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BGH, 30.03.2000 - 2 ARs 53/00, 2 AR 27/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 453 StPO; § 462a Abs. 1 StPO ; § 462a Abs. 2 StPO
Zuständigkeit für nachträgliche Entscheidungen über die Strafaussetzung zur Bewährung; Abgabe an das Wohnsitzgericht - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Freiheitsstrafe - Strafaussetzung - Bewährung - Wohnsitz - Wechsel - Zuständigkeit - Amtsgericht - Bindungswirkung - Nachtragsentscheidung
- Judicialis
StPO § 462 a Abs. 2; ; StPO § 453; ; StPO § 462 a Abs. 2; ; StPO § 462 a Abs. 2 S. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 462 a Abs. 4
Zuständigkeit für Bewährungsaufsicht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten - 283 AR 40/97
- AG München - 333 Js 36135/96
- BGH, 30.03.2000 - 2 ARs 53/00, 2 AR 27/00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.02.1976 - 2 ARs 22/76
Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer für nachträgliche Entscheidungen …
Auszug aus BGH, 30.03.2000 - 2 ARs 53/00
Da es in dem vorgelegten Verfahren die Zuständigkeit für die Nachtragsentscheidungen bindend an das Amtsgericht Berlin - Tiergarten als Wohnsitzgericht übertragen hatte (§ 462 a Abs. 2 S. 2 StPO), käme eine Zuständigkeit des Amtsgerichts München in entsprechender Anwendung von § 462 a Abs. 4 StPO nur dann in Betracht, wenn es die Bewährungsaufsicht in dem weiteren Verfahren selbst ausübte, weil das Auseinanderfallen der Zuständigkeit für die Bewährungsaufsicht auf verschiedene Gerichte dem gesetzgeberischen Ziel der Zuständigkeitskonzentration auf ein Gericht widerspräche (vgl. auch BGHSt 26, 276, 277, Wendisch in Löwe -Rosenberg, StPO 25 Aufl. § 462 a Rdn. 78) .
- BGH, 30.03.2000 - 2 AR 27/00
Freiheitsstrafe - Strafaussetzung - Bewährung - Wohnsitz - Wechsel - …
2 ARs 53/00 2 AR 27/00.