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   BAG, 16.05.2007 - 2 AZB 53/06   

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https://dejure.org/2007,4176
BAG, 16.05.2007 - 2 AZB 53/06 (https://dejure.org/2007,4176)
BAG, Entscheidung vom 16.05.2007 - 2 AZB 53/06 (https://dejure.org/2007,4176)
BAG, Entscheidung vom 16. Mai 2007 - 2 AZB 53/06 (https://dejure.org/2007,4176)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Streitwertfestsetzung im Urteil - Bindungswirkung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Rücknahme einer Abmahnung und Entfernung derselben aus der Personalakte; Erteilung einer Abmahnung aufgrund der Weigerung des Arbeitnehmers zur Unterzeichnung eines Beurteilungsbogens; Erstellung eines Beurteilungsbogens im Rahmen einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 61 Abs. 1; ZPO § 3
    Prozessrecht; Streitwert - Streitwertfestsetzung im Urteil; Bindungswirkung; Streitwert einer Abmahnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2717 (Ls.)
  • NZA 2007, 829
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (18)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2006 - 3 Ta 155/06

    Gegenstandswert bei allgemeinem Feststellungsantrag neben Kündigungsschutzantrag

    Auszug aus BAG, 16.05.2007 - 2 AZB 53/06
    (2) Die davon abweichende Auffassung, die das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg seit vielen Jahren in ständiger Rechtsprechung vertritt (vgl. zuletzt: LAG Baden-Württemberg 7. September 2006 - 3 Ta 159/06 - 6. September 2006 - 3 Ta 155/06 - 11. Juni 2004 - 3 Ta 95/04 -) ist zwar weitgehend ohne Vorbild entstanden und ebenso weitgehend auch ohne Gefolgschaft geblieben.

    Dass die Auslegung der Klageanträge durch die Vorinstanzen in dem Sinne, dass durch zwei Anträge nur ein Begehren verfolgt werde ("Hendiadyoin", vgl. LAG Baden-Württemberg 6. September 2006 - 3 Ta 155/06 -) und nicht die Rechtmäßigkeit der Abmahnung Klagegegenstand sei, sondern allein die Verpflichtung der Beklagten zur körperlichen Entfernung der Kopie des Abmahnungsschreibens verlangt war, nicht unproblematisch erscheint, kann dahinstehen, da diese Auslegung sich ebenfalls noch innerhalb eines Zusammenhangs nachvollziehbar begründeter Erwägungen hält.

  • BAG, 13.01.1988 - 5 AZR 410/87

    Kriterien für die Bindung (bzw. für den Fortfall der Bindung) des

    Auszug aus BAG, 16.05.2007 - 2 AZB 53/06
    Daran ist festzuhalten (vgl. auch BAG 24. August 1983 - 7 AZR 558/81 - 13. Februar 1984 - 7 AZB 22/83 - 22. Mai 1984 - 2 AZB 25/82 - AP ArbGG 1979 § 12 Nr. 7 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 14; 13. Januar 1988 - 5 AZR 410/87 - BAGE 57, 186; Hauck/Helml-Helml ArbGG 3. Aufl. § 61 Rn. 3; ErfK/Koch 7. Aufl. § 64 ArbGG Rn. 13; Henssler/Willemsen/Kalb-Ziemann Arbeitsrecht Kommentar 2. Aufl. § 61 ArbGG Rn. 10; aA: Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge-Germelmann ArbGG 5. Aufl. § 61 Rn. 13; Bader/Creutzfeld/Friedrich-Creutzfeld ArbGG 4. Aufl. § 61 Rn. 20).

    Für beide Parteien würden sich danach Unwägbarkeiten ergeben, die sich mit dem im arbeitsgerichtlichen Verfahren in besonderem Maße gebotenen Grundsatz der Rechtsmittelklarheit nicht vereinbaren lassen (BAG 13. Januar 1988 - 5 AZR 410/87 - BAGE 57, 186).

  • BAG, 13.02.1984 - 7 AZB 22/83
    Auszug aus BAG, 16.05.2007 - 2 AZB 53/06
    Daran ist festzuhalten (vgl. auch BAG 24. August 1983 - 7 AZR 558/81 - 13. Februar 1984 - 7 AZB 22/83 - 22. Mai 1984 - 2 AZB 25/82 - AP ArbGG 1979 § 12 Nr. 7 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 14; 13. Januar 1988 - 5 AZR 410/87 - BAGE 57, 186; Hauck/Helml-Helml ArbGG 3. Aufl. § 61 Rn. 3; ErfK/Koch 7. Aufl. § 64 ArbGG Rn. 13; Henssler/Willemsen/Kalb-Ziemann Arbeitsrecht Kommentar 2. Aufl. § 61 ArbGG Rn. 10; aA: Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge-Germelmann ArbGG 5. Aufl. § 61 Rn. 13; Bader/Creutzfeld/Friedrich-Creutzfeld ArbGG 4. Aufl. § 61 Rn. 20).

    Dabei kommt es auf die Sicht des über die Statthaftigkeit des Rechtsmittels entscheidenden Berufungsgerichts an (BAG 13. Februar 1984 - 7 AZB 22/83 -).

  • LAG Schleswig-Holstein, 07.06.1995 - 1 Ta 63/95

    Festsetzung des Streitwerts bei einer Abmahnungsstreitigkeit; Die

    Auszug aus BAG, 16.05.2007 - 2 AZB 53/06
    (1) Es trifft zu, dass die bei weitem überwiegende Mehrzahl der Landesarbeitsgerichte bei Streitigkeiten um die Rücknahme von Abmahnungen und ihre Entfernung aus der Personalakte den Wert auf den Betrag eines Monatseinkommens festsetzt (LAG Köln 11. September 2003 - 3 Ta 228/03 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 56; Hessisches LAG 1. März 1988 - 6 Ta 60/88 - LAGE ArbGG 1979 § 12 Streitwert Nr. 72; 24. Mai 2000 - 15 Ta 16/00 - NZA-RR 2000, 438; LAG Hamburg 12. August 1991 - 1 Ta 6/91 - LAGE ArbGG 1979 § 12 Streitwert Nr. 94; LAG Schleswig-Holstein 7. Juni 1995 - 1 Ta 63/95 - LAGE ArbGG 1979 § 12 Streitwert Nr. 103; LAG Nürnberg 11. November 1992 - 6 Ta 153/92 - NZA 1993, 430).
  • LAG Baden-Württemberg, 11.06.2004 - 3 Ta 95/04

    Streitwertfestsetzung bei einer auf die Entfernung einer Abmahnung aus der

    Auszug aus BAG, 16.05.2007 - 2 AZB 53/06
    (2) Die davon abweichende Auffassung, die das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg seit vielen Jahren in ständiger Rechtsprechung vertritt (vgl. zuletzt: LAG Baden-Württemberg 7. September 2006 - 3 Ta 159/06 - 6. September 2006 - 3 Ta 155/06 - 11. Juni 2004 - 3 Ta 95/04 -) ist zwar weitgehend ohne Vorbild entstanden und ebenso weitgehend auch ohne Gefolgschaft geblieben.
  • BGH, 26.03.1997 - III ZR 296/96

    Bemessung der Beschwer für die Klage eines Verbraucherschutzvereins

    Auszug aus BAG, 16.05.2007 - 2 AZB 53/06
    Auch widerspricht es dem Gesetzessinn nicht, wenn das Landesarbeitsgericht den Gebrauch des Ermessens dadurch näher konkretisiert sehen will, dass es eine Einzelbewertung verlangt, bei der von den Angaben der klagenden Partei auszugehen ist, die die wirtschaftliche Bedeutung ihres Interesses näher zu begründen habe (vgl. auch BGH 26. März 1997 - III ZR 296/96 - NJW-RR 1997, 884; KG Berlin 6. April 1999 - 5 W 12/99 - NJW-RR 2000, 285 f.).
  • LAG Hessen, 24.05.2000 - 15 Ta 16/00

    Streitwert bei mehreren Abmahnungen

    Auszug aus BAG, 16.05.2007 - 2 AZB 53/06
    (1) Es trifft zu, dass die bei weitem überwiegende Mehrzahl der Landesarbeitsgerichte bei Streitigkeiten um die Rücknahme von Abmahnungen und ihre Entfernung aus der Personalakte den Wert auf den Betrag eines Monatseinkommens festsetzt (LAG Köln 11. September 2003 - 3 Ta 228/03 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 56; Hessisches LAG 1. März 1988 - 6 Ta 60/88 - LAGE ArbGG 1979 § 12 Streitwert Nr. 72; 24. Mai 2000 - 15 Ta 16/00 - NZA-RR 2000, 438; LAG Hamburg 12. August 1991 - 1 Ta 6/91 - LAGE ArbGG 1979 § 12 Streitwert Nr. 94; LAG Schleswig-Holstein 7. Juni 1995 - 1 Ta 63/95 - LAGE ArbGG 1979 § 12 Streitwert Nr. 103; LAG Nürnberg 11. November 1992 - 6 Ta 153/92 - NZA 1993, 430).
  • LAG Baden-Württemberg, 07.09.2006 - 3 Ta 159/06

    Abmahnung: Antrag auf Widerruf einer Abmahnung und Herausnahme aus der

    Auszug aus BAG, 16.05.2007 - 2 AZB 53/06
    (2) Die davon abweichende Auffassung, die das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg seit vielen Jahren in ständiger Rechtsprechung vertritt (vgl. zuletzt: LAG Baden-Württemberg 7. September 2006 - 3 Ta 159/06 - 6. September 2006 - 3 Ta 155/06 - 11. Juni 2004 - 3 Ta 95/04 -) ist zwar weitgehend ohne Vorbild entstanden und ebenso weitgehend auch ohne Gefolgschaft geblieben.
  • LAG Hessen, 01.03.1988 - 6 Ta 60/88

    Streitwert

    Auszug aus BAG, 16.05.2007 - 2 AZB 53/06
    (1) Es trifft zu, dass die bei weitem überwiegende Mehrzahl der Landesarbeitsgerichte bei Streitigkeiten um die Rücknahme von Abmahnungen und ihre Entfernung aus der Personalakte den Wert auf den Betrag eines Monatseinkommens festsetzt (LAG Köln 11. September 2003 - 3 Ta 228/03 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 56; Hessisches LAG 1. März 1988 - 6 Ta 60/88 - LAGE ArbGG 1979 § 12 Streitwert Nr. 72; 24. Mai 2000 - 15 Ta 16/00 - NZA-RR 2000, 438; LAG Hamburg 12. August 1991 - 1 Ta 6/91 - LAGE ArbGG 1979 § 12 Streitwert Nr. 94; LAG Schleswig-Holstein 7. Juni 1995 - 1 Ta 63/95 - LAGE ArbGG 1979 § 12 Streitwert Nr. 103; LAG Nürnberg 11. November 1992 - 6 Ta 153/92 - NZA 1993, 430).
  • BAG, 11.06.1986 - 5 AZR 512/83

    Streitwert: Rechtsmittelstreitwert - Festsetzung durch das Arbeitsgericht -

    Auszug aus BAG, 16.05.2007 - 2 AZB 53/06
    Diese Bindung an den vom Arbeitsgericht festgesetzten Streitwert entfällt nur dann, wenn die Streitwertfestsetzung offensichtlich unrichtig ist (BAG 2. März 1983 - 5 AZR 594/82 - BAGE 44, 13; 11. Juni 1986 - 5 AZR 512/83 - AP ArbGG 1979 § 61 Nr. 3 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 17).
  • LAG Hamburg, 12.08.1991 - 1 Ta 6/91

    Gegenstandswert; Streitige Abmahnung; Bruttomonatsverdienst

  • LAG Nürnberg, 11.11.1992 - 6 Ta 153/92

    Streitwertfestsetzung; Eingeschränkte Überprüfung des Ermessens auf Ausübung,

  • BAG, 22.05.1984 - 2 AZB 25/82

    Vorliegen einer vermögensrechtlichen Streitigkeit

  • LAG Köln, 11.09.2003 - 3 Ta 228/03

    Streitwert, Abnahmung, mehrere kurzfristig aufeinander folgende Abmahnungen

  • BAG, 24.08.1983 - 7 AZR 558/81

    Streitwert: Kündigung - Beschwer

  • KG, 06.04.1999 - 5 W 12/99

    Streitwert bei Verfolgung eines identischen Unterlassungsbegehrens durch mehrere

  • BAG, 02.03.1983 - 5 AZR 594/82

    Anspruch auf Eintragung der Beschäftigungszeit und des Verdienstes für Urlaubs-

  • LAG Baden-Württemberg, 12.10.2006 - 21 Sa 59/06
  • LAG Baden-Württemberg, 27.11.2014 - 3 Sa 21/14

    Streitwertfestsetzung - Zeugnisberichtigung - Erteilung eines qualifizierten

    Für die Parteien würden sich danach Unwägbarkeiten ergeben, die sich mit dem im arbeitsgerichtlichen Verfahren im besonderen Maße gebotenen Grundsatz der Rechtsmittelklarheit nicht vereinbaren ließen (BAG 16. Mai 2007 - 2 AZB 53/06 - AP ArbGG 1979 § 61 Nr. 15 = EzA ArbGG 1979 § 61 Nr. 20 = NZA 2007, 829; 13. Januar 1988 - 5 AZR 410/87 - BAGE 57, 186).

    Offensichtlich unrichtig ist die Wertfestsetzung nur dann, wenn sie in jeder Beziehung unverständlich und unter keinem vernünftigen Gesichtspunkt zu rechtfertigen ist und außerdem der zutreffende Streitwert auf den ersten Blick die für den Beschwerdewert maßgebliche Grenze unterschreitet oder übersteigt (BAG 16. Mai 2007 - 2 AZB 53/06 - aaO.).

  • BAG, 07.12.2016 - 4 AZR 414/14

    Insolvenzforderung - Zulässigkeit der Berufung - Wert des Beschwerdegegenstands -

    Maßgebend ist dabei die Sicht des über die Statthaftigkeit des Rechtsmittels entscheidenden Berufungsgerichts (vgl. BAG 16. Mai 2007 - 2 AZB 53/06 - Rn. 7; 13. Februar 1984 - 7 AZB 22/83 -) .

    Der Statthaftigkeit der Berufung steht die Streitwertfestsetzung durch das Arbeitsgericht nicht entgegen (zur Bindungswirkung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung vgl. BAG 4. Juni 2008 - 3 AZB 37/08 -; 16. Mai 2007 - 2 AZB 53/06 - Rn. 6 mwN; grundlegend 2. März 1983 - 5 AZR 594/82 - BAGE 44, 13; kritisch BCF/Friedrich ArbGG 5. Aufl. § 64 Rn. 9; GK-ArbGG/Vossen Stand November 2016 § 64 Rn. 32 ff.) .

  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 519/15

    Nachträgliche Entscheidung über Berufungszulassung durch das LAG

    Diese Bindung an den vom Arbeitsgericht festgesetzten Streitwert entfällt nur dann, wenn die Streitwertfestsetzung offensichtlich unrichtig ist (BAG 19. Februar 2008 - 3 AZR 744/05 - Rn. 14; 16. Mai 2007 - 2 AZB 53/06 - Rn. 5 mwN zur st. Rspr. des BAG und zur Lit.; krit. BCF/Creutzfeldt ArbGG 5. Aufl. § 61 Rn. 20, gegen jede Bedeutung der arbeitsgerichtlichen Streitwertfestsetzung für die Beschwer des Berufungsklägers) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.03.2015 - 4 Sa 258/15

    Bindung des Berufungsgerichts an den Rechtsmittelstreitwert

    Für beide Parteien würden sich danach Unwägbarkeiten ergeben, die sich mit dem im arbeitsgerichtlichen Verfahren in besonderem Maße gebotenen Grundsatz der Rechtsmittelklarheit nicht vereinbaren lassen Aus diesen Gründen ist das Berufungsgericht an die Festsetzung des Rechtsmittelstreitwerts durch das Arbeitsgericht grundsätzlich gebunden (BAG 16. Mai 2007 - 2 AZB 53/06 - AP Nr. 15 zu § 61 ArbGG 1979 = EzA § 61 ArbGG 1979 Nr. 20 mwN).

    Offensichtlich unrichtig ist die Streitwertfestsetzung nur dann, wenn sie in jeder Beziehung unverständlich und unter keinem vernünftigen Gesichtspunkt zu rechtfertigen ist und außerdem der zutreffende Streitwert auf den ersten Blick die für den Beschwerdewert maßgebliche Grenze unterschreitet oder übersteigt (BAG 16. Mai 2007 - 2 AZB 53/06 - AP Nr. 15 zu § 61 ArbGG 1979 = EzA § 61 ArbGG 1979 Nr. 20 mwN).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.12.2009 - 22 Sa 361/09

    Feststellungsklage zum Guthaben auf Gleitzeitkonto bei eigenverantwortlicher

    Obwohl der vom Arbeitsgericht gemäß § 61 Abs. 1 ArbGG getroffenen Festsetzung des Urteilsstreitwerts keine Bindungswirkung beizumessen war (dazu BAG, Beschluss vom 16.05.2007 - 2 AZB 53/06 - AP ArbGG 1969 § 61 Nr. 15 zu II 2 a bb der Gründe), weil sich der Streit der Parteien auf den 137 Stunden übersteigenden Teil des Guthabenstands beschränkte, und die Klägerin mit ihrem Unterlassungsbegehren obsiegt hat, überstieg der Wert des Beschwerdegegenstands die sog. Erwachsenheitsumme von 600, 00 EUR deutlich.
  • LAG Düsseldorf, 02.07.2020 - 3 Sa 113/20

    Zulässigkeit der Berufung; Bindungswirkung der Festsetzung des

    Anders ist dies jedoch, wenn sie offensichtlich unrichtig ist (BAG vom 16.05.2007 - 2 AZB 53/06, juris, Rz. 7) oder wenn sie sich allein am klägerischen Interesse orientieren muss und das wirtschaftliche Interesse der unterlegenen beklagten Partei nach anderen Grundsätzen zu ermitteln ist; in dem letztgenannten Fall hat das Arbeitsgericht offensichtlich keine Entscheidung über den Rechtsmittelstreitwert der unterlegenen Partei treffen können (BAG vom 27.05.1994 - 5 AZB 3/94, juris, Rz. 18; ebenso Schwab in: Schwab/Weth, ArbGG, 5. Auflage, § 64 Rn. 65 m.w.N.).

    Dabei kommt es auf die Sicht des über die Statthaftigkeit des Rechtsmittels entscheidenden Berufungsgerichts an (BAG vom 16.05.2007 - 2 AZB 53/06, juris, Rz. 7).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.02.2019 - 26 Ta 6091/18

    Gebührenstreitwert bei Feststellungsanträgen auf künftige Leistung - Angabe des

    Da der Beschwerdewert nie höher liegen kann als der Streitwert zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht, begrenzt der festgesetzte Streitwert die Höhe der Beschwer (vgl. BAG 16. Mai 2007 - 2 AZB 53/06, Rn. 6).
  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 744/05

    Gesamtversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage

    Diese Festsetzung war aber nicht offensichtlich unrichtig, weshalb das Landesarbeitsgericht hieran gebunden war (vgl. BAG 16. Mai 2007 - 2 AZB 53/06 - Rn. 5, AP ArbGG 1979 § 61 Nr. 15 = EzA ArbGG 1979 § 61 Nr. 20, zu II 2 a der Gründe; 13. Januar 1988 - 5 AZR 410/87 - BAGE 57, 186, zu I 1 der Gründe).
  • LAG Hamm, 04.12.2019 - 6 Sa 961/19

    TVöD ; Garantiebetrag; Auffüllbetrag; Anrechnung; Mindestentgelt + Gewinn

    Sie ist nicht offensichtlich unrichtig ( BAG 16. Mai 2007 - 2 AZB 53/06 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.2022 - 7 Sa 223/20

    Annahmeverzugsvergütung - Einwendung - Darlegungs- und Beweislast -

    Dabei kommt es auf die Sicht des über die Statthaftigkeit des Rechtsmittels entscheidenden Berufungsgerichts an (BAG 16.05.2007 - 2 AZB 53/06 - Rn. 7 mwN., juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 02.10.2009 - 5 Ta 103/09

    Streitwertfestsetzung - Abmahnung - Grundsätze des Ermessensspielraums

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2008 - 6 Sa 590/07

    Verfristung von zur Aufrechnung gestellten Urlaubsvergütungsansprüchen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.2017 - 3 Sa 281/17

    Diskriminierung bei der Einstellung - Zulässigkeit der Berufung -

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.10.2014 - 1 Sa 68/14

    Berufung, Statthaftigkeit, Bindungswirkung, Wertfestsetzung (offensichtlich

  • LAG München, 30.07.2008 - 11 Sa 126/08

    Betriebliche Altersversorgung

  • LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2008 - 6 Sa 267/08

    Prozesskostenhilfe, Versagung, keine hinreichenden Erfolgsaussichten, Berufung,

  • ArbG Dessau-Roßlau, 11.11.2010 - 9 Ca 126/10

    Antrag auf Entfernung vier verschiedener Abmahnungen aus der Personalakte -

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