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BGH, 17.06.2003 - 2 ARs 59/03, 2 AR 37/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
Vor § 1 StPO
Zurückweisung der Gegenvorstellung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verhältnis eines vom Bundesgerichtshof bestimmten Gerichtsstands zu einem nach dieser Bestimmung ermittelten, von vornherein bestehenden anderen Gerichtsstand
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 13 a
Weiterbestehen des Gerichtsstandes - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2003, 268 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.11.1983 - 2 ARs 365/83
Zuständiges Gericht bei Begehung einer Straftat auf hoher See - Änderung oder …
Auszug aus BGH, 17.06.2003 - 2 ARs 59/03
Er wird nicht hinfällig, wenn nach seiner Bestimmung durch den Bundesgerichtshof ein von vornherein bestehender anderer Gerichtsstand ermittelt wird; grundsätzlich kann er vom Bundesgerichtshof auch nicht wieder beseitigt oder "geändert" werden (vgl. BGHSt 32, 159, 160; 10, 255, 257 f.). - BGH, 10.05.1957 - 2 ARs 74/56
Auszug aus BGH, 17.06.2003 - 2 ARs 59/03
Er wird nicht hinfällig, wenn nach seiner Bestimmung durch den Bundesgerichtshof ein von vornherein bestehender anderer Gerichtsstand ermittelt wird; grundsätzlich kann er vom Bundesgerichtshof auch nicht wieder beseitigt oder "geändert" werden (vgl. BGHSt 32, 159, 160; 10, 255, 257 f.).
- BGH, 17.06.2003 - 2 AR 37/03 2 ARs 59/03 2 AR 37/03.
Die Gegenvorstellung des Beschuldigten gegen den Senatsbeschluß vom 3. März 2003 - 2 ARs 59/03 - wird zurückgewiesen.