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   BGH, 24.02.1995 - 2 ARs 39/95   

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https://dejure.org/1995,6546
BGH, 24.02.1995 - 2 ARs 39/95 (https://dejure.org/1995,6546)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1995 - 2 ARs 39/95 (https://dejure.org/1995,6546)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1995 - 2 ARs 39/95 (https://dejure.org/1995,6546)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit - Anklageerhebung - Aufenthalt - Aufenthaltsort - Wechsel des Aufenthaltsortes - Örtliche Zuständigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 42

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.06.1959 - 2 ARs 158/58

    Abgabe des Verfahrens nach Anklageerhebung im Falle eines Wechsels des

    Auszug aus BGH, 24.02.1995 - 2 ARs 39/95
    Die Abgabe des Verfahrens nach § 42 Abs. 3 JGG ist nur zulässig, wenn der Angeklagte seinen Aufenthalt nach Erhebung der Anklage gewechselt hat (BGHSt 13, 209, 218).
  • BGH, 13.02.2004 - 2 ARs 18/04

    Verfahrensabgabe wegen Wohnsitzwechsels

    Eine Verfahrensabgabe nach § 42 Abs. 3 JGG kommt nicht in Betracht, wenn der Aufenthaltswechsel eines Angeklagten bereits vor Erhebung der Anklage erfolgt ist (vgl. BGHSt 13, 209, 218; BGH, Beschlüsse vom 31. März 1993 - 2 ARs 98/93; vom 19. Januar 1994 - 2 ARs 2/94 - und vom 24. Februar 1995 - 2 ARs 39/95).".
  • BGH, 13.02.2004 - 2 AR 5/04

    Entscheidung eines Zuständigkeitsstreites durch den BGH bei Belegenheit

    Eine Verfahrensabgabe nach § 42 Abs. 3 JGG kommt nicht in Betracht, wenn der Aufenthaltswechsel eines Angeklagten bereits vor Erhebung der Anklage erfolgt ist (vgl. BGHSt 13, 209, 218; BGH, Beschlüsse vom 31. März 1993 - 2 ARs 98/93; vom 19. Januar 1994 - 2 ARs 2/94 - und vom 24. Februar 1995 - 2 ARs 39/95)." .
  • BGH, 11.04.2001 - 2 ARs 98/01

    Unzulässige Abgabe des Verfahrens nach § 42 Abs. 3 JGG

    "Die Abgabe eines Verfahrens nach § 42 Abs. 3 JGG ist nur zulässig, wenn der Angeklagte seinen Aufenthalt nach Erhebung der Anklage gewechselt hat (BGHSt 13, 209, 218; BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 1995 - 2 ARs 39/95 - und vom 9. August 1995 - 2 ARs 250/95 -).
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