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   BGH, 03.03.2003 - 2 ARs 49/03, 2 AR 40/03   

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https://dejure.org/2003,11362
BGH, 03.03.2003 - 2 ARs 49/03, 2 AR 40/03 (https://dejure.org/2003,11362)
BGH, Entscheidung vom 03.03.2003 - 2 ARs 49/03, 2 AR 40/03 (https://dejure.org/2003,11362)
BGH, Entscheidung vom 03. März 2003 - 2 ARs 49/03, 2 AR 40/03 (https://dejure.org/2003,11362)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Abgabe nach § 42 Abs. 3 Satz 1 Jugendgerichtsgesetz (JGG) - Zweckmäßigkeit der Abgabe bei sachlichen Vorteilen für das Verfahren

  • Judicialis

    JGG § 42; ; JGG § 42 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 42 Abs. 3
    Abgabe erst nach Eröffnungsbeschluss

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.08.1998 - 2 ARs 310/98

    Zulässigkeit einer Abgabe

    Auszug aus BGH, 03.03.2003 - 2 ARs 49/03
    Die Voraussetzungen für eine Abgabe nach § 42 Abs. 3 Satz 1 JGG liegen schon deswegen nicht vor, weil aus den Akten nicht ersichtlich ist, daß das Hauptverfahren gegen den Angeschuldigten schon eröffnet worden ist (vgl. dazu u.a. Senatsbeschluß vom 5. August 1998 - 2 ARs 310/98 m.w.N.).
  • BGH, 22.10.1999 - 2 ARs 407/99

    Zulässigkeit einer Abgabe des Verfahrens nach § 42 Abs. 3, S. 1 JGG

    Auszug aus BGH, 03.03.2003 - 2 ARs 49/03
    Von einer Abgabe des Verfahrens nach § 42 JGG ist ohnehin regelmäßig abzusehen, wenn diese keine sachlichen Vorteile für das Verfahren bringt und zu dessen Verzögerung führt (vgl. Senatsbeschluß vom 22. Oktober 1999 - 2 ARs 407/99 m.w.N.).
  • BGH, 14.01.2005 - 2 ARs 402/04

    Abgabe des Verfahrens (Vorteile für das Verfahren)

    Von einer Abgabe des Verfahrens nach § 42 JGG ist ohnehin regelmäßig abzusehen, wenn diese keine sachlichen Vorteile für das Verfahren bringt und zu dessen Verzögerung führt (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Januar 2001 - 2 ARs 370/00 und vom 3. März 2003 - 2 ARs 49/03).
  • BGH, 14.01.2005 - 2 AR 254/04

    Absehen von einer Abgabe des Verfahrens an das Amtsgericht

    Von einer Abgabe des Verfahrens nach § 42 JGG ist ohnehin regelmäßig abzusehen, wenn diese keine sachlichen Vorteile für das Verfahren bringt und zu dessen Verzögerung führt (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Januar 2001 - 2 ARs 370/00 und vom 3. März 2003 - 2 ARs 49/03).
  • BGH, 03.03.2003 - 2 AR 40/03

    Aufhebung eines Abgabebeschlusses im Jugendstrafrecht - Voraussetzungen für eine

    2 ARs 49/03 2 AR 40/03.
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