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BGH, 08.11.1991 - 2 ARs 397/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bestimmung des zuständigen Amtsgerichts bei nachträglichen Entscheidungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 09.02.2000 - 2 ARs 507/99
Bindungswirkung des Abgabebeschlusses nach § 462a Abs. 2 S. 2 StPO
Daß die Bewährungsfrist bereits abgelaufen war, als der Abgabebeschluß erging, ist ebenfalls ohne Bedeutung (BGH, Beschl. vom B. November 1991 -2 ARs 397/91-; vgl. auch BGH, Beschl. vom 8. Juni 1998 - 2 ARs 188/98).". - BGH, 13.08.2003 - 2 ARs 266/03
Bindungswirkung von Abgabeentscheidungen (Willkür; Zuständigkeitsbestimmung; …
Nachträgliche Entscheidungen, die sich auf die Strafaussetzung zur Bewährung beziehen, können auch noch nach Ablauf der Bewährungszeit fällig werden (BGH, Beschluss vom 8. November 1991 - 2 ARs 397/91).". - BGH, 13.08.2003 - 2 AR 166/03
Entfall der Bindungswirkung der Abgabe eines Verfahrens an ein anderes …
Nachträgliche Entscheidungen, die sich auf die Strafaussetzung zur Bewährung beziehen, können auch noch nach Ablauf der Bewährungszeit fällig werden (BGH, Beschluss vom 8. November 1991 - 2 ARs 397/91 -).". - BGH, 09.02.2000 - 2 AR 260/99
Abgabe an das Wohnsitzgericht - Annahme von Willkür - Ablauf der Bewährungsfrist
Daß die Bewährungsfrist bereits abgelaufen war, als der Abgabebeschluß erging, ist ebenfalls ohne Bedeutung (BGH, Beschl. vom 8. November 1991 - 2 ARs 397/91 - vgl. auch BGH, Beschl. vom 8. Juni 1998 - 2 ARs 188/98).".