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   BGH, 19.01.2005 - 2 ARs 430/04, 2 AR 281/04   

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https://dejure.org/2005,8166
BGH, 19.01.2005 - 2 ARs 430/04, 2 AR 281/04 (https://dejure.org/2005,8166)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2005 - 2 ARs 430/04, 2 AR 281/04 (https://dejure.org/2005,8166)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2005 - 2 ARs 430/04, 2 AR 281/04 (https://dejure.org/2005,8166)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Durchbrechung des Grundsatzes über die Verantwortung von Heranwachsenden vor dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Gericht

  • Judicialis

    JGG § 42 Abs. 3; ; JGG § 108 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 42 Abs. 3 § 108 Abs. 1
    Abweichung von § 42 Abs. 3 JGG nur bei triftigen Gründen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Mönchengladbach-Rheydt - 14 Cs 2/04
  • BGH, 19.01.2005 - 2 ARs 430/04, 2 AR 281/04
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.04.2003 - 2 ARs 96/03

    Zuständigkeit im Jugendstrafverfahren

    Auszug aus BGH, 19.01.2005 - 2 ARs 430/04
    "Der in §§ 42 Abs. 3, 108 Abs. 1 JGG zum Ausdruck kommende Grundsatz, daß Heranwachsende sich vor dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Gericht verantworten sollen, darf nur durchbrochen werden, wenn die Erschwernisse für die Durchführung des Verfahrens erheblich sind (BGH NStZ 1987, 443; BGH, Beschluss vom 16. April 2003 - 2 ARs 96/03).
  • BGH, 10.05.2006 - 2 ARs 176/06

    Zuständigkeitsbestimmung; erhebliche Erschwernisse für das Verfahren

    Der in § 42 Abs. 3 i.V.m. § 108 JGG zum Ausdruck kommende Grundsatz, dass Heranwachsende sich vor dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Gericht verantworten sollen, darf nur durchbrochen werden, wenn die Erschwernisse für das Verfahren erheblich sind (BGH, Beschlüsse vom 16. April 2003 - 2 ARs 96/03 - und 19. Januar 2005 - 2 ARs 430/04).
  • BGH, 07.02.2007 - 2 ARs 557/06

    Zuständigkeitsbestimmung (erhebliche Erschwernisse für das Verfahren)

    Der in § 42 Abs. 3 i.V.m. § 109 JGG zum Ausdruck kommende Grundsatz, dass Heranwachsende sich vor dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Gericht verantworten sollen, darf nur durchbrochen werden, wenn die Erschwernisse für das Verfahren erheblich sind (Senat, Beschlüsse vom 16. April 2003 - 2 ARs 96/03 -, 19. Januar 2005 - 2 ARs 430/04 - und vom 10. Mai 2006 - 2 ARs 176/06).
  • BGH, 19.01.2005 - 2 AR 281/04

    Durchbrechung des Grundsatzes, dass Heranwachsende sich vor dem für ihren

    2 ARs 430/04 2 AR 281/04.
  • BGH, 07.02.2007 - 2 AR 318/06
    Der in § 42 Abs. 3 i.V.m. § 109 JGG zum Ausdruck kommende Grundsatz, dass Heranwachsende sich vor dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Gericht verantworten sollen, darf nur durchbrochen werden, wenn die Erschwernisse für das Verfahren erheblich sind (Senat, Beschlüsse vom 16. April 2003 - 2 ARs 96/03 -, 19. Januar 2005 - 2 ARs 430/04 - und vom 10. Mai 2006 - 2 ARs 176/06).
  • BGH, 10.05.2006 - 2 AR 101/06
    Der in § 42 Abs. 3 i.V.m. § 108 JGG zum Ausdruck kommende Grundsatz, dass Heranwachsende sich vor dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Gericht verantworten sollen, darf nur durchbrochen werden, wenn die Erschwernisse für das Verfahren erheblich sind (BGH, Beschlüsse vom 16. April 2003 - 2 ARs 96/03 - und 19. Januar 2005 - 2 ARs 430/04).
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