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BGH, 22.10.1999 - 2 ARs 407/99, 2 AR 194/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 42 Abs. 3, S. 1 JGG
Zulässigkeit einer Abgabe des Verfahrens nach § 42 Abs. 3, S. 1 JGG - Wolters Kluwer
Abgabe des Verfahrens - Verzögerung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 42
Abgabe nur bei Zweckmäßigkeit
Verfahrensgang
- AG Leipzig - 409 Js 38706/99
- BGH, 22.10.1999 - 2 ARs 407/99, 2 AR 194/99
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.07.1990 - 2 ARs 266/90
Abgabe eines Verfahrens bein Nichtvorliegen sachlicher Vorteile
Auszug aus BGH, 22.10.1999 - 2 ARs 407/99
Von einer Abgabe des Verfahrens nach § 42 JGG ist regelmäßig abzusehen, wenn diese keine sachlichen Vorteile für das Verfahren bringt und zu dessen Verzögerung führt (vgl. Senatsbeschluß vom 13. Juli 1990 - 2 ARs 266/90).
- BGH, 03.03.2003 - 2 ARs 49/03
Abgabe gemäß § 42 Abs. 3 Satz 1 JGG
Von einer Abgabe des Verfahrens nach § 42 JGG ist ohnehin regelmäßig abzusehen, wenn diese keine sachlichen Vorteile für das Verfahren bringt und zu dessen Verzögerung führt (vgl. Senatsbeschluß vom 22. Oktober 1999 - 2 ARs 407/99 m.w.N.). - BGH, 03.03.2003 - 2 AR 40/03
Aufhebung eines Abgabebeschlusses im Jugendstrafrecht - Voraussetzungen für eine …
Von einer Abgabe des Verfahrens nach § 42 JGG ist ohnehin regelmäßig abzusehen, wenn diese keine sachlichen Vorteile für das Verfahren bringt und zu dessen Verzögerung führt (vgl. Senatsbeschluß vom 22. Oktober 1999 - 2 ARs 407/99 m.w.N.). - BGH, 29.11.1999 - 2 ARs 449/99
Abgabebeschluß nach § 42 Abs. 3 S. 2 JGG
Zum anderen hat der Senat durch Beschluß vom 22. Oktober 1999 (2 ARs 407/99) entschieden, daß für die Untersuchung und Entscheidung einer weiteren gegen diesen Angeklagten gerichteten Sache das Amtsgericht Leipzig - Jugendrichter - zuständig bleibt. - BGH, 29.11.1999 - 2 AR 220/99
Abgabe des Verfahrens an das Amtsgericht - Prozeßökonomie - Anreise des Zeugen - …
Zum anderen hat der Senat durch Beschluß vom 22. Oktober 1999 (2 ARs 407/99) entschieden, daß für die Untersuchung und Entscheidung einer weiteren gegen diesen Angeklagten gerichteten Sache das Amtsgericht Leipzig - Jugendrichter - zuständig bleibt. - BGH, 22.10.1999 - 2 AR 194/99
Abgabe des Verfahrens - Verzögerung
2 AR 194/99 2 ARs 407/99.