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   BVerwG, 31.01.2013 - 2 AV 1.13, 2 AV 1.13, 2 PKH 1.13   

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https://dejure.org/2013,2339
BVerwG, 31.01.2013 - 2 AV 1.13, 2 AV 1.13, 2 PKH 1.13 (https://dejure.org/2013,2339)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.2013 - 2 AV 1.13, 2 AV 1.13, 2 PKH 1.13 (https://dejure.org/2013,2339)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 2013 - 2 AV 1.13, 2 AV 1.13, 2 PKH 1.13 (https://dejure.org/2013,2339)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    VwGO § 9 Abs. 3, § 53 Abs. 1 Nr. 1, § 54 Abs. 1 und 2; BremAGVwGO Art. 2 Abs. 2; ZPO § 42 Abs. 2, § 45 Abs. 1 und 3
    Bestimmung des zuständigen Gerichts; Besorgnis der Befangenheit; Befangenheitsgesuch; Mitwirkung des abgelehnten Richters; Rechtsmissbrauch; Unbeachtlichkeit; Ablehnung aller Richter eines kleinen Gerichts; Kollegialität; berufliches Miteinander.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 9 Abs. 3, § 53 Abs. 1 Nr. 1, § 54 Abs. 1 und 2
    Ablehnung aller Richter eines kleinen Gerichts; Befangenheitsgesuch; Besorgnis der Befangenheit; Bestimmung des zuständigen Gerichts; Kollegialität; Mitwirkung des abgelehnten Richters; Rechtsmissbrauch; Unbeachtlichkeit; berufliches Miteinander

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 45 ZPO, § 9 Abs 3 VwGO, § 53 Abs 1 Nr 1 VwGO, § 53 Abs 3 VwGO, § 54 VwGO
    Bestimmung des zuständigen Gerichts; Besorgnis der Befangenheit; Ablehnung aller Richter eines kleinen Gerichts

  • Wolters Kluwer

    Beachtlichkeit eines Befangenheitsgesuchs gegen alle Richter eines Spruchkörpers oder eines - allein und pauschal auf die kollegiale Nähe der Richter und ihr berufliches Miteinander mit einem anderen gesetzlich ausgeschlossenen Richters gestützten - (kleinen) Gerichts

  • rewis.io

    Bestimmung des zuständigen Gerichts; Besorgnis der Befangenheit; Ablehnung aller Richter eines kleinen Gerichts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beachtlichkeit eines Befangenheitsgesuchs gegen alle Richter eines Spruchkörpers oder eines - allein und pauschal auf die kollegiale Nähe der Richter und ihr berufliches Miteinander mit einem anderen gesetzlich ausgeschlossenen Richters gestützten - (kleinen) Gerichts

  • datenbank.nwb.de

    Bestimmung des zuständigen Gerichts; Besorgnis der Befangenheit; Ablehnung aller Richter eines kleinen Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 343
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2013 - 2 AV 1.13
    Allein der Umstand, dass sämtliche von ihm angeführten Richter des "kleinen" Oberverwaltungsgerichts "beständig beruflich miteinander zu tun haben" und alle auch dem Präsidium des Gerichts angehören, also der pauschale Hinweis auf eine kollegiale Nähe und ein berufliches Miteinander als Mitglied desselben Spruchkörpers oder des Gerichts, ist in dieser Pauschalität, ohne Hinzutreten konkreter Anhaltspunkte für eine Voreingenommenheit, von vornherein und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet, eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen (Urteil vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36 ).
  • BVerwG, 14.11.2012 - 2 KSt 1.11

    Besorgnis der Befangenheit; Befangenheitsgesuch; Zuständigkeit; Spruchkörper;

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2013 - 2 AV 1.13
    Eine solche Entscheidungsbefugnis kann auch darauf gegründet sein, dass ein Befangenheitsgesuch rechtsmissbräuchlich und deshalb unbeachtlich ist (vgl. hierzu Beschlüsse vom 24. Januar 1973 - BVerwG 3 CB 123.71 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 13 S. 9 ff. und vom 14. November 2012 - BVerwG 2 KSt 1.11 - Rn. 2 ).
  • BVerwG, 24.01.1973 - III CB 123.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2013 - 2 AV 1.13
    Eine solche Entscheidungsbefugnis kann auch darauf gegründet sein, dass ein Befangenheitsgesuch rechtsmissbräuchlich und deshalb unbeachtlich ist (vgl. hierzu Beschlüsse vom 24. Januar 1973 - BVerwG 3 CB 123.71 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 13 S. 9 ff. und vom 14. November 2012 - BVerwG 2 KSt 1.11 - Rn. 2 ).
  • BVerwG, 29.01.2014 - 7 C 13.13

    Befangenheit; Ablehnungsgesuch; Selbstentscheidung.

    Vielmehr macht die Klägerin in Bezug auf alle abgelehnten Richter einen - wenn auch vermittelt über die Mitgliedschaft im Verein der Bundesrichter beim Bundesverwaltungsgericht e.V. (Richterverein) gleich gearteten - darüber hinausgehenden Umstand geltend, aus dem sich die Befangenheit ergeben soll (vgl. dazu Urteil vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36 = Buchholz 448.0 § 34 WehrPflG Nr. 48 S. 11 f. und Beschluss vom 31. Januar 2013 - BVerwG 2 AV 1.13 - NVwZ-RR 2013, 343 Rn. 5; Czybulka, a.a.O., § 54 Rn. 85).
  • BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 2/20

    Ablehnung sämtlicher Richter eines Oberlandesgerichts wegen Besorgnis der

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass ein Ablehnungsgesuch, welches sich pauschal gegen einen gesamten Spruchkörper oder sogar gegen sämtliche Richter eines Gerichts richtet, in der Regel eindeutig unzulässig ist (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, aaO unter 4; vom 2. Mai 2018 - AnwZ (Brfg) 10/18, juris Rn. 7; vom 8. Juli 2019 - XI ZB 13/19, ZInsO 2019, 2179 Rn. 5; BVerwG, NJW 2014, 953 Rn. 5; NVwZ-RR 2013, 343 Rn. 5; jeweils mwN).
  • BVerwG, 22.08.2013 - 2 AV 5.13

    Bestimmung des zuständigen Gerichts; tatsächliche oder rechtliche Verhinderung an

    Dies hat der Senat in der Vergangenheit in mehreren Entscheidungen abgelehnt (zuletzt mit Beschluss vom 31. Januar 2013 - BVerwG 2 AV 1.13 - NVwZ-RR 2013, 343).

    Ob einzelne Richterinnen oder Richter des Oberverwaltungsgerichts aus - vom Antragsteller so gesehenen - individuellen Gründen (z.B. wegen ihrer Betrauung mit Aufgaben der Justizverwaltung oder wegen enger Kontakte im Vorstand und Beirat der Bremischen Juristischen Gesellschaft) kraft Gesetzes oder wegen der Besorgnis der Befangenheit von einer Mitwirkung in den anhängigen Verfahren des Antragstellers ausgeschlossen sind, bedarf hier keiner Entscheidung, weil - dies unterstellt - nicht ersichtlich ist, dass dies dazu führen würde, dass das Oberverwaltungsgericht insgesamt i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 1 VwGO an der Ausübung seiner Gerichtsbarkeit verhindert wäre (vgl. dazu Beschluss vom 31. Januar 2013 a.a.O. Rn. 4).

  • BGH, 08.12.2021 - XII ARZ 39/21

    Richterablehnung in einer Betreuungssache: Zuständiges Gericht bei

    (1) Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung kann ein Kollegialitätsverhältnis nur dann eine Ablehnung rechtfertigen, wenn damit eine sehr enge berufliche Zusammenarbeit verbunden ist (vgl. BGH Beschlüsse vom 7. November 2018 - IX ZA 16/17 - NJW 2019, 308 Rn. 6; vom 26. August 2009 - 2 ARs 363/09 - wistra 2009, 446; vom 31. Januar 2005 - II ZR 304/03 - BGHReport 2005, 1350 und vom 4. Juli 1957 - IV ARZ 5/57 - FamRZ 1957, 314; BVerfG NJW 2004, 3550, 3551 mwN; BVerwG NVwZ-RR 2013, 343 Rn. 5).
  • BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 1/20

    Ablehnungsgesuch des Klägers gegen "alle Richter des Oberlandesgerichts Dresden"

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass ein Ablehnungsgesuch, welches sich pauschal gegen einen gesamten Spruchkörper oder sogar gegen sämtliche Richter eines Gerichts richtet, in der Regel eindeutig unzulässig ist (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, aaO unter 4; vom 2. Mai 2018 - AnwZ (Brfg) 10/18, juris Rn. 7; vom 8. Juli 2019 - XI ZB 13/19, ZInsO 2019, 2179 Rn. 5; BVerwG, NJW 2014, 953 Rn. 5; NVwZ-RR 2013, 343 Rn. 5; jeweils mwN).
  • BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 3/20

    Ablehnungsgesuch des Klägers gegen "alle Richter des Oberlandesgerichts Dresden"

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass ein Ablehnungsgesuch, welches sich pauschal gegen einen gesamten Spruchkörper oder sogar gegen sämtliche Richter eines Gerichts richtet, in der Regel eindeutig unzulässig ist (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, aaO unter 4; vom 2. Mai 2018 - AnwZ (Brfg) 10/18, juris Rn. 7; vom 8. Juli 2019 - XI ZB 13/19, ZInsO 2019, 2179 Rn. 5; BVerwG, NJW 2014, 953 Rn. 5; NVwZ-RR 2013, 343 Rn. 5; jeweils mwN).
  • OLG Celle, 27.11.2017 - 13 Kap 1/16

    Kapitalanleger-Musterverfahren ARFB gegen VW und Porsche: Befangenheitsanträge

    Jedoch bedarf es auch insoweit regelmäßig näherer, über das bloße Kollegialitätsverhältnis hinausgehender beruflicher oder privater Beziehungen der Richterkollegen zueinander (vgl. Musielak/Voit/Heinrich, ZPO, 13. Aufl. § 42 Rn. 16; BGH NJW 1957, 1400; BVerwG NVwZ-RR 2013, 343), um die Befangenheit zu bejahen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2015 - 10 M 11.15

    PKH-Beschwerde; PKH für PKH-Beschwerde; missbräuchlicher Befangenheitsantrag;

    Wie das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt hat, ist das Befangenheitsgesuch des Antragstellers missbräuchlich und deshalb unbeachtlich (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2013 - BVerwG 2 AV 1.13, 2 AV 1.13, 2 PKH 1.13 -, juris Rn. 5, OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 26. Januar 2015 - OVG 10 M 59.13).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.11.2020 - 2 LB 1/20

    Selbstablehnung einer ehrenamtlichen Richterin

    Deshalb kann selbst ein Kollegialitätsverhältnis, das in der Regel mit häufigeren persönlichen Begegnungen als eine bloße Zusammenarbeit in der Kreistagsfraktion verbunden ist, nur dann eine Ablehnung rechtfertigen, wenn damit eine sehr enge Zusammenarbeit verbunden ist (vgl. dazu auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 29. Juni 2004 - 1 BvR 336/04 -, juris, Rn. 7 mwN. aus der Rechtsprechung der allgemeinen Gerichte und Fachgerichtsbarkeiten; BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2013 - 2 AV 1.13 u.a. -, juris, Rn. 5 mwN und LS; BGH, Beschluss vom 8. Januar 2020 - III ZR 160/19 -, juris, Rn. 5 zur Annahme der Befangenheit bei der Zugehörigkeit des zuständigen Richters und eines Verfahrensbeteiligten zu demselben Spruchkörper; BGH, Beschluss vom 7. November 2018 - IX ZA 16/17 -, juris, Rn. 6; OLG Hamm I -1 W 20/12 u. a., Beschluss vom 15. Juni 2012, juris, Rn. 14 mit Verweis auf BGH, Beschluss vom 29. Januar 2003 - IX ZR 137/00 -, juris, Rn. 9 zu einer gemeinsamen Mitgliedschaft in einem Verein; ferner zum Ganzen: G. Vollkommer in: Zöller, ZPO, 33. Auflage 2020, § 42, Rn. 12 f. mwN).
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