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   BGH, 23.12.1977 - 2 ARs 415/77   

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https://dejure.org/1977,410
BGH, 23.12.1977 - 2 ARs 415/77 (https://dejure.org/1977,410)
BGH, Entscheidung vom 23.12.1977 - 2 ARs 415/77 (https://dejure.org/1977,410)
BGH, Entscheidung vom 23. Dezember 1977 - 2 ARs 415/77 (https://dejure.org/1977,410)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bezüglich der erforderlich werdenden Entscheidungen im Rahmen einer Jugendstrafe - Übergang der Zuständigkeit für alle die Vollstreckung der Jugendstrafe betreffenden Entscheidungen auf den jeweiligen Jugendrichter nach Aufnahme des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 329
  • NJW 1978, 835
  • MDR 1978, 329
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.04.1972 - 2 ARs 79/72

    Übertragung der Aufgaben eines Vollstreckungsleiters auf ein anderes Gericht -

    Auszug aus BGH, 23.12.1977 - 2 ARs 415/77
    Er durfte und konnte jedoch die weiteren Entscheidungen nicht einem anderen Jugendrichter übertragen, sondern nur dem Jugendrichter in Siegburg zurückgeben oder diesem anheimgeben, dem Jugendrichter in Düsseldorf als dem Richter des nunmehrigen Wohnsitzes die weiteren Entscheidungen abzugeben (vgl. BGHSt 24, 26; 24, 332, 334; BGH, Beschluß vom 13. Februar 1975 - 2 ARs 26/75 -).

    Durch die Ausnahme vom Jugendstrafvollzug wurde nicht kraft Gesetzes seine Zuständigkeit als allgemeiner Vollstreckungsleiter nach § 84 JGG wiederhergestellt (vgl. BGHSt 24, 332, 334).

    Mithin ist als Vollstreckungsleiter nach dem Jugendgerichtsgesetz hier nur der Jugendrichter in Siegburg (§ 85 Abs. 2 JGG) oder der Jugendrichter in Waldshut-Tiengen örtlich zuständig (vgl. BGHSt 24, 332).

  • BGH, 02.07.1976 - 2 ARs 195/76

    Zuständigkeit des Jugendrichters bei Aufnahme des Verurteilten in einer

    Auszug aus BGH, 23.12.1977 - 2 ARs 415/77
    Soweit der Entscheidung BGHSt 26, 375 etwas anderes zu entnehmen sein sollte, hält der Senat daran nicht fest.
  • BGH, 19.11.1970 - 2 ARs 270/70

    Übertragung von Entscheidungen auf den Jugendrichter im Aufenthaltsort des

    Auszug aus BGH, 23.12.1977 - 2 ARs 415/77
    Er durfte und konnte jedoch die weiteren Entscheidungen nicht einem anderen Jugendrichter übertragen, sondern nur dem Jugendrichter in Siegburg zurückgeben oder diesem anheimgeben, dem Jugendrichter in Düsseldorf als dem Richter des nunmehrigen Wohnsitzes die weiteren Entscheidungen abzugeben (vgl. BGHSt 24, 26; 24, 332, 334; BGH, Beschluß vom 13. Februar 1975 - 2 ARs 26/75 -).
  • BGH, 13.02.1975 - 2 ARs 26/75

    Zur Übertragung einer Bewährungsaufsicht an eine andere Jugendkammer

    Auszug aus BGH, 23.12.1977 - 2 ARs 415/77
    Er durfte und konnte jedoch die weiteren Entscheidungen nicht einem anderen Jugendrichter übertragen, sondern nur dem Jugendrichter in Siegburg zurückgeben oder diesem anheimgeben, dem Jugendrichter in Düsseldorf als dem Richter des nunmehrigen Wohnsitzes die weiteren Entscheidungen abzugeben (vgl. BGHSt 24, 26; 24, 332, 334; BGH, Beschluß vom 13. Februar 1975 - 2 ARs 26/75 -).
  • BGH, 14.05.1957 - 5 StR 145/57
    Auszug aus BGH, 23.12.1977 - 2 ARs 415/77
    Diese Regelung zeigt, daß bei fehlender örtlicher Zuständigkeit kein so schwerer Fehler vorliegt, daß die Entscheidung unwirksam wäre (vgl. z.B. BGHSt 10, 278).
  • BGH, 20.10.1976 - 2 ARs 347/76

    Zuständigkeitsstreit über die Frage der bedingten Entlassung eines Verurteilten

    Auszug aus BGH, 23.12.1977 - 2 ARs 415/77
    Daß die Zuständigkeit des ursprünglichen Vollstreckungsleiters nicht nach § 85 Abs. 2 JGG auf den besonderen Vollstreckungsleiter übergeht, wenn der inzwischen 24 Jahre alte Verurteilte die Jugendstrafe im Erwachsenenvollzug verbüßt, hat der Senat erst vor kurzem ausgesprochen (BGHSt 27, 25).
  • BGH, 27.06.1975 - 2 ARs 137/75

    Aussetzung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 23.12.1977 - 2 ARs 415/77
    Er kann gemäß § 14 StPO nur eines der streitenden Gerichte, nicht aber ein anderes Gericht als zuständig bestimmen (BGHSt 26, 162, 164).
  • RG, 24.09.1907 - 1678/07

    Ist der von einem gemäß § 46 Abs. 1 St.P.O. unzuständigen Gericht erlassene

    Auszug aus BGH, 23.12.1977 - 2 ARs 415/77
    Obwohl mithin der Jugendrichter in Düsseldorf örtlich nicht zuständig war, sind deswegen seine sachlichen Entscheidungen, daß die Strafaussetzung zur Bewährung widerrufen werde und die Jugendstrafe im Erwachsenenvollzug verbüßt werden solle, nicht unwirksam (vgl. RGSt 40, 271; 72, 77).
  • RG, 08.02.1938 - 4 D 836/37

    Ist ein Urteil nichtig, das gegen einen Auslieferungsvertrag verstößt?

    Auszug aus BGH, 23.12.1977 - 2 ARs 415/77
    Obwohl mithin der Jugendrichter in Düsseldorf örtlich nicht zuständig war, sind deswegen seine sachlichen Entscheidungen, daß die Strafaussetzung zur Bewährung widerrufen werde und die Jugendstrafe im Erwachsenenvollzug verbüßt werden solle, nicht unwirksam (vgl. RGSt 40, 271; 72, 77).
  • BGH, 16.03.1979 - 2 ARs 70/79

    Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Widerruf der Aussetzung

    Sind Jugendstrafe und Freiheitsstrafe gegen denselben Verurteilten zu vollstrecken, so sind für die Vollstreckung der Jugendstrafe der Jugendrichter als Vollstreckungsleiter und für die Vollstreckung der Freiheitsstrafe die Staatsanwaltschaft und die Vollstreckungskammer zuständig (gegen BGHSt 26, 375 im Anschluß an BGHSt 27, 329).

    Sie ist nicht kraft Gesetzes an den Jugendrichter in Stuttgart zurückgefallen, auch nicht, als K. durch Beschluß vom 31. Mai 1976 aus dem Jugendstrafvollzug gemäß § 92 Abs. 2 JGG ausgenommen wurde (BGHSt 24, 332 ff; 27, 329, 331).

    Der Vollstreckungsleiter in Pforzheim behielt das Recht, aber auch die Pflicht, bei Änderung der Verhältnisse seine Entscheidung nachzuprüfen und, wenn erforderlich, die Übertragung rückgängig zu machen und ein anderes Gericht mit den weiteren Aufgaben zu betrauen (vgl. BGHSt 24, 26, 28; 27, 329, 331 jeweils m.w.Nachw.).

    In der Entscheidung BGHSt 27, 329 hat der Senat es noch offen gelassen, ob die Zuständigkeit des Jugendrichters nach § 462 a Abs. 4 StPO wegfällt, wenn der Verurteilte bereits eine Freiheitsstrafe verbüßt, ob ferner der Jugendrichter auch für die Vollstreckung einer nach Erwachsenenrecht ausgesprochenen Freiheitsstrafe zuständig wird, wenn der zu einer Freiheitsstrafe Verurteilte eine Jugendstrafe verbüßt.

  • BGH, 23.03.2005 - 2 ARs 85/05

    Besonderer Vollstreckungsleiter; Übernahme der Vollstreckungsleitung

    Die Verpflichtung des Vollstreckungsleiters nach § 85 Abs. 2 JGG, bei einer Änderung der Umstände tätig zu werden, ist auch deshalb sachgerecht, weil der gemäß § 85 Abs. 5 JGG mit der Vollstreckungsleitung beauftragte Jugendrichter die Sache nicht weitergeben darf (vgl. BGHSt 24, 332, 335; 27, 329, 331; BGH NStZ 1983, 139; NStZ-RR 2003, 29; Brunner/Dölling JGG 11. Aufl. § 85 Rdn. 18; Sonnen in Diemer/Schoreit/Sonnen aaO Rdn. 11; Eisenberg JGG 10. Aufl. § 85 Rdn.13; Ostendorf JGG 6. Aufl. § 85 Rdn. 13).
  • BGH, 21.04.2005 - 2 ARs 84/05

    Jugendstrafe; Vollstreckungsleiter; Vollstreckungsleitung (Abgabe)

    Die Verpflichtung des Vollstreckungsleiters nach § 85 Abs. 2 JGG, bei einer Änderung der Umstände tätig zu werden, ist auch deshalb sachgerecht, weil der gemäß § 85 Abs. 5 JGG mit der Vollstreckungsleitung beauftragte Jugendrichter die Sache nicht weitergeben darf (vgl. BGHSt 24, 332, 335; 27, 329, 331; BGH NStZ 1983, 139; NStZ-RR 2003, 29; Brunner/Dölling, JGG 11. Aufl. § 85 Rdn. 18; Sonnen in Diemer/Schoreit/Sonnen aaO Rdn. 11; Eisenberg, JGG 10. Aufl. § 85 Rdn.13; Ostendorf, JGG 6. Aufl. § 85 Rdn. 13).
  • BGH, 28.02.2007 - 2 ARs 48/07

    Vollstreckungsleitung (Übertragung der Vollstreckung aus wichtigem Grund)

    Die Verpflichtung des Vollstreckungsleiters nach § 85 Abs. 2 JGG, bei einer Änderung der Umstände tätig zu werden, ist auch deshalb sachgerecht, weil der gemäß § 85 Abs. 5 JGG mit der Vollstreckungsleitung beauftragte Jugendrichter die Sache nicht weitergeben darf (vgl. BGHSt 24, 332, 335; 27, 329, 331; BGH NStZ-RR 2003, 29; Brunner/Dölling JGG 11. Auflage § 85 Rdn. 18; Sonnen in Diemer/Schoreit/Sonnen JGG 4. Auflage § 85 Rdn. 11; Eisenberg JGG 11. Auflage § 85 Rdn. 13).
  • BGH, 20.04.2017 - 2 ARs 348/16

    Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht; Abgabe und

    Diese durch § 85 Abs. 2 JGG begründete Zuständigkeit bleibt daher auch dann bestehen, wenn - wie hier mit dem Amtsgericht Lennestadt - ein örtlich unzuständiges Gericht zwischenzeitlich eine die Strafvollstreckung betreffende Entscheidung getroffen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Dezember 1977 - 2 ARs 415/77, BGHSt 27, 329, 332).
  • BGH, 23.03.2005 - 2 AR 60/05

    Verpflichtung des besonderen Vollstreckungsleiters zur Rücknahme der

    Die Verpflichtung des Vollstreckungsleiters nach § 85 Abs. 2 JGG, bei einer Änderung der Umstände tätig zu werden, ist auch deshalb sachgerecht, weil der gemäß § 85 Abs. 5 JGG mit der Vollstreckungsleitung beauftragte Jugendrichter die Sache nicht weitergeben darf (vgl. BGHSt 24, 332, 335; 27, 329, 331; BGH NStZ 1983, 139; NStZ-RR 2003, 29; Brunner/Dölling JGG 11. Aufl. § 85 Rdn. 18; Sonnen in Diemer/Schoreit/Sonnen aaO Rdn. 11; Eisenberg JGG 10. Aufl. § 85 Rdn.13; Ostendorf JGG 6. Aufl. § 85 Rdn. 13).
  • BGH, 15.01.1997 - 2 ARs 481/96

    Entscheidung über den Zuständigkeitsstreit zweier Gerichte aus unterschiedlichen

    Das gilt auch, wenn gegen den Verurteilten nach § 92 Abs. 2 Satz 3 JGG die Jugendstrafe im Erwachsenenvollzug vollstreckt wird (vgl. u.a. Beschluß des Senats vom 12. Juni 1996 - 2 ARs 130/96 - BGHR JGG § 92 Zuständigkeit 1; BGH NStZ 1985, 92; BGHSt 27, 329, 332 f.).
  • BGH, 12.06.1996 - 2 ARs 130/96

    Jugendstrafe - Bewährungsüberwachung - Zuständigkeit des Aussetzungsgericht

    a) Die Anordnung des Jugendrichters in Essen vom 6. Juli 1995, die Jugendstrafe im Falle eines Widerrufs im Erwachsenenvollzug zu vollziehen, begründet die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer nicht (BGHSt 27, 329, 332 f.).
  • BGH, 21.04.2005 - 2 AR 64/05

    Klärung der Frage der Zuständigkeit für die Vollstreckung einer Jugendstrafe;

    Die Verpflichtung des Vollstreckungsleiters nach § 85 Abs. 2 JGG, bei einer Änderung der Umstände tätig zu werden, ist auch deshalb sachgerecht, weil der gemäß § 85 Abs. 5 JGG mit der Vollstreckungsleitung beauftragte Jugendrichter die Sache nicht weitergeben darf (vgl. BGHSt 24, 332, 335; 27, 329, 331; BGH NStZ 1983, 139; NStZ-RR 2003, 29; Brunner/Dölling, JGG 11. Aufl. § 85 Rdn. 18; Sonnen in Diemer/Schoreit/Sonnen aaO Rdn. 11; Eisenberg, JGG 10. Aufl. § 85 Rdn.13; Ostendorf, JGG 6. Aufl. § 85 Rdn. 13).
  • OLG Celle, 10.09.2019 - 2 Ws 258/19

    Parallele Zuständigkeiten bei Jugendstrafe und Strafhaft

    Dies gilt auch, wenn die Jugendstrafe im Erwachsenenvollzug vollstreckt wird (BGHSt 27, 329).
  • BGH, 28.02.2007 - 2 AR 17/07
  • BGH, 28.07.1986 - 2 ARs 182/86

    Zuständigkeit eines Richters für die Einleitung der Strafvollstreckung

  • BGH, 02.06.1995 - 2 ARs 128/95

    Jugendrichter - Jugendstrafvollzug - Erwachsenenstrafvollzug - JVA -

  • BGH, 14.12.1983 - 2 ARs 374/83

    Generalbundesanwalt - Vergehen - Ermittlungsverfahren - U-Haft - Überprüfung der

  • OLG Dresden, 10.11.1997 - 2 Ws 518/97

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Anordnung der Ausnahme eines Verurteilten aus

  • BGH, 04.02.1983 - 2 ARs 328/82

    Zuständigkeitsstreit bei einer Verfahrenskostenentscheidung - Entscheidungen über

  • BGH, 26.06.1979 - 5 ARs (Vs) 59/78

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine Vollzugsmaßnahme - Verbüßung

  • BGH, 03.07.1987 - 2 ARs 112/87

    Zuständigkeit für die Strafvollstreckung bei Aufnahme eines vom

  • BGH, 28.09.1984 - 2 ARs 260/84

    Bestimmung der Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer - Jugendstrafe -

  • BGH, 07.07.1989 - 2 ARs 351/89

    Zuständigkeit des BGH in einem Strafverfahren als gemeinschaftliches oberes

  • BGH, 01.06.1984 - 2 ARs 152/84

    Unbegründete Zuständigkeit eines Jugendrichters

  • BGH, 04.09.1990 - 2 ARs 317/90

    Bestimmung der Zuständigkeit eines Vollstreckungsleiters bei Entscheidung eines

  • BGH, 08.05.1985 - 2 ARs 136/85

    Zuständigkeitsänderung eines Gerichts

  • BGH, 02.04.1985 - 2 ARs 115/85

    Zuständigkeit für die Durchführung der Bewährungsaufsicht - Bewährungsaufsicht

  • BGH, 27.09.1979 - 2 ARs 297/79

    Folgen der Vollstreckung von Jugendstrafe im Erwachsenenstrafvollzug für die

  • BGH, 31.05.1979 - 2 ARs 167/79

    Voraussetzungen für die Entscheidung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts -

  • BGH, 31.05.1979 - 2 ARs 154/79

    Zuständigkeitswechsel des für die Vollstreckung zuständigen Richters bei

  • BGH, 17.05.1978 - 2 ARs 126/78

    Bestimmung der Zuständigkeit hinsichtlich weiterer Entscheidungen über einen

  • BGH, 06.04.1978 - 2 ARs 72/78

    Bestimmung der Zuständigkeit hinsichtlich der Urteilsvollstreckung gegenüber

  • BGH, 23.12.1977 - 2 ARs 392/77

    Gegenstandsloswerden eines Zuständigkeitsstreites im Hinblick auf die

  • BGH, 01.02.1989 - 2 ARs 29/89

    Zuständigkeit des Jugendrichters für die Bewährungsaufsicht

  • BGH, 03.10.1979 - 2 ARs 307/79

    Zuständigkeit hinsichtlich der Vollstreckung einer Jugendstrafe und Maßregeln

  • BGH, 23.12.1977 - 2 ARs 414/77

    Zuständigkeitsstreit über Fragen der Vollstreckung einer Jugendstrafe

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