscheidungen im Rahmen der …
Dies ist bei einer Abgabeentscheidung iSd § 462 a Abs. 2 Satz 2 1. Halbsatz StPO nicht bereits dann der Fall, wenn besondere Gründe fehlen, die die Abgabe an das Gericht, in dessen Bezirk der Verurteilte wohnt, als zweckmäßig erscheinen lassen (vgl. BGH NStZ 1993, 200, 201; Beschlüsse vom 22.1.2003 [2 ARs 385/02, 12.4.2002 [2 ARs 96/02], 4.3.2002 [2 ARs 55/02], 5.12.2002 [2 ARs 321/02], 5.5.2000 [2 ARs 108/00], 23.12.1999 [2 ARs 494/99], 17.8.1994 [2 ARs 262/94]; OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, Beschluss vom 10.3.2003 [III-1 Ws 60/03]; 3. Strafsenat, Beschluss vom 20.3.2003 [III-3 Ws 81/03]; OLG Hamm JMBl NW 1996, 237, 238). - BGH, 22.01.2003 - 2 AR 213/02
Abgabe der Bewährungsaufsicht an das im Wohnsitzbezirk des Angeklagten liegende …
2 ARs 385/02 2 AR 213/02.