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   BGH, 10.11.1999 - 2 ARs 392/99, 2 AR 181/99   

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https://dejure.org/1999,4611
BGH, 10.11.1999 - 2 ARs 392/99, 2 AR 181/99 (https://dejure.org/1999,4611)
BGH, Entscheidung vom 10.11.1999 - 2 ARs 392/99, 2 AR 181/99 (https://dejure.org/1999,4611)
BGH, Entscheidung vom 10. November 1999 - 2 ARs 392/99, 2 AR 181/99 (https://dejure.org/1999,4611)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 42 Abs. 3 JGG
    Zulässigkeit der Abgabe des Verfahrens nach § 42 Abs. 3 JGG

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Amtsgerichts - Abgabe des Verfahres - Wohnsitzgericht

  • Judicialis

    JGG § 42 Abs. 3 Satz 2; ; JGG § 42 Abs. 3; ; JGG § 42; ; StPO § 12 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 42 Abs. 3
    Abgabe an anderes Jugendgericht

Verfahrensgang

  • AG Pößneck - 621 Js 47155/98
  • AG Schwandorf - 3 Ds 12 Js 7013/99
  • BGH, 10.11.1999 - 2 ARs 392/99, 2 AR 181/99
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.07.1959 - 2 ARs 86/59
    Auszug aus BGH, 10.11.1999 - 2 ARs 392/99
    Von einer Abgabe des Verfahrens nach § 42 JGG ist ohnehin regelmäßig abzusehen, wenn diese keine sachlichen Vorteile für das Verfahren bringt und zu dessen Verzögerung führt (BGHSt 13, 186, 190; Senatsbeschluß vom 13. Juli 1990 - 2 ARs 266/90).
  • BGH, 13.07.1990 - 2 ARs 266/90

    Abgabe eines Verfahrens bein Nichtvorliegen sachlicher Vorteile

    Auszug aus BGH, 10.11.1999 - 2 ARs 392/99
    Von einer Abgabe des Verfahrens nach § 42 JGG ist ohnehin regelmäßig abzusehen, wenn diese keine sachlichen Vorteile für das Verfahren bringt und zu dessen Verzögerung führt (BGHSt 13, 186, 190; Senatsbeschluß vom 13. Juli 1990 - 2 ARs 266/90).
  • BGH, 08.07.1981 - 2 ARs 156/81

    Voraussetzungen der Abgabe eines Verfahrens nach § 42 Abs. 3 Jugendgerichtsgesetz

    Auszug aus BGH, 10.11.1999 - 2 ARs 392/99
    Die Abgabe des Verfahrens nach § 42 Abs. 3 JGG ist nur zulässig, wenn der Angeklagte seinen Aufenthalt nach Erhebung der Anklage gewechselt hat (BGHSt 13, 209, 218; Senatsbeschluß vom 8. Juli 1981 - 2 ARs 156/81).
  • BGH, 30.06.1959 - 2 ARs 158/58

    Abgabe des Verfahrens nach Anklageerhebung im Falle eines Wechsels des

    Auszug aus BGH, 10.11.1999 - 2 ARs 392/99
    Die Abgabe des Verfahrens nach § 42 Abs. 3 JGG ist nur zulässig, wenn der Angeklagte seinen Aufenthalt nach Erhebung der Anklage gewechselt hat (BGHSt 13, 209, 218; Senatsbeschluß vom 8. Juli 1981 - 2 ARs 156/81).
  • BGH, 20.12.2000 - 2 ARs 358/00

    Unzweckmäßiger Abgabebeschluß nach § 42 Abs. 2 JGG

    Von einer Abgabe des Verfahrens nach § 42 JGG ist ohnehin regelmäßig abzusehen, wenn diese keine sachlichen Vorteile für das Verfahren bringt und zu dessen Verzögerung führt (vgl. Senatsbeschluß vom 10. November 1999 - 2 ARs 392/99 m.w.N.).
  • BGH, 26.04.2000 - 2 ARs 55/00

    Übertragung der Untersuchung und Entscheidung auf das Wohnsitzgericht

    Da der Angeklagte bereits vor Anklageerhebung seinen Aufenthaltsort von Schopfheim nach Heilbronn verlegt hat, liegen die Voraussetzungen für eine Abgabe nach § 42 Abs. 3 JGG nicht vor (BGHSt 13, 209, 218; Beschl. des Senats vom 10. November 1999 - 2 ARs 392/99).
  • BGH, 20.12.2000 - 2 AR 226/00

    Abgabe eines Verfahrens - Prozeßökonomie - Schwerwiegender Tatvorwurf -

    Von einer Abgabe des Verfahrens nach § 42 JGG ist ohnehin regelmäßig abzusehen, wenn diese keine sachlichen Vorteile für das Verfahren bringt und zu dessen Verzögerung führt (vgl. Senatsbeschluß vom 10. November 1999 - 2 ARs 392/99 m.w.N.).
  • BGH, 10.11.1999 - 2 AR 181/99

    Zuständigkeit des Amtsgerichts - Abgabe des Verfahres - Wohnsitzgericht

    2 AR 181/99 2 ARs 392/99.
  • BGH, 26.04.2000 - 2 AR 30/00

    Aufenthaltsort - Wohnsitz - Änderung - Anklageerhebung - Abgabebeschluß -

    Da der Angeklagte bereits vor Anklageerhebung seinen Aufenthaltsort von Schopfheim nach Heilbronn verlegt hat, liegen die Voraussetzungen für eine Abgabe nach § 42 Abs. 3 JGG nicht vor (BGHSt 13, 209, 218; Beschl. des Senats vom 10. November 1999 - 2 ARs 392/99).
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