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   BAG, 16.12.1982 - 2 AZN 337/82   

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BAG, 16.12.1982 - 2 AZN 337/82 (https://dejure.org/1982,349)
BAG, Entscheidung vom 16.12.1982 - 2 AZN 337/82 (https://dejure.org/1982,349)
BAG, Entscheidung vom 16. Dezember 1982 - 2 AZN 337/82 (https://dejure.org/1982,349)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 41, 188
  • MDR 1983, 524
  • JR 1984, 132
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 10.03.1977 - 2 AZR 79/76

    Ordentliche Kündigung - Erkrankung - Entwicklung des Gesundheitszustandes -

    Auszug aus BAG, 16.12.1982 - 2 AZN 337/82
    a) Das Bundesarbeitsgericht habe im Urteil vom 10. März 1977 (BAGE 29, 49 ff.) den abstrakten Rechtssatz aufgestellt, bei einer Kündigung wegen häufiger Erkrankung komme es darauf an, ob objektive Tatsachen zum Zeitpunkt des Kündigungszugangs vorlägen, die die Besorgnis weiterer Erkrankungen rechtfertigten; die Wiederholungsgefahr könne sich aus den bisherigen krankheitsbedingten Fehlzeiten ergeben.

    b) In derselben Entscheidung (BAGE 29, 49) habe das Bundesarbeitsgericht den Rechtssatz aufgestellt, der Arbeitgeber habe seine Darlegungslast zunächst erfüllt, wenn er sich auf die Fehlzeiten in der Vergangenheit berufe.

    Eine Divergenz zu dem Urteil des Senats vom 10. März 1977 (aaO.) kommt zudem deswegen nicht in Betracht, weil das Landesarbeitsgericht tragend auch darauf abgestellt hat, die Beklagte habe nicht vorgetragen, über die Art der früheren Erkrankungen keine Auskünfte erhalten zu haben, während in dem angezogenen Urteil die Darlegungslast an den Tatsachen ausgerichtet worden ist, die dem Arbeitgeber bekannt sind.

    c) Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin widersprechen die Ausführungen des Landesarbeitsgerichts, eine auf sieben Perioden verteilte Krankheitszeit von 34 Tagen im Kalenderjahr sei nicht so gewichtig, dass deswegen schon das Interesse des Arbeitgebers an der Entlassung überwiege, nicht dem in BAGE 29, 49 ff. aufgestellten Rechtssatz, es komme darauf an, ob objektive Tatsachen zum Zeitpunkt der Kündigung vorlägen, die die Besorgnis weiterer Erkrankungen rechtfertigten.

  • BAG, 04.08.1981 - 3 AZN 107/81

    Divergenz, die die Zulassung der Revision gebietet - § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG

    Auszug aus BAG, 16.12.1982 - 2 AZN 337/82
    Ein abstrakter Rechtssatz, auf den das anzufechtende Urteil beruht, mag zwar ausnahmsweise in einer scheinbar nur fallbezogenen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts enthalten sein (BAG vom 04. August 1981 - 3 AZN 107/81 -, AP Nr. 9 zu § 72 ArbGG 1979 Divergenz).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 04. August 1981 (- 3 AZN 107/81 -, AP Nr. 9 zu § 72 ArbGG 1979 Divergenz), in dem darauf hingewiesen wird, dass ausnahmsweise eine scheinbar nur fallbezogene Formulierung einen abstrakten Rechtssatz enthalten könne, wenn sich dies zwingend aus dem gedanklichen Zusammenhang des Berufungsurteils ergebe.

  • BAG, 15.10.1979 - 7 AZN 9/79

    Begründetheit einer auf Divergenz gestützten Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 16.12.1982 - 2 AZN 337/82
    Die voneinander abweichenden Rechtssätze müssen sich aus der anzufechtenden wie aus der angezogenen Entscheidung unmittelbar ergeben und so deutlich ablesbar sein, dass nicht zweifelhaft bleibt, welchen Rechtssatz die Entscheidungen aufgestellt haben (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl. BAGE 32, 136).

    Wegen der inhaltlichen Übereinstimmung dieser Regelungen ist die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Divergenzrevision weiter anzuwenden (vgl. BAGE 32, 136 sowie die Beschlüsse des BAG vom 19. November 1979 - 5 AZN 15/79 -, und vom 22. November 1979 - 3 AZN 24/79 -, AP Nr. 2 und 3 zu § 72 a ArbGG 1979).

  • BAG, 30.09.1976 - 2 AZR 402/75

    Vorausschau - Auflösungsantrag - Erwartung der weiteren Zusammenarbeit -

    Auszug aus BAG, 16.12.1982 - 2 AZN 337/82
    Hiermit habe das Berufungsgericht zugleich gegen den im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 30. September 1976 (- 2 AZR 402/75 -, AP Nr. 3 zu § 9 KSchG 1969) aufgestellten Rechtssatz verstoßen, das Gericht dürfe nur von Tatsachen ausgehen, die die darlegungspflichtige Partei vorgebracht habe.
  • BAG, 19.11.1979 - 5 AZN 15/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Ordnungsgemäße Begründung -

    Auszug aus BAG, 16.12.1982 - 2 AZN 337/82
    Wegen der inhaltlichen Übereinstimmung dieser Regelungen ist die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Divergenzrevision weiter anzuwenden (vgl. BAGE 32, 136 sowie die Beschlüsse des BAG vom 19. November 1979 - 5 AZN 15/79 -, und vom 22. November 1979 - 3 AZN 24/79 -, AP Nr. 2 und 3 zu § 72 a ArbGG 1979).
  • BAG, 22.11.1979 - 3 AZN 24/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Divergenzrevision - Formerfordernisse für

    Auszug aus BAG, 16.12.1982 - 2 AZN 337/82
    Wegen der inhaltlichen Übereinstimmung dieser Regelungen ist die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Divergenzrevision weiter anzuwenden (vgl. BAGE 32, 136 sowie die Beschlüsse des BAG vom 19. November 1979 - 5 AZN 15/79 -, und vom 22. November 1979 - 3 AZN 24/79 -, AP Nr. 2 und 3 zu § 72 a ArbGG 1979).
  • BAG, 23.07.1968 - 5 AZR 210/68

    Divergenzrevision - LArbG - Unbewußte Abweichung - Bundesarbeitsgericht

    Auszug aus BAG, 16.12.1982 - 2 AZN 337/82
    Dagegen reicht die fehlerhafte oder unterlassene Anwendung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts oder eines anderen der im Gesetz genannten Gerichte zur Begründung einer auf Divergenz gestützten Nichtzulassungsbeschwerde nicht aus (vgl. zum neuen Recht die oben genannten Beschlüsse und ferner - zum alten Recht - BAG, AP Nr. 24 und Nr. 31 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision sowie BAGE 21, 122).
  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZN 151/96

    Streitwert bei Eingruppierungsstreitigkeiten

    Die Revisionsinstanz wegen Divergenz soll aber nur eröffnet werden, wenn das Landesarbeitsgericht seiner Würdigung erkennbar einen unrichtigen Rechtssatz zugrunde legt, nicht aber, wenn der ausdrücklich zugrunde gelegte Rechtssatz fehlerhaft angewendet wird (BAG Beschlüsse vom 16. Dezember 1982 - 2 AZN 337/82 - BAGE 41, 188 = AP Nr. 11 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz; vom 22. Februar 1983 - 1 ABN 33/82 - BAGE 42, 26 = AP Nr. 13 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).
  • BAG, 14.02.2001 - 9 AZN 878/00

    Divergenzbeschwerde

    Gegebenenfalls muß er dazu den Rechtssatz selbst formulieren, der seiner Ansicht nach den einzelfallbezogenen Ausführungen des Landesarbeitsgerichts entnommen werden kann und der im Widerspruch zu den Rechtssätzen anderer Gerichte stehen soll (vgl. BAG 4. August 1981 - 3 AZN 107/81 - AP ArbGG 1979 § 72 a Divergenz Nr. 9; 16. Dezember 1982 - 2 AZN 337/82 - BAGE 41, 188).
  • BAG, 28.09.1989 - 6 AZN 303/89

    Revision: Nichtzulassungs-Beschwerde - mehrere Alternativbegründungen des

    Die voneinander abweichenden Rechtssätze müssen sich aus der anzufechtenden wie der angezogenen Entscheidung unmittelbar ergeben und so deutlich ablesbar sein, daß nicht zweifelhaft bleibt, welchen Rechtssatz die Entscheidungen aufgestellt haben (BAGE 41, 188 = AP Nr. 11 zu § 72a ArbGG 1979 Divergenz; BAG Beschluß vom 10. Juli 1984 - 2 AZN 337/84 - AP Nr. 15 zu § 72a ArbGG 1979 Divergenz; erkennender Senat, Beschluß vom 29. Oktober 1987 - 6 AZN 459/87 -, nicht veröffentlicht).
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