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   BGH, 30.03.2000 - 2 ARs 53/00, 2 AR 27/00   

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https://dejure.org/2000,9022
BGH, 30.03.2000 - 2 ARs 53/00, 2 AR 27/00 (https://dejure.org/2000,9022)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2000 - 2 ARs 53/00, 2 AR 27/00 (https://dejure.org/2000,9022)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2000 - 2 ARs 53/00, 2 AR 27/00 (https://dejure.org/2000,9022)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Freiheitsstrafe - Strafaussetzung - Bewährung - Wohnsitz - Wechsel - Zuständigkeit - Amtsgericht - Bindungswirkung - Nachtragsentscheidung

  • Judicialis

    StPO § 462 a Abs. 2; ; StPO § 453; ; StPO § 462 a Abs. 2; ; StPO § 462 a Abs. 2 S. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 462 a Abs. 4
    Zuständigkeit für Bewährungsaufsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Tiergarten - 283 AR 40/97
  • AG München - 333 Js 36135/96
  • BGH, 30.03.2000 - 2 ARs 53/00, 2 AR 27/00
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.02.1976 - 2 ARs 22/76

    Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer für nachträgliche Entscheidungen

    Auszug aus BGH, 30.03.2000 - 2 ARs 53/00
    Da es in dem vorgelegten Verfahren die Zuständigkeit für die Nachtragsentscheidungen bindend an das Amtsgericht Berlin - Tiergarten als Wohnsitzgericht übertragen hatte (§ 462 a Abs. 2 S. 2 StPO), käme eine Zuständigkeit des Amtsgerichts München in entsprechender Anwendung von § 462 a Abs. 4 StPO nur dann in Betracht, wenn es die Bewährungsaufsicht in dem weiteren Verfahren selbst ausübte, weil das Auseinanderfallen der Zuständigkeit für die Bewährungsaufsicht auf verschiedene Gerichte dem gesetzgeberischen Ziel der Zuständigkeitskonzentration auf ein Gericht widerspräche (vgl. auch BGHSt 26, 276, 277, Wendisch in Löwe -Rosenberg, StPO 25 Aufl. § 462 a Rdn. 78) .
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