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   BVerwG, 22.08.2013 - 2 AV 5.13   

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BVerwG, 22.08.2013 - 2 AV 5.13 (https://dejure.org/2013,23913)
BVerwG, Entscheidung vom 22.08.2013 - 2 AV 5.13 (https://dejure.org/2013,23913)
BVerwG, Entscheidung vom 22. August 2013 - 2 AV 5.13 (https://dejure.org/2013,23913)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 6, § ... 53 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, § 54 Abs. 1 und 2; GVG § 21e; ZPO § 42 Abs. 2, § 278 Abs. 5; DRiG § 18 Abs. 3, § 76a; BremRiG § 3e, § 4; BremBG § 11 Abs. 3, § 12 Abs. 2; BeamtStG §§ 11, 12
    Bestimmung des zuständigen Gerichts; tatsächliche oder rechtliche Verhinderung an der Ausübung der Gerichtsbarkeit; Normenkontrollantrag; Geschäftsverteilungsplan; Rechtsnorm; ausgeschlossener Richter; Besorgnis der Befangenheit; Haushaltsplan; Planstelle; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 6, § 53 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, § 54 Abs. 1 und 2
    Altersteilzeit; Besorgnis der Befangenheit; Bestimmung des zuständigen Gerichts; Geschäftsverteilungsplan; Grundsatz der Rechtsbeständigkeit von Amtshandlungen; Güterichter; Haushaltsplan; Kollegialität; Normenkontrollantrag; Planstelle; Rechtsmissbrauch; Rechtsnorm; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 47 Abs 1 Nr 2 VwGO, § 47 Abs 6 VwGO, § 53 Abs 1 Nr 1 VwGO, § 53 Abs 3 VwGO, § 54 Abs 1 VwGO
    Bestimmung des zuständigen Gerichts; Normenkontrollantrag gegen den Geschäftsverteilungsplan eines Gerichts; Rechtsmissbrauch; Sachentscheidung durch an der Beschlussfassung über den Geschäftsverteilungsplan beteiligten Richter

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts wegen Befangenheit hinsichtlich Einstellung in den öffentlichen Dienst (hier: Richter auf Probe)

  • rewis.io

    Bestimmung des zuständigen Gerichts; Normenkontrollantrag gegen den Geschäftsverteilungsplan eines Gerichts; Rechtsmissbrauch; Sachentscheidung durch an der Beschlussfassung über den Geschäftsverteilungsplan beteiligten Richter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts wegen Befangenheit hinsichtlich Einstellung in den öffentlichen Dienst (hier: Richter auf Probe)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 317
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 31.01.2013 - 2 AV 1.13

    Bestimmung des zuständigen Gerichts; Besorgnis der Befangenheit;

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2013 - 2 AV 5.13
    Dies hat der Senat in der Vergangenheit in mehreren Entscheidungen abgelehnt (zuletzt mit Beschluss vom 31. Januar 2013 - BVerwG 2 AV 1.13 - NVwZ-RR 2013, 343).

    Ob einzelne Richterinnen oder Richter des Oberverwaltungsgerichts aus - vom Antragsteller so gesehenen - individuellen Gründen (z.B. wegen ihrer Betrauung mit Aufgaben der Justizverwaltung oder wegen enger Kontakte im Vorstand und Beirat der Bremischen Juristischen Gesellschaft) kraft Gesetzes oder wegen der Besorgnis der Befangenheit von einer Mitwirkung in den anhängigen Verfahren des Antragstellers ausgeschlossen sind, bedarf hier keiner Entscheidung, weil - dies unterstellt - nicht ersichtlich ist, dass dies dazu führen würde, dass das Oberverwaltungsgericht insgesamt i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 1 VwGO an der Ausübung seiner Gerichtsbarkeit verhindert wäre (vgl. dazu Beschluss vom 31. Januar 2013 a.a.O. Rn. 4).

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 B 109.13

    Verwertung einer getilgten oder tilgungsreifen Verurteilung für

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2013 - 2 AV 5.13
    ; 2 B 109/13.

    In den beiden (von weiteren Verfahren abgetrennten) Ausgangsverfahren begehrt der Antragsteller Prozesskostenhilfe für einen Normenkontrollantrag gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO gegen Geschäftsverteilungspläne des Oberverwaltungsgerichts für die Geschäftsjahre 2011 bis 2013 (Verfahren OVG 2 D 108/13) sowie für einen entsprechenden Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gemäß § 47 Abs. 6 VwGO (Verfahren OVG 2 B 109/13).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2013 - 2 AV 5.13
    Soweit der Antragsteller meint, dass er bislang unter Verstoß gegen Art. 33 Abs. 2 GG nicht in den Justizdienst der Antragsgegnerin eingestellt worden sei, und sich mit Blick auf ihm vorgezogene Konkurrenten auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Anfechtbarkeit von rechtsschutzvereitelnden Ernennungen beruft (Urteil vom 4. November 2010 - BVerwG 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 47), ist nicht ersichtlich, dass ein derartiger Ausnahmefall hier vorläge und dass ein solcherart ernannter ehemaliger Konkurrent des Antragstellers an der Beschlussfassung über die in Rede stehenden Geschäftsverteilungspläne mitgewirkt hätte.

    Im Übrigen wäre eine solche Ernennung erst mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben (Urteil vom 4. November 2010 a.a.O. Rn. 39), mithin für die Gültigkeit der Beschlussfassung über die Geschäftsverteilung unerheblich.

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2013 - 2 AV 5.13
    Dies ist namentlich dann der Fall, wenn pauschal alle Richter eines Gerichts abgelehnt werden oder wenn es nur auf Gründe gestützt wird, die eine Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können (stRspr; vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 - NJW 2013, 1665 juris Rn. 28, vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 1273/07 - BVerfGK 13, 72 und vom 20. Juli 2007 - 1 BvR 2228/06 - NJW 2007, 3771 , jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im Richterablehnungsverfahren aufgrund

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2013 - 2 AV 5.13
    Sein Vorbringen ist bei verständiger Würdigung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet, die Ablehnung eines einzelnen Richters oder sämtlicher Richter des Senats zu rechtfertigen (stRspr; vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 165/09 - NVwZ 2009, 581 und vom 6. Mai 2010 - 1 BvR 96/10 - NZS 2011, 92 ; BVerwG, Beschluss vom 14. November 2012 - BVerwG 2 KSt 1.11 - NVwZ 2013, 225 Rn. 2 und 4, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 15.09.1987 - 7 N 1.87

    Normenkontrolle gegenüber Geschäftsordnung

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2013 - 2 AV 5.13
    Selbst wenn man - zugunsten des Antragstellers - unterstellt, dass ein Rechtsschutz suchender Bürger zulässigerweise einen Normenkontrollantrag gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO gegen den Geschäftsverteilungsplan eines Gerichts stellen kann (vgl. zum Meinungsstand Stelkens/Clausing, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Kommentar, Bd. I, Stand August 2012, § 4, Rn. 81 ff.; offen gelassen im Beschluss vom 15. September 1987 - BVerwG 7 N 1.87 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 17 S. 5 = NVwZ 1988, 1119 ; verneinend OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. Oktober 1983 - 8 C 2/83 - NJW 1984, 627), ist das Normenkontrollbegehren des Antragstellers jedenfalls in der Sache aussichtslos:.
  • BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2013 - 2 AV 5.13
    Dies ist namentlich dann der Fall, wenn pauschal alle Richter eines Gerichts abgelehnt werden oder wenn es nur auf Gründe gestützt wird, die eine Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können (stRspr; vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 - NJW 2013, 1665 juris Rn. 28, vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 1273/07 - BVerfGK 13, 72 und vom 20. Juli 2007 - 1 BvR 2228/06 - NJW 2007, 3771 , jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 282/00

    Zur Ablehnung der Bearbeitung von Anträgen auf gerichtliche Entscheidung gegen

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2013 - 2 AV 5.13
    Der Antragsteller nutzt ihm grundsätzlich eingeräumte prozessuale Möglichkeiten zu verfahrenswidrigen Zwecken (vgl. hierzu BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. August 2001 - 2 BvR 282/00 - StV 2001, 697 ).
  • BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11

    Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2013 - 2 AV 5.13
    Dies ist namentlich dann der Fall, wenn pauschal alle Richter eines Gerichts abgelehnt werden oder wenn es nur auf Gründe gestützt wird, die eine Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können (stRspr; vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 - NJW 2013, 1665 juris Rn. 28, vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 1273/07 - BVerfGK 13, 72 und vom 20. Juli 2007 - 1 BvR 2228/06 - NJW 2007, 3771 , jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 14.11.2012 - 2 KSt 1.11

    Besorgnis der Befangenheit; Befangenheitsgesuch; Zuständigkeit; Spruchkörper;

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2013 - 2 AV 5.13
    Sein Vorbringen ist bei verständiger Würdigung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet, die Ablehnung eines einzelnen Richters oder sämtlicher Richter des Senats zu rechtfertigen (stRspr; vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 165/09 - NVwZ 2009, 581 und vom 6. Mai 2010 - 1 BvR 96/10 - NZS 2011, 92 ; BVerwG, Beschluss vom 14. November 2012 - BVerwG 2 KSt 1.11 - NVwZ 2013, 225 Rn. 2 und 4, jeweils m.w.N.).
  • LG Frankenthal, 18.04.2012 - 2 S 343/11
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.10.1983 - 8 C 2/83

    Religionsbezogene Aylmerkmale; Änderung des Geschäftsverteilungsplanes am

  • BVerwG, 29.01.2014 - 7 C 13.13

    Befangenheit; Ablehnungsgesuch; Selbstentscheidung.

    Sollte letztlich dieses Ergebnis mit den Ablehnungsgesuchen bezweckt sein - öffentliche Äußerungen eines der Geschäftsführer der Klägerin könnten so verstanden werden (siehe Sonntagsgespräch 29.09.2013, www.buchmarkt.de/content/56237-christoph-schwalb-ueber-verfassungsrichter-die-vom-verkauf-eigener-urteile-feste-und-ausfluege-bezahlen.htm?hilite=schwalb) -, wären sie, da damit letztlich von der Prozessordnung nicht gedeckte Ziele erstrebt würden, rechtsmissbräuchlich (vgl. auch Beschluss vom 22. August 2013 - BVerwG 2 AV 5.13 - juris Rn. 20).
  • OVG Hamburg, 07.02.2018 - 4 Bf 217/17

    Hamburgische Regelungen über Modalitäten der konkreten Aufstellung von

    Die angestrebten Ziele der Suchtbekämpfung sind solche des Gemeinwohls, die Eingriffe in die Berufsfreiheit in Bezug auf den Betrieb von Spielhallen rechtfertigen können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.3.2017, 1 BvR 1314/12 u.a., a.a.O., juris Rn. 133; BVerwG, Urt. v. 16.12.2016, 8 C 6.15, NVwZ 2017, 791, juris Rn. 38 m.w.N.; OVG Hamburg, Beschl. v. 24.6.2014, 4 Bs 279/13, NVwZ-RR 2014, 317 [LS], juris Rn. 16; ausf.

    Diese angestrebten Ziele sind solche des Gemeinwohls, die Eingriffe in die Berufsausübungsfreiheit in Bezug auf den Betrieb von Spielhallen rechtfertigen können (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 24.6.2014, 4 Bs 279/13, NVwZ-RR 2014, 317 [LS], juris Rn. 16; ausf. Beschl. v. 4.3.2014, 4 Bs 328/13, NordÖR 2014, 368 [LS], juris Rn. 36 m.w.N.).

  • OVG Hamburg, 19.05.2015 - 4 Bs 14/15

    Verfassungswidrigkeit der Spielgerätereduzierungspflicht gegenüber

    Diese angestrebten Ziele sind solche des Gemeinwohls, die Eingriffe in die Berufsausübungsfreiheit in Bezug auf den Betrieb von Spielhallen rechtfertigen können (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 24.6.2014, 4 Bs 279/13, NVwZ-RR 2014, 317 [LS], juris Rn. 16; ausf. Beschl. v. 4.3.2014, 4 Bs 328/13, NordÖR 2014, 368 [LS], juris Rn. 36 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 21.01.2016 - 4 Bs 90/15

    Erteilung einer Spielhallenerlaubnis - Gesetzgebungszuständigkeit -

    Diese angestrebten Ziele sind solche des Gemeinwohls, die Eingriffe in die Berufsausübungsfreiheit in Bezug auf den Betrieb von Spielhallen rechtfertigen können (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 24.6.2014, 4 Bs 279/13, NVwZ-RR 2014, 317 [LS], juris Rn. 16; ausf. Beschl. v. 4.3.2014, 4 Bs 328/13, NordÖR 2014, 368 [LS], juris Rn. 36 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2015 - 10 M 11.15

    PKH-Beschwerde; PKH für PKH-Beschwerde; missbräuchlicher Befangenheitsantrag;

    Sein Vorbringen ist bei verständiger Würdigung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet, die Ablehnung eines einzelnen Richters oder sämtlicher Richter des Senats oder des Oberverwaltungsgerichts zu rechtfertigen (vgl. stRspr u.a. BVerwG, Beschluss vom 22. August 2013 - BVerwG 2 AV 5.13 -, NVwZ-RR 2014, juris Rn. 5), zumal die über diesen Beschluss entscheidenden Richter mit der Sache des Antragstellers noch nicht befasst waren.
  • VG Darmstadt, 21.02.2014 - 1 L 1523/13

    Beförderungsauswahlverfahren im Bereich der Zollverwaltung

    Ob bei diesen Gegebenheiten das auf die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zielende Verfahren als noch von der Rechtsschutzgarantie gedecktes Verfahren bezeichnet werden kann (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Beschluss vom 22.11.2012 a.a.O.; Beschluss vom 22.08.2013 - 2 AV 5/13 -, abgedruckt bei juris), erscheint der Kammer sehr fraglich.
  • OVG Sachsen, 03.06.2014 - 5 D 89/13

    Beschwerde gegen die Nichtbewilligung von Prozesskostenhilfe,

    Die vom Antragsteller vermisste Regelung würde nicht zur Ungültigkeit der Geschäftsverteilung führen, sondern allenfalls zu ihrer Ergänzungsbedürftigkeit (BVerwG, Beschl. v. 22. August 2013, NVwZ-RR 2014, 317 Rn. 27).
  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 21.04.2023 - 1/22
    Denn der Befangenheitsantrag ist rechtsmissbräuchlich und offensichtlich ungeeignet, einen Ausschluss der abgelehnten Richter zu rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.8.2013 - 2 AV 5/13 - juris Rn. 21; BVerfG, Beschlüsse vom 19.6.2012 - 2 BvR 1397/98 - juris Rn. 45 und vom 15.12.2022 - 2 BvR 2126/22 - juris Rn. 3).
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