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   BAG, 18.03.2010 - 2 AZN 889/09   

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https://dejure.org/2010,7154
BAG, 18.03.2010 - 2 AZN 889/09 (https://dejure.org/2010,7154)
BAG, Entscheidung vom 18.03.2010 - 2 AZN 889/09 (https://dejure.org/2010,7154)
BAG, Entscheidung vom 18. März 2010 - 2 AZN 889/09 (https://dejure.org/2010,7154)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2380 (Ls.)
  • DB 2010, 1132
  • AnwBl 2010, 209
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 10.03.1999 - 4 AZN 857/98

    Nichtzulassungsbeschwerde bei Doppelbegründung

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 2 AZN 889/09
    In einem solchen Fall ist die Revision nur zuzulassen, wenn mit der Nichtzulassungsbeschwerde jeder der Gründe angegriffen wird und die entsprechenden Rügen hinsichtlich eines jeden von ihnen durchgreifen (zur Doppelbegründung vgl. BAG 10. März 1999 - 4 AZN 857/98 - zu B II 2.1.2 der Gründe, BAGE 91, 93).

    Das Bundesarbeitsgericht kann sich dann möglicherweise darauf beschränken, die nicht zum Gegenstand der Nichtzulassungsbeschwerde gewordene Begründung zu bestätigen, ohne zu der anderen Stellung zu nehmen (Senat 6. März 2003 - 2 AZN 446/02 - zu II 2 a der Gründe; BAG 10. März 1999 - 4 AZN 857/98 - aaO) .

  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 523/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 2 AZN 889/09
    Die Bildung von Altersgruppen kann, wie der Senat auch für den hier vorliegenden Fall einer nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes erklärten Kündigung bereits entschieden hat (6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 182 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 82), nach § 10 Satz 1, 2 AGG durch legitime Ziele gerechtfertigt sein.

    Davon ist regelmäßig auszugehen, wenn die Altersgruppenbildung bei Massenkündigungen aufgrund einer Betriebsänderung erfolgt (Senat 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 54, aaO).

  • BAG, 06.03.2003 - 2 AZN 446/02

    Divergenzbeschwerde

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 2 AZN 889/09
    Das Bundesarbeitsgericht kann sich dann möglicherweise darauf beschränken, die nicht zum Gegenstand der Nichtzulassungsbeschwerde gewordene Begründung zu bestätigen, ohne zu der anderen Stellung zu nehmen (Senat 6. März 2003 - 2 AZN 446/02 - zu II 2 a der Gründe; BAG 10. März 1999 - 4 AZN 857/98 - aaO) .
  • BAG, 07.11.1996 - 2 AZR 648/95

    Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes i.R.d. Rechtsprechung über einen

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 2 AZN 889/09
    Dem Vortrag des insoweit darlegungs- und beweispflichtigen Klägers lassen sich keine äußeren Umstände dafür entnehmen, dass sich die Beklagte und die "EFA" über die Führung eines gemeinsamen Betriebs geeinigt hätten und dementsprechend arbeitstechnische Zwecke innerhalb der organisatorischen Einheit unter einem einheitlichen Leitungsapparat fortgesetzt verfolgten (zu diesen Voraussetzungen Senat 13. Juni 2002 - 2 AZR 327/01 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 101, 321; 7. November 1996 - 2 AZR 648/95 - zu II 2 der Gründe) .
  • BAG, 23.09.2008 - 6 AZN 84/08

    Befangenheitsantrag - Anhörungsrüge

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 2 AZN 889/09
    Darin liegt kein iSv. § 72 Abs. 2 ArbGG beachtlicher Zulassungsgrund (vgl. BAG 23. September 2008 - 6 AZN 84/08 - Rn. 19 ff., AP ArbGG 1979 § 78a Nr. 5).
  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 812/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Punktesystem

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 2 AZN 889/09
    Dabei kann dahinstehen, ob sie nicht schon durch die Entscheidung des Senats vom 9. November 2006 (- 2 AZR 812/05 - Rn. 19, BAGE 120, 137) hinreichend beantwortet ist.
  • BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 327/01

    Kündigungsschutz - Konzernholding

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 2 AZN 889/09
    Dem Vortrag des insoweit darlegungs- und beweispflichtigen Klägers lassen sich keine äußeren Umstände dafür entnehmen, dass sich die Beklagte und die "EFA" über die Führung eines gemeinsamen Betriebs geeinigt hätten und dementsprechend arbeitstechnische Zwecke innerhalb der organisatorischen Einheit unter einem einheitlichen Leitungsapparat fortgesetzt verfolgten (zu diesen Voraussetzungen Senat 13. Juni 2002 - 2 AZR 327/01 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 101, 321; 7. November 1996 - 2 AZR 648/95 - zu II 2 der Gründe) .
  • BAG, 13.06.2006 - 9 AZN 226/06

    Grundsatzbeschwerde

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 2 AZN 889/09
    Für eine Zulassung der Revision genügt es nicht, dass sich das Landesarbeitsgericht nach Auffassung des Beschwerdeführers sich mit Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung hätte befassen müssen, die sich nach der vom Gericht gegebenen Begründung nicht stellen (BAG 13. Juni 2006 - 9 AZN 226/06 - Rn. 11, BAGE 118, 247).
  • LAG Hamm, 08.06.2009 - 11 Sa 1768/08
    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 2 AZN 889/09
    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 8. Juni 2009 - 11 Sa 1768/08 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • BVerfG, 30.06.1994 - 1 BvR 2112/93

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 2 AZN 889/09
    Zu einer Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG kann nur die Nichtbeachtung schlüssigen Vorbringens führen (BVerfG 30. Juni 1994 - 1 BvR 2112/93 - zu III 2 b der Gründe, NJW 1994, 2683).
  • BAG, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12

    Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlende Tariffähigkeit der CGZP

    Dabei kann die Beschwerde hinsichtlich der vom Landesarbeitsgericht gegebenen Begründungen auf unterschiedliche Tatbestände des § 72 Abs. 2 ArbGG gestützt werden (BAG 18. März 2010 - 2 AZN 889/09 - Rn. 13, AP ArbGG 1979 § 72a Nr. 69 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 41) .
  • BAG, 06.05.2015 - 2 AZN 984/14

    Absoluter Revisionsgrund des § 547 Nr. 1 ZPO

    b) Beruht die anzufechtende Entscheidung auf einer Mehrfachbegründung, so kann eine Nichtzulassungsbeschwerde nur Erfolg haben, wenn jede der vom Landesarbeitsgericht gegebenen Begründungen angegriffen wird und die Rügen gegen jede von ihnen durchgreifen (vgl. BAG 18. März 2010 - 2 AZN 889/09 - Rn. 13; 10. März 1999 - 4 AZN 857/98 - zu B II 2.1.2 der Gründe, BAGE 91, 93) .
  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 274/12

    Teilweiser Widerruf einer Versorgungszusage wegen Rechtsmissbrauchs

    Dies gilt auch bei einer Alternativbegründung (vgl. für die Nichtzulassungsbeschwerde BAG 18. März 2010 - 2 AZN 889/09 - Rn. 13) .
  • LAG Düsseldorf, 24.08.2021 - 14 Sa 190/21

    Elektronisches Dokument; Einbettung von Schriftarten

    a.Dazu ist erforderlich, dass die Entscheidung der Kammer - ausgehend von dessen Rechtsauffassung - anders hätte ausfallen müssen (vgl. bspw. BAG 06. Mai 2015 - 2 AZN 984/14, Rn. 12 ff.; 18. März 2010 - 2 AZN 889/09, Rn. 13).
  • BAG, 23.06.2020 - 3 AZN 442/20

    Betriebliche Altersversorgung - Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage -

    Dies gilt auch im Fall einer Alternativbegründung (vgl. BAG 5. April 2016 - 3 AZN 65/16 - Rn. 2; 18. März 2010 - 2 AZN 889/09 - Rn. 13; 10. März 1999 - 4 AZN 857/98 - zu B II 2.1.2 der Gründe, BAGE 91, 93) .
  • LAG Düsseldorf, 11.07.2017 - 14 Sa 340/17

    Auslegung des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer und Auszubildenden der

    Auch im Übrigen hat die Kammer den aufgeworfenen Rechtsfragen aufgrund des eindeutigen Auslegungsergebnisses (BAG, Beschl. v. 23.2.2010 - 9 AZN 876/09, AP Nr. 67 zu § 72a ArbGG 1979) in beiden denkbaren Varianten keine grundsätzliche Bedeutung (§ 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG) beigemessen (BAG, Beschl. v. 18.3.2010 - 2 AZN 889/09, AP Nr. 69 zu § 72a ArbGG 1979).
  • BVerwG, 05.01.2016 - 5 PB 23.15

    Abgrenzung von Verwaltungsanordnung und Anordnung im

    Bei einer solchen Mehrfachbegründung kann die Rechtsbeschwerde nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder der Begründungsstränge ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (BVerwG, Beschluss vom 29. April 2015 - 3 B 29.14 - NVwZ-RR 2015, 616 Rn. 10 m.w.N.; BAG, Beschluss vom 18. März 2010 - 2 AZN 889/09 - NZA 2010, 838 Rn. 13).
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