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   BGH, 14.10.2005 - 2 ARs 396/05, 2 AR 195/05   

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https://dejure.org/2005,5509
BGH, 14.10.2005 - 2 ARs 396/05, 2 AR 195/05 (https://dejure.org/2005,5509)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2005 - 2 ARs 396/05, 2 AR 195/05 (https://dejure.org/2005,5509)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2005 - 2 ARs 396/05, 2 AR 195/05 (https://dejure.org/2005,5509)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.08.1981 - 2 ARs 174/81

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf der Aussetzung des

    Auszug aus BGH, 14.10.2005 - 2 ARs 396/05
    'Befasst' mit der Sache im Sinne dieser Vorschrift ist ein Gericht schon dann, wenn Tatsachen aktenkundig werden, die den Widerruf der Strafaussetzung rechtfertigen können (ständige Senatsrechtsprechung - BGHSt 26, 187, 188; 30, 189, 191; Beschlüsse vom 11.08.1999 - 2 ARs 161/99 und vom 26.11.2003 - 2 ARs 382/03).

    Die zwischenzeitliche Verlegung in die Justizvollzugsanstalt Köln beendete diese Zuständigkeit nicht, weil in der Sache noch nicht abschließend entschieden war (BGHSt 26, 165, 166; 30, 189, 191).

  • BGH, 18.06.1980 - 2 ARs 156/80

    Widerruf einer Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung - Zuständigkeit

    Auszug aus BGH, 14.10.2005 - 2 ARs 396/05
    Dass die spätere Überstellung des Verurteilten in die JVA Köln zum Zeitpunkt seiner Aufnahme in die JVA Attendorn absehbar war, ändert an der örtlichen Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Siegen nichts (vgl. Senat, Beschluss vom 18.06.1980 - 2 ARs 156/80; KK-Fischer aaO Rn. 14).
  • BGH, 13.02.1976 - 2 ARs 395/75

    Voraussetzungen für die Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer -

    Auszug aus BGH, 14.10.2005 - 2 ARs 396/05
    Die Zuständigkeit wurde schon mit der Aufnahme des Verurteilten in einer Anstalt seines Bezirks für die nachfolgenden Entscheidungen begründet (BGHSt 26, 278, 279; 30, 223, 224).
  • BGH, 11.08.1999 - 2 ARs 161/99

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer

    Auszug aus BGH, 14.10.2005 - 2 ARs 396/05
    'Befasst' mit der Sache im Sinne dieser Vorschrift ist ein Gericht schon dann, wenn Tatsachen aktenkundig werden, die den Widerruf der Strafaussetzung rechtfertigen können (ständige Senatsrechtsprechung - BGHSt 26, 187, 188; 30, 189, 191; Beschlüsse vom 11.08.1999 - 2 ARs 161/99 und vom 26.11.2003 - 2 ARs 382/03).
  • BGH, 26.11.2003 - 2 ARs 382/03

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung (Zuständigkeitsbestimmung;

    Auszug aus BGH, 14.10.2005 - 2 ARs 396/05
    'Befasst' mit der Sache im Sinne dieser Vorschrift ist ein Gericht schon dann, wenn Tatsachen aktenkundig werden, die den Widerruf der Strafaussetzung rechtfertigen können (ständige Senatsrechtsprechung - BGHSt 26, 187, 188; 30, 189, 191; Beschlüsse vom 11.08.1999 - 2 ARs 161/99 und vom 26.11.2003 - 2 ARs 382/03).
  • BGH, 09.10.1981 - 2 ARs 293/81

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammern

    Auszug aus BGH, 14.10.2005 - 2 ARs 396/05
    Die Zuständigkeit wurde schon mit der Aufnahme des Verurteilten in einer Anstalt seines Bezirks für die nachfolgenden Entscheidungen begründet (BGHSt 26, 278, 279; 30, 223, 224).
  • BGH, 15.10.1975 - 2 ARs 296/75

    Voraussetzungen für die Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer -

    Auszug aus BGH, 14.10.2005 - 2 ARs 396/05
    Ob die Akten sich zu diesem Zeitpunkt bei der Strafvollstreckungskammer befinden, ist dagegen unerheblich (BGHSt 26, 214, 216; KK-Fischer StPO 5. Aufl. § 462 a Rn. 18 mwN).
  • BGH, 08.07.1975 - 2 ARs 181/75

    Anforderungen an die Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung des

    Auszug aus BGH, 14.10.2005 - 2 ARs 396/05
    Die zwischenzeitliche Verlegung in die Justizvollzugsanstalt Köln beendete diese Zuständigkeit nicht, weil in der Sache noch nicht abschließend entschieden war (BGHSt 26, 165, 166; 30, 189, 191).
  • BGH, 27.08.1975 - 2 ARs 203/75

    Voraussetzungen für die Ermittlung der Zuständigkeit eines Gerichts -

    Auszug aus BGH, 14.10.2005 - 2 ARs 396/05
    'Befasst' mit der Sache im Sinne dieser Vorschrift ist ein Gericht schon dann, wenn Tatsachen aktenkundig werden, die den Widerruf der Strafaussetzung rechtfertigen können (ständige Senatsrechtsprechung - BGHSt 26, 187, 188; 30, 189, 191; Beschlüsse vom 11.08.1999 - 2 ARs 161/99 und vom 26.11.2003 - 2 ARs 382/03).
  • BGH, 04.10.2006 - 2 ARs 308/06

    Zuständigkeitsbestimmung; Zuständigkeitskonzentration

    'Befasst' mit der Sache im Sinne dieser Vorschrift ist ein Gericht schon dann, wenn Tatsachen aktenkundig werden, die den Widerruf der Strafaussetzung rechtfertigen können (ständige Senatsrechtsprechung - BGHSt 26, 187; 30, 189, 191; Senat StraFo 2006, 77 m.w.N.).
  • BGH, 04.10.2006 - 2 AR 159/06
    'Befasst' mit der Sache im Sinne dieser Vorschrift ist ein Gericht schon dann, wenn Tatsachen aktenkundig werden, die den Widerruf der Strafaussetzung rechtfertigen können (ständige Senatsrechtsprechung - BGHSt 26, 187; 30, 189, 191; Senat StraFo 2006, 77 m.w.N.).
  • BGH, 14.10.2005 - 2 AR 195/05
    2 ARs 396/05 2 AR 195/05.
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