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BGH, 04.01.1999 - 2 ARs 530/98 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- HRR Strafrecht
§ 84 Abs. 2 JGG
Zuständigkeit für die Vollstreckung der Jugendstrafe - Judicialis
JGG § 84 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 84 Abs. 2