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| BGH, 21.12.1990 - 2 ARs 570/90 |
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Anfechtung der Ablehnung einer Vollstreckungsunterbrechung
Verfahrensgang
- BGH, 21.12.1990 - 2 ARs 570/90
- BGH, 31.12.1990 - 2 ARs 570/90
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1991, 2030
- MDR 1991, 365
- NStZ 1991, 205
- StV 1991, 224
- StV 1991, 225
- Rpfleger 1991, 217
Wird zitiert von ... (15)
- OLG Karlsruhe, 15.05.2001 - 2 VAs 3/01
Zur abweichenden Bestimmung der Reihenfolge der Vollstreckung "aus wichtigem …
Wie auch das OLG Y. im Beschluss vom 11. Oktober 2000 zutreffend ausgeführt hat, ist gegen die Bestimmung der Reihenfolge mehrerer Strafvollstreckungen und die Ablehnung ihrer Änderung durch die Staatsanwaltschaft in Anwendung des § 43 StVollstrO - soweit es nicht um die von § 458 Abs. 2 StPO erfassten, in der Strafprozessordnung geregelten Fälle, insbesondere die hier nicht in Frage kommende, nach rein formellen Kriterien vorzunehmende Unterbrechung nach § 454 b Abs. 2 StPO geht - der Rechtsweg gem. §§ 23 ff. EGGVG zum Oberlandesgericht eröffnet (BGH NJW 1991, 2030 = NStZ 1991, 205; OLG Stuttgart NStE Nr. 3 und 4 zu § 43 StVollstrO; OLG Celle MDR 1990, 176; OLG Bremen OLGSt § 454 b StPO Nr. 2; OLG Hamburg MDR 1993, 261 = StV 1993, 256; OLG Hamm NStZ 1999, 56; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 282;… Fischer in KK-StPO 4. Aufl. Rdnr. 28;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. Rdnrn. 3 a ff.;… Wendisch in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl. Rdnr. 32; jeweils zu § 454 b; a.A. noch OLG Stuttgart Die Justiz 1990, 472).Für eine gegenüber den Fällen des § 454 b Abs. 2 Satz 1 StPO unterschiedliche Behandlung widerrufener Strafreste spricht insbesondere, dass hinsichtlich eines wegen Bewährungsversagens zu vollstreckenden Strafrestes das Bedürfnis, dem Verurteilten durch Vollstreckungsunterbrechung die Chance für eine erneute Strafaussetzung zu erhalten, zumindest nicht im selben Maße wie bei anderen Freiheitsstrafen gegeben ist (BGH NJW 1991, 2030 f.).
Die in § 454 b Abs. 2 Satz 2 StPO zum Ausdruck kommende gesetzgeberische Entscheidung rechtfertigt es nicht, § 57 StGB entgegen seinem Wortlaut und Sinn dahin einzuschränken, dass bei der materiell-rechtlichen Entscheidung darüber, ob ein Strafrest erneut ausgesetzt werden kann, andere als prognostische Gesichtspunkte herangezogen werden dürften; vielmehr können, wenn dies prognostisch gerechtfertigt ist, auch widerrufene Strafreste erneut ausgesetzt werden (ebenso OLG Düsseldorf StV 1993, 257; OLG Oldenburg NStZ 1998, 271; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 282, 283 f.; LG Heilbronn NStZ 1989, 291; LG Hamburg NStZ 1992, 253;… Bringewat, Strafvollstreckung § 454 b StPO Rdnr. 21;… Fischer a.a.O. § 454 Rdnr. 40, § 454 b Rdnr. 19;… Gribbohm in LK-StGB 11. Aufl. § 57 Rdnr. 4;… Isak/Wagner, Strafvollstreckung 6. Aufl. Rdnr. 189;… Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Rdnr. 3 a;… Stree in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 57 Rdnr. 8;… Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 57 Rdnr. 8;… Wendisch a.a.O. Rdnr. 33 und NStZ 1989, 293;… Wolf in Pohlmann/Jabel/Wolf, StVollstrO 7. Aufl. § 43 Rdnrn. 22 f.; ausdrücklich offen gelassen von BGH NJW 1991, 2030).
- BGH, 09.02.2012 - 5 AR (VS) 40/11
Strafrecht - Strafreste nehmen nicht an Aussetzungsentscheidung teil
Der Rechtsbeschwerde, die nach herkömmlicher (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1990 - 2 ARs 570/90, NStZ 1991, 205), hier nicht in Frage gestellter Auffassung statthaft und auch im Übrigen zulässig ist (§ 29 Abs. 3 EGGVG i.V.m. § 71 FamFG), bleibt der Erfolg versagt.Für sie streitet, dass das Bedürfnis, einem Verurteilten nach einem Bewährungsversagen die Chance auf abermalige Strafaussetzung zu gewähren, deutlich geringer wiegt (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1990 - 2 ARs 570/90, NStZ 1991, 205; HansOLG Hamburg, MDR 1993, 261, 262).
- OLG Hamm, 26.11.1998 - 1 Ws 425/98
gemeinsame Zweidrittelentscheidung, widerrufene Strafreste als …
Mit seiner Einführung durch das 23. Strafrechtsänderungsgesetz vom 13. April 1996 (BGBl. I, 393) wurde lediglich eine gleichlautende Regelung aus der Strafvollstreckungsordnung in die Strafprozeßordnung übernommen, um eine Bindung der Gerichte an die ursprüngliche - nur die Staatsanwaltschaften bindende - Verwaltungsvorschrift zu erreichen (vgl. BGH NStZ 1991, 205).Diese Ausnahme wird mit der unterschiedlichen Sach- und Interessenlage begründet, weil "hinsichtlich eines wegen Bewährungsversagens zu vollstreckenden Strafrests das Bedürfnis, dem Verurteilten durch Vollstreckungsunterbrechung die Chance für eine erneute Strafaussetzung zu erhalten, zumindest nicht im selben Maße wie bei anderen Freiheitsstrafen gegeben ist" (BGH NStZ 1991, 205).
Ob in diesen (Regel-) Fällen eine erneute Unterbrechung zu dem Zeitpunkt, in dem die widerrufenen Reste zu 2/3 verbüßt sind, zulässig ist oder nicht, kann indes vorliegend dahinstehen (bejahend: OLG Düsseldorf StV 1993, 257, 258; OLG Hamburg, MDR 1993, 261, 262; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1996, 221; OLG Oldenburg, NStZ 1998, 271, 272; offen gelassen: BGH NStZ 91, 205; ablehnend: OLG Naumburg, NStZ 97, 56).
- OLG Köln, 04.08.2009 - 2 Ws 361/09
Rechtsmittel gegen Entscheidung der Staatsanwaltschaft zur …
Der Gesetzgeber wollte die Unterbrechung zum 2/3-Zeitpunkt, die bis dahin lediglich als Verwaltungsanordnung in der StrVollstrO geregelt war, durch die Aufnahme in §§ 454 b Abs. 2, 458 Abs. 2 StPO der umfassenden Beurteilung durch die Strafvollstreckungskammer unterstellen, um so den Vorschriften des materiellen Rechts über die Aussetzung der Vollstreckung von Strafresten Genüge zu tun (…vgl. BT-DrS 10/2720, S. 15, 17; BGH NStZ 1991, 205).Dementsprechend ist in den Fällen, in denen es um eine Unterbrechung zum Halbstrafenzeitpunkt in den Fällen des § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB (OLG Hamm, NStZ 1999, 45) oder um die Unterbrechung einer Strafe geht, deren Rest bereits einmal zur Vollstreckung ausgesetzt war (OLG Hamm, Beschl. vom 22.10.1998, 4 Ws 590/98; BGH NStZ 1991, 205), nicht der Rechtsweg zur Strafvollstreckungskammer, sondern lediglich der Rechtsweg nach §§ 23 ff EGGVG gegeben (s. auch OLG Hamm, StraFo 2003, 276).
- OLG Frankfurt, 23.10.2001 - 3 Ws 861/01
Widerruf der Strafaussetzung: Unterbrechung der Strafvollstreckung
- OLG Hamm, 30.04.2003 - 2 Ws 101/03
Strafvollstreckungskammer; Zuständigkeit; Einwendungen gegen Entscheidungen der …
Für dieses Begehren ist aber allein der Rechtsweg nach §§ 23 ff EGGVG eröffnet (BGH NJW 1991, 2030 f; Senatsbeschluss vom 21.07.1998, NStZ 1999, 56). - OLG Hamburg, 03.01.1994 - 2 Ws 584/93
StGB §§ 57, 57a; StPO § 454b Abs. 2
Rechtsbehelfe gegen eine fehlerhafte Bestimmung der Reihenfolge, die Unterlassung oder die Ablehnung einer Vollstreckungsunterbrechung stellt die Rechtsordnung dem Verurteilten mit dem Rechtsweg nach § 23 EGGVG (vgl. BGH NStZ 1991, 205 ; OLG Hamburg StV 1993, 256 ; OLG Hamm StV 1993, 257 - Leitsatz -) bzw. der Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung gemäß § 458 Abs. 2 StPO (…vgl. Wendisch, a.a.O., Rdn. 31;… Bringewat, a.a.O.;… Fischer, a.a.O., § 458 Rdn. 18) zur Verfügung. - OLG Hamm, 05.01.2010 - 1 VAs 114/09
Änderung der Vollstreckungsreihenfolge zum Zweck der Zurückstellung der …
§ 454 b Abs. 2 StPO nicht geregelte Abweichung von der in § 43 StVollstO vorgesehenen Vollstreckungsreihenfolge zu entscheiden, ist gegen die Entscheidung der Strafvollstreckungsbehörde ausschließlich der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG eröffnet (vgl. BGH NJW 1991, 2030; OLG Celle MDR 1990, 176; OLG Hamm. - OLG Rostock, 25.11.1993 - I Ws 139/93
StGB § 57; StPO § 454b Abs. 3, § 304
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Jena, 30.11.2004 - 1 VAs 10/04
Strafvollstreckung, nachträgliche Unterbrechung der Vollstreckung
Dem zu mehreren Freiheitsstrafen Verurteilten steht gegen die Entscheidung der Vollstreckungsbehörde, die Vollstreckung eines Strafrestes, dessen Aussetzung zur Bewährung widerrufen wurde, zum 2/3-Zeitpunkt nicht zu unterbrechen, der Rechtsweg nach § 23 EGGVG zum Oberlandesgericht offen (BGH NJW 1991, 2030, 2031). - OLG Frankfurt, 14.12.2010 - 3 Ws 1167/10
Strafaussetzungsverfahren: Überprüfbarkeit der Versagung der rückwirkenden …
- OLG Karlsruhe, 20.05.2011 - 2 VAs 2/11
Vorrang der Vollstreckung rechtskräftig widerrufener Strafreste vor der …
- KG, 30.07.2002 - 5 Ws 236/02
- OLG Hamm, 05.01.2010 - 1VAs114_09
- OLG Hamm, 22.10.1998 - 4 Ws 590/98
Anschlußvollstreckung, Rechtsweg, Rechtsmittel,Strafrest nach Widerruf, …
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| BGH, 31.12.1990 - 2 ARs 570/90 |
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- BGH, 21.12.1990 - 2 ARs 570/90
- BGH, 31.12.1990 - 2 ARs 570/90
