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BAG, 19.06.2002 - 2 AZB 9/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- lexetius.com
Außerordentliche sofortige Beschwerde gegen nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage
- Wolters Kluwer
Anspruch auf nachträgliche Zulassung einer verspätet erhobenen Kündigungsschutzklage - Zulässigkeit einer außerordentlichen sofortigen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit der angefochtenen Entscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Sachsen, 06.03.2002 - 4 Ta 410/01
- BAG, 19.06.2002 - 2 AZB 9/02
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 12.10.1989 - VII ZB 4/89
Unzulässigkeit eines Anschlußrechtsmittels nach Rücknahme der Berufung; …
Auszug aus BAG, 19.06.2002 - 2 AZB 9/02
Diese Voraussetzung ist dann gegeben, wenn die Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (BGH 12. Oktober 1989 - VII ZB 4/89 - BGHZ 109, 41, 43 f.; 4. März 1993 - V ZB 5/93 - BGHZ 121, 397).Auch die Nichtbeachtung wesentlicher Verfahrensvorschriften allein rechtfertigt noch nicht die außerordentliche Anfechtung solcher Entscheidungen, die nach der gesetzlichen Regelung keinem Rechtsmittel unterliegen (BGHZ 109, 41, 44).
Im übrigen rechtfertigt sogar die Nichtbeachtung wesentlicher Verfahrensvorschriften allein noch nicht die außerordentliche Anfechtung solcher Entscheidungen, die nach der gesetzlichen Regelung keinem Rechtsmittel unterliegen (BGH aaO, BGHZ 109, 41, 44).
- BGH, 14.12.1989 - IX ZB 40/89
Zurückweisung der Beschwerde eines ehemaligen Notars gegen Anordnung von …
Auszug aus BAG, 19.06.2002 - 2 AZB 9/02
a) Dieser im Gesetz nicht vorgesehene außerordentliche Rechtsbehelf ist auf wirkliche Ausnahmefälle krassen Unrechts beschränkt (BGH 14. Dezember 1989 - IX ZB 40/89 - NJW 1990, 1794, 1795).Ein nach der Zivilprozeßordnung unstatthaftes Rechtsmittel wird nicht dadurch statthaft, daß es auf einen Verfassungsverstoß gestützt wird (vgl. für Art. 103 GG: BGH 14. Dezember 1989 - IX ZB 40/89 - NJW 1990, 1794, 1795 mwN).
- BAG, 21.04.1998 - 2 AZB 4/98
Greifbare Gesetzwidrigkeit
Auszug aus BAG, 19.06.2002 - 2 AZB 9/02
Im übrigen könnte selbst ein Verfassungsverstoß die Statthaftigkeit eines im Gesetz nicht vorgesehenen Rechtsmittels nicht begründen (vgl. zu Art. 103 GG BAG 21. April 1998 - 2 AZB 4/98 - BAGE 88, 259; BVerfG 2. März 1982 - 2 BvR 869/81 - BVerfGE 60, 96, 98; vgl. auch BVerfG 4. August 1995 - 1 BvR 606/94 und 2217/94 - NJW 1996, 245).
- BVerfG, 02.03.1982 - 2 BvR 869/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtbeachtung der …
Auszug aus BAG, 19.06.2002 - 2 AZB 9/02
Im übrigen könnte selbst ein Verfassungsverstoß die Statthaftigkeit eines im Gesetz nicht vorgesehenen Rechtsmittels nicht begründen (vgl. zu Art. 103 GG BAG 21. April 1998 - 2 AZB 4/98 - BAGE 88, 259; BVerfG 2. März 1982 - 2 BvR 869/81 - BVerfGE 60, 96, 98; vgl. auch BVerfG 4. August 1995 - 1 BvR 606/94 und 2217/94 - NJW 1996, 245). - BVerfG, 04.08.1995 - 1 BvR 606/94
Beginn der Frist zur erhebung der Verfassungsbeschwerde bei offensichtlich …
Auszug aus BAG, 19.06.2002 - 2 AZB 9/02
Im übrigen könnte selbst ein Verfassungsverstoß die Statthaftigkeit eines im Gesetz nicht vorgesehenen Rechtsmittels nicht begründen (vgl. zu Art. 103 GG BAG 21. April 1998 - 2 AZB 4/98 - BAGE 88, 259; BVerfG 2. März 1982 - 2 BvR 869/81 - BVerfGE 60, 96, 98; vgl. auch BVerfG 4. August 1995 - 1 BvR 606/94 und 2217/94 - NJW 1996, 245). - LAG Hessen, 17.05.2002 - 15 Ta 77/02
Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage
Auszug aus BAG, 19.06.2002 - 2 AZB 9/02
Ob die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Rechtsbeschwerde (§ 574 ff. ZPO) auf das Verfahren der nachträglichen Zulassung von Kündigungsschutzklagen nach § 5 KSchG überhaupt Anwendung finden (dagegen Hessisches LAG 17. Mai 2002 - 15 Ta 77/02 - zVv.;… GK-ArbGG/Wenzel Stand Februar 2002 § 78 Rn. 21), kann dahinstehen. - BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92
Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte …
Auszug aus BAG, 19.06.2002 - 2 AZB 9/02
Dies ist etwa dann der Fall, wenn die angefochtene Entscheidung auf einer Gesetzesauslegung beruht, die offensichtlich dem Wortlaut und dem Zweck des Gesetzes widerspricht und die eine Gesetzesanwendung zur Folge hat, die durch das Gesetz ersichtlich ausgeschlossen werden sollte (BGH 8. Oktober 1992 - VII ZB 3/92 - BGHZ 119, 372, 376 f.). - BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93
Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei
Auszug aus BAG, 19.06.2002 - 2 AZB 9/02
Diese Voraussetzung ist dann gegeben, wenn die Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (BGH 12. Oktober 1989 - VII ZB 4/89 - BGHZ 109, 41, 43 f.; 4. März 1993 - V ZB 5/93 - BGHZ 121, 397).
- LAG Köln, 28.07.2005 - 6 Ta 192/05
örtliche Zuständigkeit, Verweisungsbeschluss, außerordentliche Beschwerde
Es reicht nicht aus, dass sich die angefochtene Entscheidung lediglich als rechtsfehlerhaft erweist (vgl. BAG 19.06.2002 - 2 AZB 9/02 - JURIS; LAG Köln, 12.09.1995 - 6 Ta 160/95 - LAGE § 57 ArbGG 1979 Nr. 1 m.w.N.). - LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2005 - 8 Ta 273/05
Beschwerde gegen Verweisungsbeschluss
Es reicht nicht aus, dass sich die angefochtene Entscheidung lediglich als rechtsfehlerhaft erweist (vgl. BAG Beschluss vom 19.06.2002 - 2 AZB 9/02 - LAG Köln vom 09.12.1995 - 6 Ta 160/95 - = LAGE § 57 ArbGG 1979 Nr. 1 sowie Beschluss vom 28.07.2005 - 6 Ta 192/05 -).