Rechtsprechung
   BGH, 10.03.1999 - 2 ARs 92/99, 2 AR 30/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4105
BGH, 10.03.1999 - 2 ARs 92/99, 2 AR 30/99 (https://dejure.org/1999,4105)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1999 - 2 ARs 92/99, 2 AR 30/99 (https://dejure.org/1999,4105)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1999 - 2 ARs 92/99, 2 AR 30/99 (https://dejure.org/1999,4105)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,4105) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 33a StPO
    Zuständigkeit bei Nachholung des rechtlichen Gehörs

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für die Entscheidung über eine Nachholung des rechtlichen Gehörs nach Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

  • Judicialis

    StPO § 33a; ; StPO § 462a Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 33a, § 462a Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Heilbronn - 1 StVK 43/99
  • BGH, 10.03.1999 - 2 ARs 92/99, 2 AR 30/99

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 362
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.08.1975 - 2 ARs 203/75

    Voraussetzungen für die Ermittlung der Zuständigkeit eines Gerichts -

    Auszug aus BGH, 10.03.1999 - 2 ARs 92/99
    Mit diesem Ergebnis wird auch ein Widerspruch zu der vom Senat in BGHSt 26, 187 vertretenen Rechtsauffassung vermieden.
  • BGH, 06.05.1975 - 7 BJs 14/69

    Gewährung rechtlichen Gehörs und Fristversäumnisse - Zum Anhörungserfordernis vor

    Auszug aus BGH, 10.03.1999 - 2 ARs 92/99
    Zuständig für die Entscheidung über die Nachholung des rechtlichen Gehörs, wie sie in entsprechender Anwendung des § 33a StPO bei unterbliebener Anhörung des Verurteilten vor Widerruf der Strafaussetzung in Betracht kommt (BGHSt 26, 127, 130), ist das Amtsgericht Bonn.
  • VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 51-IV-18

    Rehabilitierungsanspruch wegen einer Unterbringung zur Heimerziehung in einem

    aber auch deshalb nicht durch, weil die Entscheidung über die Nachholung rechtlichen Gehörs dem Gericht obliegt, das die Sachentscheidung getroffen hat (BGH, Beschluss vom 10. März 1999, NStZ 1999, 362) .
  • VerfGH Sachsen, 20.05.2005 - 34-IV-05
    Spätestens mit der Entscheidung über die Gegenvorstellung vom 11. April 2005, die den Beschluss vom 30. März 2005 ergänzt (vgl. BGH NStZ 1999, 362), wurde hinreichend zum Ausdruck gebracht, dass das Oberlandesgericht sich nicht auf eine bloße Rechtmäßigkeitskontrolle des angegriffenen Beschlusses beschränkt, sondern selbst über die Fortdauer der Untersuchungshaft entschieden hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht