Weitere Entscheidungen unten: BGH, 11.01.2017 | AG Schleswig, 16.06.2009

Rechtsprechung
   BGH, 11.01.2017 - 2 ARs 385/16, 2 ARs 387/16, 2 ARs 388/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,10042
BGH, 11.01.2017 - 2 ARs 385/16, 2 ARs 387/16, 2 ARs 388/16 (https://dejure.org/2017,10042)
BGH, Entscheidung vom 11.01.2017 - 2 ARs 385/16, 2 ARs 387/16, 2 ARs 388/16 (https://dejure.org/2017,10042)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 2017 - 2 ARs 385/16, 2 ARs 387/16, 2 ARs 388/16 (https://dejure.org/2017,10042)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,10042) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 14 StPO; § 453 Abs. 2 StPO; § 453b StPO; § 462a Abs. 1 StPO
    Zuständigkeitsbestimmung; nachträgliche Entscheidung über Strafaussetzung zur Bewährung oder Verwarnung mit Strafvorbehalt (Ende der Befasstheit)

  • HRR Strafrecht

    § 14 StPO; § 453 Abs. 2 StPO; § 453b StPO; § 462a Abs. 1 StPO
    Zuständigkeitsbestimmung; nachträgliche Entscheidung über Strafaussetzung zur Bewährung oder Verwarnung mit Strafvorbehalt (Ende der Befasstheit)

  • HRR Strafrecht

    § 453b StPO; § 453 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO
    Zuständigkeit für Bewährungsüberwachung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 StPO, § 462a Abs 1 S 1 StPO, § 453b Abs 1 S 1 StPO, § 56f Abs 2 StGB, § 57 Abs 1 StGB
    Zuständigkeitsbestimmung bei Strafvollstreckung: Beendigung des Befasstseins einer Strafvollstreckungskammer im Rahmen der Bewährungsaufsicht; Wechsel des Verurteilten in eine andere Justizvollzugsanstalt

  • IWW

    § 57 Abs. 1 StGB, § 462a Abs. 1 Satz 2 StPO, § 14 StPO, §§ 453b, 453 Abs. 1 Satz 1, 462a Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der zuständigen Strafvollstreckungskammer zur weiteren Bewährungsüberwachung

  • rewis.io

    Zuständigkeitsbestimmung bei Strafvollstreckung: Beendigung des Befasstseins einer Strafvollstreckungskammer im Rahmen der Bewährungsaufsicht; Wechsel des Verurteilten in eine andere Justizvollzugsanstalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung der zuständigen Strafvollstreckungskammer zur weiteren Bewährungsüberwachung

  • datenbank.nwb.de

    Zuständigkeitsbestimmung bei Strafvollstreckung: Beendigung des Befasstseins einer Strafvollstreckungskammer im Rahmen der Bewährungsaufsicht; Wechsel des Verurteilten in eine andere Justizvollzugsanstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 295
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.10.1981 - 2 ARs 293/81

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammern

    Auszug aus BGH, 11.01.2017 - 2 ARs 385/16
    Mit der Aufnahme der Verurteilten zur Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe (dazu Senat, Beschluss vom 9. Oktober 1981 - 2 ARs 293/81, BGHSt 30, 223, 224) in die Justizvollzugsanstalt Hamburg-Billwerder ist das Landgericht Hamburg für die Bewährungsüberwachung und für etwa erforderlich werdende Entscheidungen im Bewährungsverfahren zuständig geworden, §§ 453b, 453 Abs. 1 Satz 1, 462a Abs. 1 Satz 1 StPO.
  • BGH, 16.05.2012 - 2 ARs 167/12

    Zuständigkeit für die nachträglichen Entscheidungen zu Führungsaufsicht

    Auszug aus BGH, 11.01.2017 - 2 ARs 385/16
    Das Befasstsein der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Lübeck endete mit der Entscheidung über die Verlängerung der Bewährungszeit (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Mai 2012 - 2 ARs 167/12, NStZ-RR 2013, 59, 60).
  • BGH, 29.09.2016 - 2 ARs 42/16

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer eines Landgerichts für die

    Auszug aus BGH, 11.01.2017 - 2 ARs 385/16
    Auch der Eintritt der Rechtskraft ist insoweit unerheblich (Senat, Beschluss vom 29. September 2016 - 2 ARs 42/16, Rn. 6).
  • BGH, 11.01.2017 - 2 ARs 387/16
    Auszug aus BGH, 11.01.2017 - 2 ARs 385/16
    Das Amtsgericht Göttingen hat die Verurteilte mit Strafbefehl vom 28. März 2007 (5d StVK 6/13, 2 ARs 388/16) zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat; das Amtsgericht Schleswig hat sie mit Urteil vom 16. Juni 2009 (5d StVK 7/13, 2 ARs 387/16) zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten, deren Vollstreckung es ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt hat und mit Urteil vom 1. April 2010 zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten (5d StVK 75/12, 2 ARs 385/16) verurteilt.
  • BGH, 11.01.2017 - 2 ARs 388/16
    Auszug aus BGH, 11.01.2017 - 2 ARs 385/16
    Das Amtsgericht Göttingen hat die Verurteilte mit Strafbefehl vom 28. März 2007 (5d StVK 6/13, 2 ARs 388/16) zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat; das Amtsgericht Schleswig hat sie mit Urteil vom 16. Juni 2009 (5d StVK 7/13, 2 ARs 387/16) zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten, deren Vollstreckung es ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt hat und mit Urteil vom 1. April 2010 zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten (5d StVK 75/12, 2 ARs 385/16) verurteilt.
  • BGH, 11.01.2017 - 2 ARs 387/16

    Bestimmung der zuständigen Strafvollstreckungskammer zur weiteren

    BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 385/16 2 AR 221/16.

    Das Amtsgericht Göttingen hat die Verurteilte mit Strafbefehl vom 28. März 2007 (5d StVK 6/13, 2 ARs 388/16) zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat; das Amtsgericht Schleswig hat sie mit Urteil vom 16. Juni 2009 (5d StVK 7/13, 2 ARs 387/16) zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten, deren Vollstreckung es ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt hat und mit Urteil vom 1. April 2010 zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten (5d StVK 75/12, 2 ARs 385/16) verurteilt.

  • BGH, 11.01.2017 - 2 ARs 388/16

    Bestimmung der zuständigen Strafvollstreckungskammer zur weiteren

    BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 385/16 2 AR 221/16.

    Das Amtsgericht Göttingen hat die Verurteilte mit Strafbefehl vom 28. März 2007 (5d StVK 6/13, 2 ARs 388/16) zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat; das Amtsgericht Schleswig hat sie mit Urteil vom 16. Juni 2009 (5d StVK 7/13, 2 ARs 387/16) zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten, deren Vollstreckung es ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt hat und mit Urteil vom 1. April 2010 zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten (5d StVK 75/12, 2 ARs 385/16) verurteilt.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 11.01.2017 - 2 ARs 387/16, 2 AR 220/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,10050
BGH, 11.01.2017 - 2 ARs 387/16, 2 AR 220/16 (https://dejure.org/2017,10050)
BGH, Entscheidung vom 11.01.2017 - 2 ARs 387/16, 2 AR 220/16 (https://dejure.org/2017,10050)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 2017 - 2 ARs 387/16, 2 AR 220/16 (https://dejure.org/2017,10050)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,10050) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer - und das Ende ihres Befasstseins

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.01.2017 - 2 ARs 385/16

    Zuständigkeitsbestimmung; nachträgliche Entscheidung über Strafaussetzung zur

    Auszug aus BGH, 11.01.2017 - 2 ARs 387/16
    BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 385/16 2 AR 221/16.

    Das Amtsgericht Göttingen hat die Verurteilte mit Strafbefehl vom 28. März 2007 (5d StVK 6/13, 2 ARs 388/16) zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat; das Amtsgericht Schleswig hat sie mit Urteil vom 16. Juni 2009 (5d StVK 7/13, 2 ARs 387/16) zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten, deren Vollstreckung es ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt hat und mit Urteil vom 1. April 2010 zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten (5d StVK 75/12, 2 ARs 385/16) verurteilt.

  • BGH, 11.01.2017 - 2 ARs 388/16

    Bestimmung der zuständigen Strafvollstreckungskammer zur weiteren

    Auszug aus BGH, 11.01.2017 - 2 ARs 387/16
    2 ARs 388/16 2 AR 223/16.

    Das Amtsgericht Göttingen hat die Verurteilte mit Strafbefehl vom 28. März 2007 (5d StVK 6/13, 2 ARs 388/16) zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat; das Amtsgericht Schleswig hat sie mit Urteil vom 16. Juni 2009 (5d StVK 7/13, 2 ARs 387/16) zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten, deren Vollstreckung es ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt hat und mit Urteil vom 1. April 2010 zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten (5d StVK 75/12, 2 ARs 385/16) verurteilt.

  • BGH, 29.09.2016 - 2 ARs 42/16

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer eines Landgerichts für die

    Auszug aus BGH, 11.01.2017 - 2 ARs 387/16
    Auch der Eintritt der Rechtskraft ist insoweit unerheblich (Senat, Beschluss vom 29. September 2016 - 2 ARs 42/16, Rn. 6).
  • BGH, 09.10.1981 - 2 ARs 293/81

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammern

    Auszug aus BGH, 11.01.2017 - 2 ARs 387/16
    Mit der Aufnahme der Verurteilten zur Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe (dazu Senat, Beschluss vom 9. Oktober 1981 - 2 ARs 293/81, BGHSt 30, 223, 224) in die Justizvollzugsanstalt Hamburg-Billwerder ist das Landgericht Hamburg für die Bewährungsüberwachung und für etwa erforderlich werdende Entscheidungen im Bewährungsverfahren zuständig geworden, §§ 453b, 453 Abs. 1 Satz 1, 462a Abs. 1 Satz 1 StPO.
  • BGH, 16.05.2012 - 2 ARs 167/12

    Zuständigkeit für die nachträglichen Entscheidungen zu Führungsaufsicht

    Auszug aus BGH, 11.01.2017 - 2 ARs 387/16
    Das Befasstsein der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Lübeck endete mit der Entscheidung über die Verlängerung der Bewährungszeit (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Mai 2012 - 2 ARs 167/12, NStZ-RR 2013, 59, 60).
  • BGH, 11.01.2017 - 2 ARs 388/16
    2 ARs 387/16 2 AR 220/16.

    Das Amtsgericht Göttingen hat die Verurteilte mit Strafbefehl vom 28. März 2007 (5d StVK 6/13, 2 ARs 388/16) zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat; das Amtsgericht Schleswig hat sie mit Urteil vom 16. Juni 2009 (5d StVK 7/13, 2 ARs 387/16) zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten, deren Vollstreckung es ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt hat und mit Urteil vom 1. April 2010 zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten (5d StVK 75/12, 2 ARs 385/16) verurteilt.

  • BGH, 11.01.2017 - 2 ARs 385/16
    Das Amtsgericht Göttingen hat die Verurteilte mit Strafbefehl vom 28. März 2007 (5d StVK 6/13, 2 ARs 388/16) zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat; das Amtsgericht Schleswig hat sie mit Urteil vom 16. Juni 2009 (5d StVK 7/13, 2 ARs 387/16) zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten, deren Vollstreckung es ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt hat und mit Urteil vom 1. April 2010 zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten (5d StVK 75/12, 2 ARs 385/16) verurteilt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   AG Schleswig, 16.06.2009 - 2 ARs 387/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,97698
AG Schleswig, 16.06.2009 - 2 ARs 387/16 (https://dejure.org/2009,97698)
AG Schleswig, Entscheidung vom 16.06.2009 - 2 ARs 387/16 (https://dejure.org/2009,97698)
AG Schleswig, Entscheidung vom 16. Juni 2009 - 2 ARs 387/16 (https://dejure.org/2009,97698)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,97698) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht