Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 13.11.2002

Rechtsprechung
   BVerwG, 15.08.2002 - 2 AV 3.02   

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https://dejure.org/2002,1754
BVerwG, 15.08.2002 - 2 AV 3.02 (https://dejure.org/2002,1754)
BVerwG, Entscheidung vom 15.08.2002 - 2 AV 3.02 (https://dejure.org/2002,1754)
BVerwG, Entscheidung vom 15. August 2002 - 2 AV 3.02 (https://dejure.org/2002,1754)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VwGO § 99 Abs. 2
    Vorlage- und Auskunftspflicht der Behörden; geheimhaltungsbedürftige Behördenakten; Beiladung der obersten Aufsichtsbehörde.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 99 Abs. 2
    Beiladung der obersten Aufsichtsbehörde; Vorlage- und Auskunftspflicht der Behörden; geheimhaltungsbedürftige Behördenakten

  • Wolters Kluwer

    Aktenvorlage - In-camera-Verfahren - Beiladung - Oberste Aufsichtsbehörde - Behördenbeteiligung - Geheimhaltung

  • Judicialis

    VwGO § 99 Abs. 2

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Zwischenverfahren über die Verweigerung der Aktenvorlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 99 Abs. 2
    Verwaltungsprozessrecht - Vorlage- und Auskunftspflicht der Behörden; geheimhaltungsbedürftige Behördenakten; Beiladung der obersten Aufsichtsbehörde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 117, 42
  • NJW 2002, 455
  • NJW 2003, 455 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 1504
  • DVBl 2002, 1559
  • DÖV 2003, 377
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 25.82

    Revision - Vertretungsbefugnis - Beiladung

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2002 - 2 AV 3.02
    Für eine Beiladung aufgrund dieser Vorschrift ist kein Raum, weil eine beklagte Körperschaft grundsätzlich bereits mit allen ihren Behörden am Rechtsstreit beteiligt ist (vgl. u.a. Beschluss vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 25.82 - BVerwGE 72, 165 m.w.N.; stRspr).
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2002 - 2 AV 3.02
    Die ausschließlich für das selbständige Zwischenverfahren vorgesehene lediglich als "Beiladung" bezeichnete unmittelbare Beteiligung der obersten Aufsichtsbehörde trägt allein den Besonderheiten des aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 101, 106 ) eingeführten "in camera"-Verfahrens Rechnung.
  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Vielmehr ist die oberste Aufsichtsbehörde - ähnlich wie ein Zeuge im Zwischenstreit über das Zeugnisverweigerungsrecht (vgl. § 387 ZPO) - zu beteiligen (vgl. BVerwGE 117, 42 ; Kopp/Schenke, Kommentar zur VwGO, 14. Aufl. 2003, § 99 Rn. 20; Kothe, in: Redeker/von Oertzen, Kommentar zur VwGO, 14. Aufl. 2004, § 99 Rn. 24).
  • BVerfG, 27.03.2006 - 1 BvR 347/98

    Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit

    Vielmehr ist die oberste Aufsichtsbehörde ? ähnlich wie ein Zeuge im Zwischenstreit über das Zeugnisverweigerungsrecht (vgl. § 387 ZPO) ? zu beteiligen (vgl. BVerwGE 117, 42 ; Kopp/Schenke, Kommentar zur VwGO, 14. Aufl. 2003, § 99 Rn. 20; Kothe, in: Redeker/von Oertzen, Kommentar zur VwGO, 14. Aufl. 2004, § 99 Rn. 24).
  • BVerwG, 01.02.2024 - 20 F 20.22
    II 1. Im Beschwerdeverfahren war die von § 99 Abs. 2 Satz 6 VwGO vorgeschriebene Beiladung der obersten Aufsichtsbehörde ausnahmsweise nicht nachzuholen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. August 2002 - 2 AV 3.02 - BVerwGE 117, 42 f., vom 12. September 2022 - 20 F 7.22 - juris Rn. 6 und vom 28. November 2022 - 20 F 2.22 - juris Rn. 6), weil sie bereits als Vertretungsbehörde beteiligt ist (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 2. Januar 2009 - 13a F 31/07 - NVwZ 2009, 794, Jacob, in: Brandt/Domgörgen, Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess, 5. Aufl. 2023, O.VI.1.c) Rn. 137).
  • OVG Thüringen, 19.12.2003 - 10 SO 905/02

    Sonstiges ; Sperrerklärung durch einen Rechtsanwalt, Verwaltungsprozessrecht;

    Wenn ein Verfahrensbeteiligter durch den Leiter der obersten Aufsichtsbehörde - wie im vorliegenden Fall der Beklagte durch den Chef der Staatskanzlei - vertreten wird, besteht kein Grund mehr für eine besondere Beteiligung der Aufsichtsbehörde selbst (vgl. andererseits: BVerwG, Beschluss vom 15. August 2002 - 2 AV 3.02 - DVBl. 2002, 1559 = NVwZ 2002, 1504).

    Dem entspricht das grundsätzliche Erfordernis, die oberste Aufsichtsbehörde, der nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO die Entscheidung über Abgabe einer Sperrerklärung obliegt, selbst dann zum Zwischenverfahren gemäß § 99 Abs. 2 Satz 6 VwGO beizuladen und damit ihre unmittelbare Beteiligung an diesem Verfahren zu gewährleisten, wenn sie Behörde der beklagten Körperschaft ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. August 2002 - 2 AV 3.02 - DVBl. 2002, 1559 = NVwZ 2002, 1504).

  • OVG Thüringen, 27.03.2003 - 10 SO 337/01

    Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht; Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht,

    Diese Form der Beiladung nach § 99 Abs. 2 Satz 6 VwGO trägt den Besonderheiten des Zwischenverfahrens Rechnung, das auch dann die Beiladung erfordert, wenn das Landesamt für Verfassungsschutz organisatorisch - wie hier - in die oberste Dienstbehörde als obere Landesbehörde eingegliedert ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. August 2002 -2AV3.02- NVwZ 2002, 1504 = DVBl. 2002, 1559).
  • BVerwG, 05.12.2011 - 20 F 23.10

    Gegenstandswert in Beschwerdeverfahren nach § 99 Abs. 2 Satz 12 VwGO

    Bei der "Beiladung" nach § 99 Abs. 2 Satz 6 VwGO handelt es sich nicht um eine Beiladung im Sinne des § 65 Abs. 2 VwGO, sondern um eine besondere Art der Behördenbeteiligung im "in camera"-Verfahren (Beschluss vom 15. August 2002 - BVerwG 2 AV 3.02 - BVerwGE 117, 42).
  • BVerwG, 11.06.2010 - 20 F 12.09

    Entbehrliche Äußerung zur Entscheidungserheblichkeit bei Konkurrentenklage

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 VwGO; § 162 Abs. 3 VwGO kommt nicht zur Anwendung, weil es sich bei der Beiladung nach § 99 Abs. 2 Satz 6 VwGO nicht um eine Beiladung i.S.d. § 65 VwGO handelt (Beschluss vom 15. August 2002 - BVerwG 2 AV 3.02 - BVerwGE 117, 42 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 28).
  • BVerwG, 20.12.2006 - 20 F 3.05

    Beiladung der obersten Aufsichtsbehörde im Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 S.

    Das ist hier nicht der Fall, weil die Beiladung der obersten Aufsichtsbehörde in dem Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 Satz 6 VwGO keine Beiladung i.S.d. § 65 VwGO darstellt (Beschluss vom 15. August 2002 BVerwG 2 AV 3.02 BVerwGE 117, 42) und deshalb § 162 Abs. 3 VwGO keine Anwendung findet.
  • BVerwG, 28.11.2022 - 20 F 2.22

    Auskunft über die zur Person gespeicherten Daten; Feststellung der

    Im Beschwerdeverfahren war die von § 99 Abs. 2 Satz 6 VwGO vorgeschriebene Beiladung der obersten Aufsichtsbehörde (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 15. August 2002 - 2 AV 3.02 - BVerwGE 117, 42 f.) nachzuholen.
  • BVerwG, 12.09.2022 - 20 F 7.22

    Erschweren der künftigen Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden

    Im Beschwerdeverfahren war die von § 99 Abs. 2 Satz 6 VwGO vorgeschriebene Beiladung der obersten Aufsichtsbehörde (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 15. August 2002 - 2 AV 3.02 - BVerwGE 117, 42 f.) nachzuholen.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.11.2002 - 2 AV 3.02   

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https://dejure.org/2002,7307
BVerwG, 13.11.2002 - 2 AV 3.02 (https://dejure.org/2002,7307)
BVerwG, Entscheidung vom 13.11.2002 - 2 AV 3.02 (https://dejure.org/2002,7307)
BVerwG, Entscheidung vom 13. November 2002 - 2 AV 3.02 (https://dejure.org/2002,7307)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht

    Beiladung der obersten Aufsichtsbehörde; Vorlage- und Auskunftspflicht der Behörden; geheimhaltungsbedürftige Behördenakten

  • Wolters Kluwer

    Rechtsstreit wegen Erteilung einer Auskunft über personenbezogene Daten und deren Löschung - Weigerung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zur Vorlage von Akten des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz - Nachteil für das Wohl des Bundes oder eines ...

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Weigerung der Vorlage von Akten des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz ; Rechtfertigung der Geheimhaltung; Schutz der Informationsquellen; Rechtmäßigkeit der Ermessensentscheidung

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2003, 348
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2002 - 2 AV 3.02
    Der Einzelne ist durch Art. 1, Art. 2 Abs. 1 GG vor einer Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten geschützt, sofern diese Daten von einer Behörde erhoben und gespeichert worden sind (BVerfGE 65, 1 ).

    Die Offenlegung derartiger Daten gegenüber privaten Dritten ist allenfalls zulässig, wenn es zum Schutz höherrangiger Interessen unerlässlich ist (vgl. BVerfGE 65, 1 ).

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2002 - 2 AV 3.02
    Die notwendige Geheimhaltung der Informationen, die Polizei- und Sicherheitsbehörden gewonnen haben, der Schutz ihrer Informationsquellen, ihrer Arbeitsweise und ihrer Vertraulichkeitszusagen an Informanten berechtigen die oberste Aufsichtsbehörde zur Verweigerung der Aktenvorlage (BVerfGE 101, 106 ).
  • BVerwG, 29.07.2002 - 2 AV 1.02

    Pflicht der Behörden zur Aktenvorlage; geheimhaltungsbedürftige Tatsachen;

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2002 - 2 AV 3.02
    3 Wie der Senat im Beschluss vom 29. Juli 2002 BVerwG 2 AV 1.02 (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) im Anschluss an die Rechtsprechung zu § 99 VwGO a.F. ausgeführt hat, kann der Nachteil für das Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes u.a. darin bestehen, dass den Sicherheitsbehörden die Erfüllung ihrer Aufgaben einschließlich ihrer Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschwert oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährdet werden.
  • OVG Thüringen, 27.03.2003 - 10 SO 337/01

    Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht; Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht,

    Dies folgt auch daraus, dass die Aktenvorlage selbst wegen der zu schützenden gewichtigen öffentlichen Belange nicht über den Rahmen hinaus gehen darf, auf den sich die Auskunftsverpflichtung dieser Behörden bezieht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. November 2002 - 2 AV 3.02 -).

    Insofern bleibt auch der Datenschutz zu beachten, denn der Einzelne ist durch Art. 1, Art. 2 Abs. 1 GG vor einer unberechtigten Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten geschützt (vgl. dazu näher BVerwG, Beschluss vom 13. November 2002 - 2 AV 3.02 - n. v.).

    Allein der Umstand, dass andere Teile der Aktensammlung Belange des Geheimschutzes betreffen, weil sie Hinweise auf Informanten, Arbeitsweise und Kenntnisstand des Landesamtes für Verfassungsschutz sowie etwa persönliche Daten Dritter enthalten, zwingt nicht dazu, auch die nicht davon betroffenen Aktenteile von der Vorlagepflicht auszuschließen (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juli 2002 - 2 AV 1.02 - a. a. O. - und vom 13. November 2002 - 2 AV 3.02 - n. v.).

    Im Interesse einer einheitlichen Spruchpraxis schließt sich der Senat der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts an (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juli 2002 - 2 AV 1.02 - a. a. O. und vom 13. November 2002 - 2 AV 3.02 - n. v.).

  • OVG Thüringen, 19.12.2003 - 10 SO 905/02

    Sonstiges ; Sperrerklärung durch einen Rechtsanwalt, Verwaltungsprozessrecht;

    Über die Kosten des Zwischenverfahrens ist im Hinblick auf dessen Selbständigkeit gesondert zu befinden (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 13. November 2002 - 2 AV 3.02 - NVwZ 2003, 348).
  • OVG Niedersachsen, 09.06.2005 - 14 PS 1/05

    Möglichkeit der Verweigerung der Aktenvorlage durch die Behörden;

    Die Entscheidungsbefugnis des Fachsenats nach § 99 Abs. 2 VwGO ist auf die Frage beschränkt, ob die Verweigerung der Aktenvorlage durch die Behörde rechtmäßig ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.7.2002 - 2 AV 1/02 -, NVwZ 2002, 1249 f., und v. 13.11.2002 - 2 AV 3/02 -, NVwZ 2003, 348 f.).
  • OVG Thüringen, 31.08.2007 - 10 SOV 1024/06
    Anhaltspunkte für eine anderweitige Bestimmung als nach dem Auffangstreitwert ( § 52 Abs. 2 GKG ) sind nicht erkennbar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. November 2002 - 2 AV 3.02 - a. a. O.; ferner Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2003 - 10 SO 905/02 - dokumentiert in Juris).
  • VG Wiesbaden, 02.02.2022 - 6 K 677/21

    Informationsfreiheitsgesetz - Zugang zur Analyse "Aktuelle Entwicklungen im

    Die notwendige Geheimhaltung von Informationen, die die Polizeien gewonnen hätten, der Schutz ihrer Informationsquellen und ihrer Arbeitsweisen berechtigten zur Verweigerung der Auskunft, wenn durch eine Offenlegung die Erfüllung ihrer Aufgaben einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschwert werde (BVerwG, Beschl. v. 29.07.2002 - 2 AV 1/02, NVwZ 2002, 1249; Beschl. v. 13.11.2002 - 2 AV 3/02, NVwZ 2003, 348, 349).
  • OVG Thüringen, 08.07.2004 - 10 SOV 136/04

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Zwischenverfahren; Zwischenverfahren;

    Anhaltspunkte für eine anderweitige Bestimmung als nach dem Auffangstreitwert sind nicht erkennbar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. November 2002 - 2 AV 3.02 - a. a. O.; ferner Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2003 - 10 SO 905/02 - dokumentiert in Juris).
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