Rechtsprechung
| BGH, 19.01.2000 - 2 ARs 509/99; 2 AR 261/99 |
Streit unzuständiger Gerichte
§ 14 StPO, keine Entscheidung, wenn alle beteiligten Gerichte unzuständig sind;
§ 462a StPO, Konzentrationsprinzip
Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 14 StPO
Bestimmung des zuständigen Gerichts - bundesgerichtshof.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- AG Göttingen - 36 BRs 33/98
- AG Lippstadt - 20 AR 59/98
- BGH, 19.01.2000 - 2 ARs 509/99; 2 AR 261/99
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 14.11.2007 - 2 ARs 446/07
Zuständigkeitsbestimmung; Strafvollstreckung (nachträgliche Entscheidungen).
Demgegenüber endet mit der Aufnahme des Verurteilten in der Justizvollzugsanstalt die Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszugs und lebt auch nach seiner Entlassung aus dem Strafvollzug nicht wieder auf (BGH, Beschl. vom 19. Januar 2000 - 2 ARs 509/99). - OLG Frankfurt, 24.10.2006 - 3 Ws 945/06
Sachliche und funktional zuständiges Gericht für Bewährungsaufsicht und …
Der BGH hat demgegenüber in der - soweit ersichtlich einzigen, nicht die Fortwirkungszuständigkeit betreffenden, nur bei BGH-Nack veröffentlichten und dem Senat bisher unbekannten - Entscheidung vom 19.1.2000 - 2 ARs 509/99+2 ARs 261/99 ausgeführt, die Zuständigkeit für die Bewährungsaufsicht und die Nachtragsentscheidungen nach der Entlassung des Verurteilten aus der Strafhaft, welche die sachliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer begründet habe, gehe nach einer Entlassung der Verurteilten (ergänze: auch nach vollständiger Verbüßung der Strafe) nicht wieder auf das erkennende Gericht über (…ebenso: Fischer, in: KK-StPO, 5. Aufl., § 462a Rn 13). - OLG Hamm, 06.11.2008 - 3 (s) Sbd. I-12/08
Zuständigkeit Strafvollstreckungskammer Wohnsitzgericht Befasstsein
Da eine unterschiedliche Folge der Zuständigkeit je nach Strafhöhe zu einer unnötigen Komplizierung führen würde und ein Zuständigkeitswechsel nicht selten die nachfolgende Sachbehandlung verzögert, dies aber vor allem im Interesse des Verurteilten vermieden werden soll, ist ein erneuter Zuständigkeitswechsel nach Vollverbüßung zu verneinen (…BGH, NJW 1978, S. 2561;… NStZ-RR 2007, S. 94, 95; Beschluss vom 19.01.2000, 2 ARs 509/99;… OLG Frankfurt, NStZ-RR 2007, S. 157, 158).
- BGH, 19.01.2000 - 2 AR 261/99 2 ARs 509/99 2 AR 261/99.
- BGH, 14.11.2007 - 2 AR 210/07
StPO § 14, § 462 a Abs. 4 Satz 3
Demgegenüber endet mit der Aufnahme des Verurteilten in der Justizvollzugsanstalt die Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszugs und lebt auch nach seiner Entlassung aus dem Strafvollzug nicht wieder auf (BGH, Beschl. vom 19. Januar 2000 - 2 ARs 509/99). - KG, 15.06.2006 - 1 AR 212/06
Strafvollstreckung: Fortdauerende Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für …
6 b) Die so begründete sachliche und örtliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer endet erst mit der abschließenden (hier der angefochtenen) Entscheidung, nicht hingegen mit der Entlassung des Verurteilten aus der Strafhaft (vgl. BGHSt 28, 82, 83; NStZ-RR 2003, 6, 7 bei Becker NStZ 2001, 165; NdsRpfl 1994, 220; Beschluß vom 19. Januar 2000 - 2 ARs 509/99 - unveröffentlicht; OLG Düsseldorf JMBl NW 2002, 114, 115; Senat, Beschlüsse vom 28. April 2006 - 5 ARs 1/06 - 7. Mai 2002 - 5 Ws 249/02 - 25. April 2002 - 5 Ws 243/02 - und 26. September 1990 - 5 ARs 11/90 -).
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