Rechtsprechung
BGH, 10.11.1999 - 2 ARs 392/99, 2 AR 181/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 42 Abs. 3 JGG
Zulässigkeit der Abgabe des Verfahrens nach § 42 Abs. 3 JGG - Wolters Kluwer
Zuständigkeit des Amtsgerichts - Abgabe des Verfahres - Wohnsitzgericht
- Judicialis
JGG § 42 Abs. 3 Satz 2; ; JGG § 42 Abs. 3; ; JGG § 42; ; StPO § 12 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 42 Abs. 3
Abgabe an anderes Jugendgericht
Verfahrensgang
- AG Pößneck - 621 Js 47155/98
- AG Schwandorf - 3 Ds 12 Js 7013/99
- BGH, 10.11.1999 - 2 ARs 392/99, 2 AR 181/99
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.07.1959 - 2 ARs 86/59
Auszug aus BGH, 10.11.1999 - 2 ARs 392/99
Von einer Abgabe des Verfahrens nach § 42 JGG ist ohnehin regelmäßig abzusehen, wenn diese keine sachlichen Vorteile für das Verfahren bringt und zu dessen Verzögerung führt (BGHSt 13, 186, 190; Senatsbeschluß vom 13. Juli 1990 - 2 ARs 266/90). - BGH, 13.07.1990 - 2 ARs 266/90
Abgabe eines Verfahrens bein Nichtvorliegen sachlicher Vorteile
Auszug aus BGH, 10.11.1999 - 2 ARs 392/99
Von einer Abgabe des Verfahrens nach § 42 JGG ist ohnehin regelmäßig abzusehen, wenn diese keine sachlichen Vorteile für das Verfahren bringt und zu dessen Verzögerung führt (BGHSt 13, 186, 190; Senatsbeschluß vom 13. Juli 1990 - 2 ARs 266/90). - BGH, 08.07.1981 - 2 ARs 156/81
Voraussetzungen der Abgabe eines Verfahrens nach § 42 Abs. 3 Jugendgerichtsgesetz …
Auszug aus BGH, 10.11.1999 - 2 ARs 392/99
Die Abgabe des Verfahrens nach § 42 Abs. 3 JGG ist nur zulässig, wenn der Angeklagte seinen Aufenthalt nach Erhebung der Anklage gewechselt hat (BGHSt 13, 209, 218; Senatsbeschluß vom 8. Juli 1981 - 2 ARs 156/81). - BGH, 30.06.1959 - 2 ARs 158/58
Abgabe des Verfahrens nach Anklageerhebung im Falle eines Wechsels des …
Auszug aus BGH, 10.11.1999 - 2 ARs 392/99
Die Abgabe des Verfahrens nach § 42 Abs. 3 JGG ist nur zulässig, wenn der Angeklagte seinen Aufenthalt nach Erhebung der Anklage gewechselt hat (BGHSt 13, 209, 218; Senatsbeschluß vom 8. Juli 1981 - 2 ARs 156/81).
- BGH, 20.12.2000 - 2 ARs 358/00
Unzweckmäßiger Abgabebeschluß nach § 42 Abs. 2 JGG
Von einer Abgabe des Verfahrens nach § 42 JGG ist ohnehin regelmäßig abzusehen, wenn diese keine sachlichen Vorteile für das Verfahren bringt und zu dessen Verzögerung führt (vgl. Senatsbeschluß vom 10. November 1999 - 2 ARs 392/99 m.w.N.). - BGH, 26.04.2000 - 2 ARs 55/00
Übertragung der Untersuchung und Entscheidung auf das Wohnsitzgericht
Da der Angeklagte bereits vor Anklageerhebung seinen Aufenthaltsort von Schopfheim nach Heilbronn verlegt hat, liegen die Voraussetzungen für eine Abgabe nach § 42 Abs. 3 JGG nicht vor (BGHSt 13, 209, 218; Beschl. des Senats vom 10. November 1999 - 2 ARs 392/99). - BGH, 20.12.2000 - 2 AR 226/00
Abgabe eines Verfahrens - Prozeßökonomie - Schwerwiegender Tatvorwurf - …
Von einer Abgabe des Verfahrens nach § 42 JGG ist ohnehin regelmäßig abzusehen, wenn diese keine sachlichen Vorteile für das Verfahren bringt und zu dessen Verzögerung führt (vgl. Senatsbeschluß vom 10. November 1999 - 2 ARs 392/99 m.w.N.). - BGH, 10.11.1999 - 2 AR 181/99
Zuständigkeit des Amtsgerichts - Abgabe des Verfahres - Wohnsitzgericht
2 AR 181/99 2 ARs 392/99. - BGH, 26.04.2000 - 2 AR 30/00
Aufenthaltsort - Wohnsitz - Änderung - Anklageerhebung - Abgabebeschluß - …
Da der Angeklagte bereits vor Anklageerhebung seinen Aufenthaltsort von Schopfheim nach Heilbronn verlegt hat, liegen die Voraussetzungen für eine Abgabe nach § 42 Abs. 3 JGG nicht vor (BGHSt 13, 209, 218; Beschl. des Senats vom 10. November 1999 - 2 ARs 392/99).