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   BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 10/82   

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BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 10/82 (https://dejure.org/1983,1204)
BAG, Entscheidung vom 30.06.1983 - 2 AZR 10/82 (https://dejure.org/1983,1204)
BAG, Entscheidung vom 30. Juni 1983 - 2 AZR 10/82 (https://dejure.org/1983,1204)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 43, 148
  • NJW 1984, 687 (Ls.)
  • DB 1984, 1047
  • JR 1985, 88
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 23.02.1978 - 2 AZR 214/77

    Sonderkündigungsschutz bei Schwerbehinderung

    Auszug aus BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 10/82
    Anders liegt der Fall, wenn im Zeitpunkt der Kündigung zumindest schon ein Feststellungsverfahren nach § 3 SchwbG anhängig ist (vgl. BAG 30» 141 sowie Senatsurteil vom 23. Februar 1978 - 2 AZR 214/77 - AP Nr. 4 zu § 12 SchwbG, zu 2 der Gründe):.
  • BAG, 25.02.1983 - 2 AZR 298/81

    Fristlose Kündigung , Beginn der Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 10/82
    Dies gilt sowohl für ein geschriebene Briefe (BAG Urteil vom 15. November 1962 - 2 AZR 301/62 - AP Nr. 4 zu § 130 BGB; BGH VersR 1971, 262) als auch dann, wenn das Schreiben, wie im Entscheidungsfall, im unmittelbaren Auftrag des Absenders mit Zustellungsurkunde zur Postzustellung gegeben worden ist (BGH NJW 1977, 194-; Senatsurteil vom 25« Februar 1983 - 2 AZR 298/81 - zu I 2 a der Gründe, insoweit nicht zur Veröffentlichung bestimmt; KR-Friedrich, § 4 KSchG Rz 113 m.w.N.).
  • BGH, 03.11.1976 - VIII ZR 140/75

    Zugang einer Willenserklärung bei Zustellung durch die Post

    Auszug aus BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 10/82
    Dies gilt sowohl für ein geschriebene Briefe (BAG Urteil vom 15. November 1962 - 2 AZR 301/62 - AP Nr. 4 zu § 130 BGB; BGH VersR 1971, 262) als auch dann, wenn das Schreiben, wie im Entscheidungsfall, im unmittelbaren Auftrag des Absenders mit Zustellungsurkunde zur Postzustellung gegeben worden ist (BGH NJW 1977, 194-; Senatsurteil vom 25« Februar 1983 - 2 AZR 298/81 - zu I 2 a der Gründe, insoweit nicht zur Veröffentlichung bestimmt; KR-Friedrich, § 4 KSchG Rz 113 m.w.N.).
  • BAG, 15.11.1962 - 2 AZR 301/62

    Eingeschriebener Brief - Zugang

    Auszug aus BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 10/82
    Dies gilt sowohl für ein geschriebene Briefe (BAG Urteil vom 15. November 1962 - 2 AZR 301/62 - AP Nr. 4 zu § 130 BGB; BGH VersR 1971, 262) als auch dann, wenn das Schreiben, wie im Entscheidungsfall, im unmittelbaren Auftrag des Absenders mit Zustellungsurkunde zur Postzustellung gegeben worden ist (BGH NJW 1977, 194-; Senatsurteil vom 25« Februar 1983 - 2 AZR 298/81 - zu I 2 a der Gründe, insoweit nicht zur Veröffentlichung bestimmt; KR-Friedrich, § 4 KSchG Rz 113 m.w.N.).
  • BGH, 25.01.1967 - VIII ZR 173/64
    Auszug aus BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 10/82
    Dies gilt sowohl für die gesetzliche wie für die vertraglich vereinbarte Schriftform (h.M., vgl. BGH LM Nr. 7 zu § 566 BGB; BGH NJW 1967, 823, 824; MünchKomm- Förschler, BGB § 126 Hz 16; Palandt/Heinrichs, BGB,42. Aufl., § 126 Anra, 4; BGB-RGRK, 12. Aufl., § 126 Hz 14, 15; Soergel/ Hefermehl, BGB, 11. Aufl., § 126 Rz 21; Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 126 .Rz 6, 7).
  • BAG, 13.01.1977 - 2 AZR 423/75

    Wirkungen eines Beschäftigungsverbots, das nach Abschluss des Arbeitsvertrages

    Auszug aus BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 10/82
    Der Grundsatz, daß dem Schwerbehinderten der besondere Kündigungsschutz nur .' zugute kommt, wenn er im Zeitpunkt der Kündigung wenigstens ein Feststellungsverfahren nach § 3 SchwbG eingeleitet hat, beruht auf folgenden Erwägungen (vgl. BAG 29, 1?? 29, 334- und 30, 14-1): Aus dem systematischen Zusammenhang der §§ 3""und 12. ' SchwbG ergibt sich, daß die Schwerbehinderteneigenschaft grundsätzlich vorab in einem gerichtlich nachprüfbaren behördlichen Vorverfahren festgestellt werden soll, obwohl sie bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 1 SchwbG schon kraft Gesetzes vor Einleitung dieses Verfahrens gegeben sein kann.
  • BAG, 17.02.1977 - 2 AZR 687/75

    Zum besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte aufgrund der SchwbG § 12 ff

    Auszug aus BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 10/82
    Wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat, muß offenkundig nicht nur die gesundheitliche Behinderung, sondern auch ein: hierauf beruhender Grad der Erwerbsminderung von mindestens 50 % sein (vgl. BAG 29, 17)? Im vorliegenden Fall hat jedoch selbst der vom Versorgungsamt als Gutachter beauftragte Facharzt -wegen der allein offenkundigen Behinderung, nämlich der Beinlähmung, nur auf eine MdE von 40 % gefolgert.
  • BAG, 20.10.1977 - 2 AZR 688/76

    Zum Zustimmungsbedürfnis der Hauptfürsorgestelle, wenn ein auf Beamtenrecht

    Auszug aus BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 10/82
    Der Senat hat bisher die Frage offen gelassen, ob in Fällen offenkundiger Schwerbehinderteneigenschaft der Sonder künd igungsschütz der §§ 12 ff. SchwbG auch dann edngredft, wenn die Schwerbehinderteneigenschaft erst nach Zugang der Kündigung beantragt wird (vgl. BAG 29» 17 sowie Urteil vom 20. Oktober 1977 - 2 AZR 688/76 - AP Nr. 1 zu § 19 SchwbG, zu / II 3 der Gründe).
  • BAG, 23.02.1978 - 2 AZR 462/76

    Kündigungsvorschriften für Schwerbehinderte: ungeregelte Fälle

    Auszug aus BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 10/82
    Die mangelnde Kenntnis des Arbeitgebers von der Schwerbehinderteneigenschaft oder der Antragstellung ist dabei ohne Bedeutung, weil der Sonderkündigungsschutz allein an den objektiven Bestand der Schwerbehinderteneigenschaft anknüpf 1 Allerdings ist der Arbeitnehmer gehalten, dem Arbeitgeber innerhalb einer Regelfrist von einem Monat nach Zugang der, Kündigung Mitteilung von dem Bescheid oder der Antragstellung zu machen, wenn nicht der Sonderkündigungsschutz verwirken soll (BAG 30, 141 = AP Nr. 3 zu § 12 SchwbG; Urteile des Siebten Senats vom 14. Mai 1982 - 7 AZR 1221/79 - und vom 2. Juni 1982 - 7 AZR 32/80 -, EzA § 12 SchwbG Nr. 5 und 10, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 19.04.1979 - 2 AZR 469/78

    Sonderkündigungsschutz - Geltendmachung - Schwerbehinderteneigenschaft

    Auszug aus BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 10/82
    Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung zunächst ein die Schwerbehinderteneigenschaft verneinender Bescheid des Versorgungsamts ergangen war, das Versorgungsamt jedoch nach Zugang der Kündigung auf einen rechtzeitig erhobenen Widerspruch des Arbeitnehmers durch Abhilfebescheid die Schwerbehinderteneigenschaft anerkennt und der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer innerhalb der Regelfrist von vier Wochen nach Zugang der Kündigung hiervon unterrichtet wird (vgl. Senatsurteil vom 19. April 1979 - 2 AZR 469/78 - AP Nr. 5 zu § 12 SchwbG).
  • BAG, 02.06.1982 - 7 AZR 32/80

    Revisionzulassung in einem Kündigungsrechtsstreit

  • BAG, 14.05.1982 - 7 AZR 1221/79

    Außerordentliche Kündigung und Kündigungsschutz nach dem SchwbG

  • LAG Hamm, 26.11.1981 - 9 Sa 1116/81

    Rechtsunwirksame Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers

  • BGH, 18.12.1970 - IV ZR 52/69

    Abwesenheit - Benachrichtigungszettel - Einschreibebrief - Verkehrsunfall -

  • BAG, 22.05.2014 - 8 AZR 662/13

    Frist des § 15 Abs. 4 AGG - Anwendbarkeit des § 167 ZPO

    § 132 Abs. 1 Satz 1 BGB findet auch im Arbeitsrecht Anwendung (so setzen die Anwendbarkeit des § 132 BGB im Arbeitsrecht voraus ua.: BAG 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 - zu B II 3 a der Gründe, BAGE 103, 277; 12. Juli 1984 - 2 AZR 290/83 -; 30. Juni 1983 - 2 AZR 10/82 - zu B I 1 b bb der Gründe, BAGE 43, 148; 25. Februar 1983 - 2 AZR 298/81 - zu I 2 b bb der Gründe; vgl. auch KR-Friedrich 10. Aufl. § 4 KSchG Rn. 115 f.) .
  • BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 241/90

    Kündigung eines Schwerbehinderten

    In dem dem Senatsurteil vom 30. Juni 1983 (BAGE 43, 148 = AP Nr. 11 zu § 12 SchwbG) zugrundeliegenden Fall war im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung ein die Schwerbehinderteneigenschaft verneinender Bescheid des Versorgungsamtes ergangen und nach Zugang der Kündigung unanfechtbar und bestandskräftig und damit das Anerkennungsverfahren formell beendet worden.

    Der Grundsatz, daß dem Schwerbehinderten der besondere Kündigungsschutz nur zugute kommt, wenn er im Zeitpunkt der Kündigung wenigstens ein Feststellungsverfahren nach § 4 SchwbG 1986 eingeleitet hat, beruht auf folgenden Erwägungen (vgl. BAGE 43, 148 = AP, aaO):.

    Für den Fall der Rücknahme eines die Schwerbehinderteneigenschaft verneinenden, bestandskräftig gewordenen, aber rechtswidrig erlassenen Bescheids des Versorgungsamtes nach § 44 SGB X hat der erkennende Senat in dem Urteil BAGE 43, 148, 159 f. (= AP, aaO, zu B III 2 d der Gründe) das Eingreifen des Sonderkündigungsschutzes ausdrücklich auf den Fall beschränkt, daß das Rücknahmeverfahren noch innerhalb der einmonatigen Regelfrist anhängig gemacht und der Arbeitgeber hiervon unterrichtet wird.

    Der Arbeitnehmer hat danach nur einen Rechtsanspruch auf Abänderung des Bescheids mit Wirkung für die Zukunft, aber auch Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über eine Abänderung des Bescheids für die Vergangenheit (vgl. BAGE 43, 148, 155 ff. = AP, aaO, zu B II der Gründe, m.w.N.).

  • BSG, 29.05.1991 - 9a/9 RVs 11/89

    Anwendung von § 44 Abs. 1 und 4 SGB X nur bei Verwaltungsakten über die Gewährung

    Davon, daß auf die nach dem Schwerbehindertengesetz (SchwbG) zu treffenden Feststellungen nicht § 44 Abs. 1, sondern § 44 Abs. 2 SGB X anzuwenden ist, ist das Bundesarbeitsgericht schon in seinem Urteil vom 30. Juni 1983 (BAGE 43, 148, 156 = AP § 12 Schwerbehindertengesetz (SchwbG) Nr. 11) ausgegangen.
  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 612/00

    Kündigung eines Schwerbehinderten vor Antragstellung beim Versorgungsamt

    Voraussetzung ist vielmehr nach ständiger Rechtsprechung des Senats, daß vor Zugang der Kündigung ein Bescheid über die Schwerbehinderteneigenschaft ergangen ist oder jedenfalls ein entsprechender Antrag gestellt ist (vgl. beispielsweise 17. Februar 1977 - 2 AZR 687/75 - AP SchwbG § 12 Nr. 1 = EzA SchwbG § 12 Nr. 2; 20. Oktober 1977 - 2 AZR 770/76 - BAGE 29, 331; 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76 - BAGE 30, 141; 30. Juni 1983 - 2 AZR 10/82 - BAGE 43, 148; 31. August 1989 - 2 AZR 8/89 - AP SchwbG § 12 Nr. 16 = EzA SchwbG 1986 Nr. 1; 5. Juli 1990 - 2 AZR 8/90 - und 16. August 1991-- 2 AZR 241/90 - AP SchwbG 1986 § 15 Nr. 1 und 2 = EzA SchwbG 1986 § 15 Nr. 3 und 5).
  • BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 67.85

    Entscheidungsbefugnisse der Hauptfürsorgestelle im Zustimmungsverfahren zur

    Nichts anderes gilt, wenn - wie im vorliegenden Fall - zwar ein die Schwerbehinderteneigenschaft verneinender Feststellungsbescheid ergangen, aber noch nicht unanfechtbar war (vgl. BAG 43, 148 [151] unter Hinweis auf das Urteil vom 19. April 1979 - 2 AZR 469/78 - [AP Nr. 5 zu § 12 SchwbG]), denn solange der behinderte Arbeitnehmer noch Widerspruch gegen den versorgungsamtlichen Bescheid einlegen kann, ist ungewiß, ob der Feststellungsantrag zum Erfolg führen wird.
  • BAG, 20.01.2005 - 2 AZR 675/03

    Kündigung, schwerbehinderte Arbeitnehmer

    Voraussetzung ist vielmehr nach ständiger Rechtsprechung des Senats, dass vor Zugang der Kündigung ein Bescheid über die Eigenschaft als schwerbehindert ergangen ist oder jedenfalls ein entsprechender Antrag gestellt ist (7. März 2002 - 2 AZR 612/00 - BAGE 100, 355; 20. Oktober 1977 - 2 AZR 770/76 - BAGE 29, 331; 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76 - BAGE 30, 141; 30. Juni 1983 - 2 AZR 10/82 - BAGE 43, 148).
  • BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 8/90

    Mitteilung der Schwerbehinderteneigenschaft an Vertreter des Arbeitgebers

    Das Bundesarbeitsgericht hat bisher dahinstehen lassen, ob bei offenkundiger Schwerbehinderteneigenschaft eine Ausnahme von seiner Rechtsprechung zu machen ist (vgl. BAGE 43, 148, 151 f. = AP Nr. 11 zu § 12 SchwbG, zu A II der Gründe, m. w. N.).

    Offenkundig muß nicht nur die Schwerbehinderung, sondern auch ein hierauf beruhender Grad der Behinderung von 50% sein ( BAGE 43, 148, 151 f. = AP, a. a. O., zu A II der Gründe).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.04.2015 - 23 Sa 232/15

    Wahrung tariflicher Ausschlussfrist durch Klageerhebung und demnächst erfolgende

    § 132 Abs. 1 Satz 1 BGB findet auch im Arbeitsrecht Anwendung (so setzen die Anwendbarkeit des § 132 BGB im Arbeitsrecht voraus ua.: BAG 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 - zu B II 3 a der Gründe, BAGE 103, 277 ; 12. Juli 1984 - 2 AZR 290/83 - 30. Juni 1983 - 2 AZR 10/82 - zu B I 1 b bb der Gründe, BAGE 43, 148 ; 25. Februar 1983 - 2 AZR 298/81 - zu I 2 b bb der Gründe; vgl. auch KR-Friedrich 10. Aufl. § 4 KSchG Rn. 115 f.).
  • BAG, 06.10.1983 - 2 AZR 368/82

    Nachholung der Mitteilung über Schwangerschaft - Verschulden

    Das Landesarbeitsgericht verweist in diesem Zusammenhang zu Recht auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die für die Mitteilung über das Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft von einer Regelfrist von einem Monat ausgeht (BAG 30, 141; BAG, Urteil vom 19. April t979 - 2 AZR 469/78 - AP Nr. 5 zu § 12 SchwbG ; BAG, Urteil vom 30. Juni 1983 - 2 AZR 10/82 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen; BAG, Urteil vom 19. Januar 1983 - 7 AZR 44/81 - DB 1983, 1154, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) sowie auf die gesetzlichen Regelungen nach § 626 Abs. 2 BGB und § 4 Abs. 1 KSchG .
  • ArbG Berlin, 13.07.2005 - 86 Ca 24618/04

    Diskriminierung; Behinderung; Einstellung; Entschädigungsanspruch

    Da der Bescheid nach wie vor seine Gültigkeit hat, sind nach den Grundsätzen der Drittbindungswirkung von Verwaltungsakten sowohl das beklagte Land als auch die zur Entscheidung berufene Kammer an diese Feststellung gebunden (Kopp/ Ramsauer, VwVfG, § 43 Rn. 18 f.; BAG, Urteil vom 25.11.1980 - 6 AZR 210/80 -, AP Nr. 7 zu § 12 SchwbG; vom 30.06.1983 - 2 AZR 10/82 -, AP Nr. 11 zu § 12 SchwbG; vom 16.08.1991 - 2 AZR 241/90 , AP Nr. 2 zu § 15 SchwbG 1986).
  • BAG, 27.10.1983 - 2 AZR 214/82

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung gegenüber einer unerkannt Schwangeren -

  • LAG Hamburg, 20.03.1985 - 5 Sa 123/84

    Ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung im Falle einer Kündigung; Kündigung auf Grund

  • LAG Berlin, 01.11.2002 - 19 Sa 1498/02

    Änderungskündigung; Schwerbehindertenschutz auch bei nach der Kündigung

  • ArbG Ulm, 07.04.2005 - 1 Ca 517/04

    Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft nach Widerspruch - Kündigung

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