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BAG, 21.04.1998 - 2 AZB 4/98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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Greifbare Gesetzwidrigkeit
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ArbGG § 49 Abs. 3; ; ArbGG § 44 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1
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ArbGG §§ 49 Abs. 3, 44 Abs. 3; GG Art. 103 Abs. 1
Greifbare Gesetzwidrigkeit - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
ArbGG §§ 49 Abs. 3, 44 Abs. 3; GG Art. 103 Abs. 1
Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit: Beschränkung auf Fälle krassen Unrechts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 11.09.1996 - 4 Ca 993/96
- LAG Köln, 13.01.1998 - 7 Sa 1356/96
- BAG, 21.04.1998 - 2 AZB 4/98
Papierfundstellen
- BAGE 88, 259
- NJW-RR 1998, 1528
- MDR 1998, 983
- NZA 1998, 1357
- BB 1998, 1488
- DB 1998, 1672
- JR 1998, 484
Wird zitiert von ... (20) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 14.12.1989 - IX ZB 40/89
Zurückweisung der Beschwerde eines ehemaligen Notars gegen Anordnung von …
Auszug aus BAG, 21.04.1998 - 2 AZB 4/98
Ein nach der Zivilprozeßordnung unstatthaftes Rechtsmittel wird nicht dadurch statthaft, daß es auf einen Verfassungsverstoß, also z. B. die Behauptung der Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützt wird (im Anschluß an BGH Beschluß vom 14. Dezember 1989 - IX ZB 40/89 -).Eine außerordentliche sofortige Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit der angefochtenen Entscheidung bleibt auf wirkliche Ausnahmefälle krassen Unrechts beschränkt (BGH Beschluß vom 14. Dezember 1989 - IX ZB 40/89 - NJW 1990, 1794, 1795).
Ein nach der Zivilprozeßordnung unstatthaftes Rechtsmittel wird nicht dadurch statthaft, daß es auf einen Verfassungsverstoß, also z.B. die Behauptung der Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützt wird (BGH Beschluß vom 14. Dezember 1989 - IX ZB 40/89 - NJW 1990, 1794, 1795, m.w.N.).
- BGH, 12.10.1989 - VII ZB 4/89
Unzulässigkeit eines Anschlußrechtsmittels nach Rücknahme der Berufung; …
Auszug aus BAG, 21.04.1998 - 2 AZB 4/98
Diese Voraussetzung ist dann gegeben, wenn die Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (BGHZ 109, 41, 43 f.; BGH Beschluß vom 4. März 1993 - V ZB 5/93 - NJW 1993, 1865).Auch die Nichtbeachtung wesentlicher Verfahrensvorschriften allein rechtfertigt noch nicht die außerordentliche Anfechtung solcher Entscheidungen, die nach der gesetzlichen Regelung keinem Rechtsmittel unterliegen (BGHZ 109, 41, 44).
- BVerfG, 02.03.1982 - 2 BvR 869/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtbeachtung der …
Auszug aus BAG, 21.04.1998 - 2 AZB 4/98
Auch mit einem Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG läßt sich die Statthaftigkeit eines im Gesetz nicht vorgesehenen Rechtsmittels nicht begründen (BVerfGE 60, 96, 98; vgl. auch BVerfG Beschluß vom 4. August 1995 - 1 BvR 606/94 und 2217/94 - NJW 1996, 245).
- BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92
Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte …
Auszug aus BAG, 21.04.1998 - 2 AZB 4/98
Dies ist etwa dann der Fall, wenn die angefochtene Entscheidung auf einer Gesetzesauslegung beruht, die offensichtlich dem Wortlaut und dem Zweck des Gesetzes widerspricht und die eine Gesetzesanwendung zur Folge hat, die durch das Gesetz ersichtlich ausgeschlossen werden sollte (BGHZ 119, 372, 376 f.). - BVerfG, 04.08.1995 - 1 BvR 606/94
Beginn der Frist zur erhebung der Verfassungsbeschwerde bei offensichtlich …
Auszug aus BAG, 21.04.1998 - 2 AZB 4/98
Auch mit einem Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG läßt sich die Statthaftigkeit eines im Gesetz nicht vorgesehenen Rechtsmittels nicht begründen (BVerfGE 60, 96, 98; vgl. auch BVerfG Beschluß vom 4. August 1995 - 1 BvR 606/94 und 2217/94 - NJW 1996, 245). - BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93
Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei
Auszug aus BAG, 21.04.1998 - 2 AZB 4/98
Diese Voraussetzung ist dann gegeben, wenn die Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (BGHZ 109, 41, 43 f.; BGH Beschluß vom 4. März 1993 - V ZB 5/93 - NJW 1993, 1865).
- BAG, 27.07.1998 - 9 AZB 5/98
Außerordentliche Beschwerde
Eine außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit der angefochtenen Entscheidung bleibt auf Ausnahmefälle krassen Unrechts beschränkt (BAG Beschluß vom 21. April 1998 - 2 AZB 4/98 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; BGH Beschluß vom 14. Dezember 1989 - IX ZB 40/89 - NJW 1990, 1794, 1795).Der hier von der Beschwerdeführerin geltend gemachte Verstoß gegen das Gebot des rechtlichen Gehörs i. S. von Art. 103 GG kann nicht die Statthaftigkeit des nach § 49 Abs. 3 ArbGG ausgeschlossenen Rechtsmittels begründen (vgl. BVerfGE 60, 96, 98; BAG Beschluß vom 21. April 1998 - 2 AZB 4/98 - aaO).
- LAG Köln, 28.12.2005 - 9 Ta 361/05
Unanfechtbarkeit des Beweisbeschlusses - Selbstkorrektur durch Gegenvorstellung - …
Ein nach der Zivilprozessordnung unstatthaftes Rechtsmittel wird nicht dadurch statthaft, dass es auf einen Verfassungsverstoß gestützt wird (vgl. BAG, Beschluss vom 21. April 1998 - 2 AZB 4/98 -). - BAG, 22.10.1999 - 5 AZB 21/99
Außerordentlicher Rechtsbehelf wegen "greifbarer Gesetzwidrigkeit"
Auch ein Verstoß gegen Verfahrensgrundrechte reicht für die Zulassung eines gesetzlich nicht vorgesehenen Rechtsbehelfs nach herrschender Meinung nicht aus (BVerfGE 60, 96, 98; BAG 21. April 1998 - 2 AZB 4/98 - AP ArbGG 1979 § 78 Nr. 5; BGH ZIP 1997, 1757; BGHZ 130, 97, 99).
- LAG Hessen, 15.03.2006 - 16 Ta 637/05
Prozesskostenhilfe: Verweigerung bei fehlender hinreichender Erfolgsaussicht; …
Von greifbarer Gesetzeswidrigkeit kann nur dann gesprochen werden, wenn eine Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (vgl. BAG 21. April 1998 NZA 1998, 1357; BGH 14, Dezember 1989 NJW 1990, 1794, 1795). - BAG, 14.02.2002 - 9 AZB 2/02
Richterablehnung - Rechtsmittel
Eine außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung bleibt auf Ausnahmefälle krassen Unrechts beschränkt (BAG 21. April 1998 - 2 AZB 4/98 - BAGE 88, 259). - BFH, 28.01.2003 - VI B 75/02
Übertragung des Rechtsstreits an den Einzelrichter
Dies ist eine Entscheidung aber nur dann, wenn sie mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (vgl. z.B. Bundesgerichtshof --BGH--, Beschlüsse vom 9. Juli 2002 X ARZ 110/02, Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 2002, 1498; vom 16. März 1998 II ZB 19/97, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1998, 1715; Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1998, 938; Bundesarbeitsgericht --BAG--, Beschluss vom 21. April 1998 2 AZB 4/98, BAGE 88, 259; vgl. auch Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, Beschluss vom 25. April 2001 1 BvR 132/01, NJW 2001, 2159). - LAG Köln, 12.03.2002 - 5 (6) Ta 46/02
Ablehnung; Befangenheit, außerordentliche Beschwerde
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine außerordentliche sofortige Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit der angefochtenen Entscheidung auf wirkliche Ausnahmefälle Kraft Unrecht zu beschränken (BAG vom 21.04.1998 - 2 AZB 4/98 - ). - VerfGH Berlin, 19.09.2005 - VerfGH 115/02 Etwas anderes ergibt sich entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin nicht aus dem von ihr zitierten Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 88, 259).
- BFH, 08.02.1999 - VII B 202/98
Außerordentliche Beschwerde; unstatthaftes Rechtsmittel
Der Senat konnte es schließlich dahingestellt sein lassen, ob eine Verletzung des rechtlichen Gehörs darin zu sehen ist, daß das FG bei seiner Entscheidung über die Erinnerung einen anderen rechtlichen Standpunkt eingenommen hat und dies für die Beteiligten eine Überraschungsentscheidung war, da ein unstatthaftes Rechtsmittel nicht dadurch statthaft wird, daß es auf die Behauptung der Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützt wird (vgl. BVerfG-Beschluß vom 2. März 1982 2 BvR 869/81, BVerfGE 60, 96; BFH-Beschluß vom 26. Mai 1977 V B 7/77, BFHE 122, 256, BStBl II 1977, 628, m.w.N.; BGH-Beschluß vom 14. Dezember 1989 IX ZB 40/89, Neue Juristische Wochenschrift 1990, 1794; Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 21. April 1998 2 AZB 4/98, Monatsschrift für Deutsches Recht 1998, 983). - LAG Hessen, 31.07.2003 - 16 Ta 295/03
Einstellung der Zwangsvollstreckung
Greifbar gesetzeswidrig ist eine Entscheidung dann, wenn die Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (vgl. BAG 21.04.1998 NZA 1998, 1357; BGH 14.12.1989 NJW 1990, 1794 (1795)). - LAG Düsseldorf, 19.12.2001 - 7 Ta 426/01
Ablehnung von Gerichtspersonen-rechtsmissbräuchliche Ablehnung-außerordentliche …
- BGH, 17.12.1998 - IX ZB 103/98
Zulässigkeit der Beschwerde zum BGH gegen die Entscheidung eines …
- LAG Düsseldorf, 30.03.2001 - 7 Ta 108/01
Ablehnung wegen Befangenheit- Rechtsmissbrauch- Zurückweisung des …
- LAG Hessen, 05.08.2002 - 16 Ta 339/02
Einstellung der Zwangsvollstreckung; Prozessvergleich
- OLG Frankfurt, 08.03.2002 - 20 W 84/02
Folgen der Verweigerung der Zulassung der weiteren Beschwerde durch das …
- LAG Köln, 12.03.2002 - 5 Ta 45/02
Ablehnung; Befangenheit, außerordentliche Beschwerde
- BAG, 19.06.2002 - 2 AZB 9/02
Außerordentliche sofortige Beschwerde gegen nachträgliche Zulassung der …
- LAG Hessen, 04.03.2002 - 16 Ta 58/02
Einstellung der Zwangsvollstreckung
- LAG Hessen, 05.08.2002 - 16 Ta 399/02
Erhebung einer Vollstreckungsgegenklage; Anfechtung eines Prozeßvergleiches; …
- BAG, 14.03.2001 - 2 AZB 43/00
Nichtzulassungsbeschwerde