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   BGH, 22.10.1999 - 2 ARs 407/99, 2 AR 194/99   

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https://dejure.org/1999,4698
BGH, 22.10.1999 - 2 ARs 407/99, 2 AR 194/99 (https://dejure.org/1999,4698)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1999 - 2 ARs 407/99, 2 AR 194/99 (https://dejure.org/1999,4698)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1999 - 2 ARs 407/99, 2 AR 194/99 (https://dejure.org/1999,4698)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • AG Leipzig - 409 Js 38706/99
  • BGH, 22.10.1999 - 2 ARs 407/99, 2 AR 194/99
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.07.1990 - 2 ARs 266/90

    Abgabe eines Verfahrens bein Nichtvorliegen sachlicher Vorteile

    Auszug aus BGH, 22.10.1999 - 2 ARs 407/99
    Von einer Abgabe des Verfahrens nach § 42 JGG ist regelmäßig abzusehen, wenn diese keine sachlichen Vorteile für das Verfahren bringt und zu dessen Verzögerung führt (vgl. Senatsbeschluß vom 13. Juli 1990 - 2 ARs 266/90).
  • BGH, 03.03.2003 - 2 ARs 49/03

    Abgabe gemäß § 42 Abs. 3 Satz 1 JGG

    Von einer Abgabe des Verfahrens nach § 42 JGG ist ohnehin regelmäßig abzusehen, wenn diese keine sachlichen Vorteile für das Verfahren bringt und zu dessen Verzögerung führt (vgl. Senatsbeschluß vom 22. Oktober 1999 - 2 ARs 407/99 m.w.N.).
  • BGH, 03.03.2003 - 2 AR 40/03

    Aufhebung eines Abgabebeschlusses im Jugendstrafrecht - Voraussetzungen für eine

    Von einer Abgabe des Verfahrens nach § 42 JGG ist ohnehin regelmäßig abzusehen, wenn diese keine sachlichen Vorteile für das Verfahren bringt und zu dessen Verzögerung führt (vgl. Senatsbeschluß vom 22. Oktober 1999 - 2 ARs 407/99 m.w.N.).
  • BGH, 29.11.1999 - 2 ARs 449/99

    Abgabebeschluß nach § 42 Abs. 3 S. 2 JGG

    Zum anderen hat der Senat durch Beschluß vom 22. Oktober 1999 (2 ARs 407/99) entschieden, daß für die Untersuchung und Entscheidung einer weiteren gegen diesen Angeklagten gerichteten Sache das Amtsgericht Leipzig - Jugendrichter - zuständig bleibt.
  • BGH, 29.11.1999 - 2 AR 220/99

    Abgabe des Verfahrens an das Amtsgericht - Prozeßökonomie - Anreise des Zeugen -

    Zum anderen hat der Senat durch Beschluß vom 22. Oktober 1999 (2 ARs 407/99) entschieden, daß für die Untersuchung und Entscheidung einer weiteren gegen diesen Angeklagten gerichteten Sache das Amtsgericht Leipzig - Jugendrichter - zuständig bleibt.
  • BGH, 22.10.1999 - 2 AR 194/99

    Abgabe des Verfahrens - Verzögerung

    2 AR 194/99 2 ARs 407/99.
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