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   BGH, 08.11.1991 - 2 ARs 397/91   

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https://dejure.org/1991,7410
BGH, 08.11.1991 - 2 ARs 397/91 (https://dejure.org/1991,7410)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1991 - 2 ARs 397/91 (https://dejure.org/1991,7410)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1991 - 2 ARs 397/91 (https://dejure.org/1991,7410)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des zuständigen Amtsgerichts bei nachträglichen Entscheidungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 09.02.2000 - 2 ARs 507/99

    Bindungswirkung des Abgabebeschlusses nach § 462a Abs. 2 S. 2 StPO

    Daß die Bewährungsfrist bereits abgelaufen war, als der Abgabebeschluß erging, ist ebenfalls ohne Bedeutung (BGH, Beschl. vom B. November 1991 -2 ARs 397/91-; vgl. auch BGH, Beschl. vom 8. Juni 1998 - 2 ARs 188/98).".
  • BGH, 13.08.2003 - 2 ARs 266/03

    Bindungswirkung von Abgabeentscheidungen (Willkür; Zuständigkeitsbestimmung;

    Nachträgliche Entscheidungen, die sich auf die Strafaussetzung zur Bewährung beziehen, können auch noch nach Ablauf der Bewährungszeit fällig werden (BGH, Beschluss vom 8. November 1991 - 2 ARs 397/91).".
  • BGH, 13.08.2003 - 2 AR 166/03

    Entfall der Bindungswirkung der Abgabe eines Verfahrens an ein anderes

    Nachträgliche Entscheidungen, die sich auf die Strafaussetzung zur Bewährung beziehen, können auch noch nach Ablauf der Bewährungszeit fällig werden (BGH, Beschluss vom 8. November 1991 - 2 ARs 397/91 -).".
  • BGH, 09.02.2000 - 2 AR 260/99

    Abgabe an das Wohnsitzgericht - Annahme von Willkür - Ablauf der Bewährungsfrist

    Daß die Bewährungsfrist bereits abgelaufen war, als der Abgabebeschluß erging, ist ebenfalls ohne Bedeutung (BGH, Beschl. vom 8. November 1991 - 2 ARs 397/91 - vgl. auch BGH, Beschl. vom 8. Juni 1998 - 2 ARs 188/98).".
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