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BGH, 26.04.2000 - 2 ARs 60/00, 2 AR 35/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 42 Abs. 3 JGG
Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 42 Abs. 3 S. 2 JGG - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Aufenthaltsort - Wohnsitz - Änderung - Anklageerhebung - Abgabebeschluß - Zuständigkeit - Gericht
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 42 Abs. 3
Abgabe eines Jugendverfahrens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Winsen - 8 Ds 311 Js 789/00
- BGH, 26.04.2000 - 2 ARs 60/00, 2 AR 35/00
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.09.1991 - 2 ARs 374/91
Abgabe eines Strafverfahrens an ein anderes Amtsgericht bei Aufenthaltswechsel …
Auszug aus BGH, 26.04.2000 - 2 ARs 60/00
Aufgrund dieses weiteren Aufenthaltswechsels nach der Anklageerhebung sind die Voraussetzungen des § 42 Abs. 3 JGG erfüllt; denn diese Vorschrift verlangt nicht, daß der Angeklagte bei der Anklageerhebung seinen Aufenthalt noch im Bezirk des abgebenden Gerichts, das hier als Tatortgericht zuständig war, hatte (Senatsbeschluß vom 10. September 1991 - 2 ARs 374/91 - m.w.N.).
- BGH, 15.05.2014 - 2 ARs 118/14
Übertrag der Untersuchung und Entscheidung der Sache bei Wohnsitzwechsel
§ 42 Abs. 3 Satz 1 JGG verlangt nicht, dass der Angeklagte bei der Anklageerhebung seinen Aufenthalt noch im Bezirk des abgebenden Gerichts hatte (vgl. Senatsbeschluss vom 26. April 2000 - 2 ARs 60/00 mwN). - BGH, 26.04.2000 - 2 AR 35/00
Abgabebeschluß - Zuständigkeit - Gericht - Wohnsitz - Anklageerhebung
2 ARs 60/00 2 AR 35/00.