Rechtsprechung
BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher Auseinandersetzung unter Arbeitskollegen
- openjur.de
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher Auseinandersetzung unter Arbeitskollegen
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Außerordentliche hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher Auseinandersetzung unter Arbeitskollegen
- bag-urteil.com
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher Auseinandersetzung unter Arbeitskollegen
- Judicialis
BGB § 626 Abs. 1
- streifler.de
Arbeitsrecht: BAG: Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher Auseinandersetzung unter Arbeitskollegen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 Abs. 1
Außerordentliche Kündigung wegen tätlicher Auseinandersetzung unter Arbeitskollegen; Sekundäre Vortragslast für den Arbeitnehmer zu Anlass, Verlauf und eingewandter Notwehr - datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Außerordentliche Kündigung wegen tätlicher Auseinandersetzung unter Arbeitskollegen ? ?Bloße? Teilnahme an tätlicher Auseinandersetzung als Pflichtverletzung ? Berücksichtigung der (Mit-)Verantwortlichkeit des Arbeitnehmers an der Auseinandersetzung ? Minderung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Kündigung bei Beteilung an Tätlichkeiten
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Tätliche Auseinandersetzung unter Arbeitskollegen - fristlose Kündigung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Außerordentliche Kündigung wegen tätlicher Auseinandersetzung unter Arbeitskollegen
- dbb.de , S. 22 (Leitsatz)
Außerordentliche Kündigung wegen tätlicher Auseinandersetzung unter Arbeitskollegen
- vest-llp.de (Kurzinformation)
Prügelei unter Kollegen - wichtiger Grund für Kündigung?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung wegen Schlägerei unter Arbeitskollegen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung wegen Tätlichkeiten unter Kollegen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Tätlichkeiten unter Arbeitnehmern und außerordentliche Kündigung
Besprechungen u.ä. (2)
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Fristlose Kündigung nach tätlicher Auseinandersetzung unter Arbeitskollegen
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Kündigungsrecht - Schlägerei unter ArbN: Kann der ArbG fristlos kündigen?
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 20.07.2004 - 3 Ca 6074/03
- LAG Hessen, 10.10.2005 - 10 Sa 1931/04
- BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06
Papierfundstellen
- BB 2009, 1760
- DB 2009, 964
Wird zitiert von ... (130) Neu Zitiert selbst (12)
- BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92
Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung
Auszug aus BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06
Der Arbeitgeber ist nicht nur allen Arbeitnehmern verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass sie keinen Tätlichkeiten ausgesetzt sind, sondern hat auch ein eigenes Interesse daran, dass die betriebliche Zusammenarbeit nicht durch tätliche Auseinandersetzungen beeinträchtigt wird und nicht durch Verletzungen Arbeitskräfte ausfallen (Senat 31. März 1993 - 2 AZR 492/92 - BAGE 73, 42, 52; 12. Juli 1984 - 2 AZR 320/83 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 32 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 57).Insoweit handelt es sich noch um Folgen des Fehlverhaltens, für das der Arbeitnehmer einzustehen hat (Senat 31. März 1993 - 2 AZR 492/92 - aaO.).
b) Bei Tätlichkeiten unter Arbeitskollegen bedarf es vor Ausspruch einer Kündigung regelmäßig keiner Abmahnung (Senat 31. März 1993 - 2 AZR 492/92 - BAGE 73, 42, 53; 12. Juli 1984 - 2 AZR 320/83 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 32 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 57).
Hier kann schon ein einmaliger Vorfall einen wichtigen Grund zur Kündigung darstellen, ohne dass der Arbeitgeber noch eine Wiederholungsgefahr begründen und den Arbeitnehmer zuvor abmahnen müsste (vgl. Senat 31. März 1993 - 2 AZR 492/92 - aaO.;… ErfK/Müller-Glöge 9. Aufl. § 626 BGB Rn. 135;… KR/Fischermeier 8. Aufl. § 626 BGB Rn. 449).
Auch die Beantwortung der Frage, ob der Arbeitgeber gehalten ist, den Arbeitnehmer an einem anderen freien Arbeitsplatz weiterzubeschäftigen, statt ihm zu kündigen, hängt sowohl von den Ursachen des Fehlverhaltens und dem am neuen Arbeitsplatz zu erwartenden Verhalten als auch von der Schwere des Pflichtverstoßes, also nicht zuletzt von der Intensität und den Folgen des tätlichen Angriffs, ab (vgl. Senat 31. März 1993 - 2 AZR 492/92 - aaO.).
- BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 264/06
Fristlose Kündigung
Auszug aus BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06
Diese kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 626 BGB Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, beachtet hat (st. Rspr., etwa Senat 6. September 2007 - 2 AZR 264/06 - AP BGB § 626 Nr. 208 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 18; 12. Januar 2006 - 2 AZR 242/05 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 9).a) Das Landesarbeitsgericht hat zunächst zutreffend darauf abgestellt, dass die Beklagte als Kündigende darlegungs- und beweispflichtig für die Umstände ist, die als wichtige Gründe geeignet sein können (st. Rspr., vgl. zuletzt Senat 6. September 2007 - 2 AZR 264/06 - AP BGB § 626 Nr. 208 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 18).
Den Kündigenden trifft die Darlegungs- und Beweislast auch für diejenigen Tatsachen, die einen vom Gekündigten behaupteten Rechtfertigungsgrund ausschließen (vgl. Senat 6. September 2007 - 2 AZR 264/06 - aaO.).
- BAG, 12.07.1984 - 2 AZR 320/83
Möglichkeit der Übertragung von Mitwirkungsrechten bei Kündigung auf …
Auszug aus BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06
Der Arbeitgeber ist nicht nur allen Arbeitnehmern verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass sie keinen Tätlichkeiten ausgesetzt sind, sondern hat auch ein eigenes Interesse daran, dass die betriebliche Zusammenarbeit nicht durch tätliche Auseinandersetzungen beeinträchtigt wird und nicht durch Verletzungen Arbeitskräfte ausfallen (Senat 31. März 1993 - 2 AZR 492/92 - BAGE 73, 42, 52; 12. Juli 1984 - 2 AZR 320/83 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 32 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 57).b) Bei Tätlichkeiten unter Arbeitskollegen bedarf es vor Ausspruch einer Kündigung regelmäßig keiner Abmahnung (Senat 31. März 1993 - 2 AZR 492/92 - BAGE 73, 42, 53; 12. Juli 1984 - 2 AZR 320/83 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 32 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 57).
- BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 280/04
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Tätlichkeit
Auszug aus BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06
Zutreffend geht das Landesarbeitsgericht zunächst davon aus, dass Tätlichkeiten unter Arbeitnehmern grundsätzlich geeignet sind, einen wichtigen Grund zur Kündigung zu bilden (st. Rspr., vgl. zuletzt nur Senat 6. Oktober 2005 - 2 AZR 280/04 - AP KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 25 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 66).Die Reaktion des Arbeitgebers auf ein solches Verhalten muss daher geeignet sein, weitere derartige Vorfälle, von denen erhebliche Gesundheitsgefahren für seine Belegschaft ausgehen, möglichst auszuschließen (vgl. Senat 24. Oktober 1996 - 2 AZR 900/95 - RzK I 5i Nr. 120; 6. Oktober 2005 - 2 AZR 280/04 - AP KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 25 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 66).
- BAG, 27.07.1961 - 2 AZR 255/60
Chefarzt als Arbeitnehmer
Auszug aus BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06
Denn es stellt keinen unzulässigen Ausforschungsbeweis dar, wenn eine Partei eine Tatsache unter Beweis stellt, die sie zwar nicht unmittelbar weiß und auch gar nicht wissen kann, aber aufgrund anderer, ihr bekannter Tatsachen vermuten darf (vgl. bereits Senat 27. Juli 1961 - 2 AZR 255/60 - BAGE 11, 225, 234 f.). - LAG Niedersachsen, 05.08.2002 - 5 Sa 517/02
Tätliche Auseinandersetzung unter Kollegen als wichtiger Grund zur …
Auszug aus BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06
Für die Beeinträchtigung der Interessen des Arbeitgebers an einem ungestörten Betriebsablauf und die durch das gezeigte Verhalten indizierte zukünftige Gefährdung schutzwürdiger Rechtsgüter anderer Arbeitnehmer ist es - soweit nicht eine Notwehrlage bestanden hat - regelmäßig unerheblich, wer den ersten Schlag ausführt und welche Handlung ggf. zu einer Körperverletzung führt (vgl. im Ergebnis auch: LAG Hamm 8. November 2000 - 18 Sa 754/00 - LAGE § 626 BGB Nr. 132; 29. Juli 1994 - 18 (2) Sa 2015/03 - LAGE § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 43; LAG Niedersachsen 5. August 2002 - 5 Sa 517/02 - LAGE § 626 BGB Nr. 142;… v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 1 Rn. 668). - BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 242/05
Außerordentliche Kündigung - Unkündbarkeit
Auszug aus BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06
Diese kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 626 BGB Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, beachtet hat (st. Rspr., etwa Senat 6. September 2007 - 2 AZR 264/06 - AP BGB § 626 Nr. 208 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 18; 12. Januar 2006 - 2 AZR 242/05 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 9). - BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 715/06
Ordentliche Kündigung - Vermutung der Betriebsbedingtheit - Verfassungsgemäßheit
Auszug aus BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06
Darüber hinaus erlegt die Rechtsprechung dem Gegner der primär behauptungs- und beweisbelasteten Partei dann eine gewisse (sekundäre) Behauptungslast auf, wenn eine darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehensablaufs steht und keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner sie hat und ihm nähere Angaben zumutbar sind (BGH 3. Mai 2002 - V ZR 115/01 - NJW-RR 2002, 1280 mwN; Senat 6. September 2007 - 2 AZR 715/06 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 170 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 14). - BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 900/95
Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung wegen Fehlverhaltens eines …
Auszug aus BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06
Die Reaktion des Arbeitgebers auf ein solches Verhalten muss daher geeignet sein, weitere derartige Vorfälle, von denen erhebliche Gesundheitsgefahren für seine Belegschaft ausgehen, möglichst auszuschließen (vgl. Senat 24. Oktober 1996 - 2 AZR 900/95 - RzK I 5i Nr. 120; 6. Oktober 2005 - 2 AZR 280/04 - AP KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 25 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 66). - BGH, 03.05.2002 - V ZR 115/01
Darlegungs- und Beweislast im Bereich der Vorteilsausgleichung
Auszug aus BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06
Darüber hinaus erlegt die Rechtsprechung dem Gegner der primär behauptungs- und beweisbelasteten Partei dann eine gewisse (sekundäre) Behauptungslast auf, wenn eine darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehensablaufs steht und keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner sie hat und ihm nähere Angaben zumutbar sind (BGH 3. Mai 2002 - V ZR 115/01 - NJW-RR 2002, 1280 mwN; Senat 6. September 2007 - 2 AZR 715/06 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 170 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 14). - LAG Hessen, 10.10.2005 - 10 Sa 1931/04
- LAG Hamm, 08.11.2000 - 18 Sa 754/00
Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung; Tätliche Auseinandersetzung zwischen …
- BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15
Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am …
In einer solchen Situation kann der Arbeitnehmer gehalten sein, dem Arbeitgeber durch nähere Angaben weiteren Sachvortrag zu ermöglichen (BAG 21. Juni 2012 - 2 AZR 694/11 - Rn. 52, BAGE 142, 188; 18. September 2008 - 2 AZR 1039/06 - Rn. 31) .Kommt er in einer solchen Prozesslage seiner sekundären Darlegungslast nicht nach, gilt das tatsächliche Vorbringen des Arbeitgebers - soweit es nicht völlig "aus der Luft gegriffen" ist - iSv. § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden (vgl. BAG 18. September 2008 - 2 AZR 1039/06 - aaO) .
Sie dient lediglich dazu, es dem kündigenden Arbeitgeber als primär darlegungs- und beweispflichtiger Partei zu ermöglichen, weitere Nachforschungen anzustellen und sodann substantiiert zum Kündigungsgrund vorzutragen und ggf. Beweis anzutreten (zu den Einzelheiten vgl. BAG 18. September 2008 - 2 AZR 1039/06 - Rn. 33) .
- BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16
Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung
Dies stellt einen erheblichen Verstoß gegen die ihm gegenüber der Beklagten obliegende Pflicht zur Rücksichtnahme auf deren Interessen gem. § 241 Abs. 2 BGB dar und ist "an sich" geeignet, einen wichtigen Grund iSd. § 626 Abs. 1 BGB zur fristlosen Kündigung zu bilden (vgl. BAG 18. September 2008 - 2 AZR 1039/06 - Rn. 20) . - BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 534/08
Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen - Auflösungsantrag
Angesichts dessen gehört es zu den von der Beklagten darzulegenden Kündigungstatsachen, dass Umstände vorliegen, die eine mögliche Rechtfertigung des Verhaltens der Klägerin gleichwohl ausschließen (vgl. Senat 18. September 2008 - 2 AZR 1039/06 - Rn. 29, DB 2009, 964;… 6. September 2007 - 2 AZR 264/06 - Rn. 24, AP BGB § 626 Nr. 208 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 18).
- LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 8/20
Außerordentliche Kündigung wegen unberechtigter Datenlöschung in erheblichem …
Sie dient lediglich dazu, es dem kündigenden Arbeitgeber als primär darlegungs- und beweispflichtiger Partei zu ermöglichen, weitere Nachforschungen anzustellen und sodann substantiiert zum Kündigungsgrund vorzutragen und ggf. Beweis anzutreten (…vgl. BAG 17. März 2016 - 2 AZR 110/15 - Rn. 32; 18. September 2008 - 2 AZR 1039/06 - Rn. 31, DB 2009, 964) . - LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 430/19
Außerordentliche Kündigung - Krankheitsandrohung
Den Kündigenden trifft die Darlegungs- und Beweislast aber auch für diejenigen Tatsachen, die einen vom Gekündigten substantiiert behaupteten Rechtfertigungsgrund ausschließen (BAG 18. September 2008 - 2 AZR 1039/06 - Rn. 29 mwN). - BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 256/14
Ordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung
bb) Eine sekundäre Darlegungslast der primär nicht darlegungsbelasteten Partei kommt dann in Betracht, wenn es dieser zuzumuten ist, ihrem Prozessgegner die Darlegung der nur zu ihrem Wahrnehmungsbereich gehörenden Verhältnisse durch nähere Angaben zu ermöglichen, weil sie, anders als der außerhalb des fraglichen Geschehensablaufs stehende Gegner, die wesentlichen Tatsachen kennt (BAG 21. Juni 2012 - 2 AZR 694/11 - Rn. 52, BAGE 142, 188; 18. September 2008 - 2 AZR 1039/06 - Rn. 31; 28. August 2008 - 2 AZR 15/07 - Rn. 23) .Kommt der sekundär Darlegungspflichtige in einer solchen Prozesslage seiner Vortragslast nicht nach, gilt die Behauptung des primär Darlegungspflichtigen iSd. § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden (BAG 18. September 2008 - 2 AZR 1039/06 - aaO) .
Genügt das Vorbringen des Arbeitnehmers diesen Anforderungen, ist es Sache des Arbeitgebers, den geltend gemachten Kündigungsgrund nachzuweisen (BAG 18. September 2008 - 2 AZR 1039/06 - Rn. 33) .
Dieser wäre es dann unbenommen geblieben, sich für ihre Behauptung, die fragliche Zusage habe es nie gegeben, auf das Zeugnis der betreffenden Personen zu berufen (zu einer solchen Möglichkeit vgl. BAG 18. September 2008 - 2 AZR 1039/06 - Rn. 33 mwN).
- BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11
Außerordentliche Kündigung - bewusst falsche Tatsachenbehauptungen
Das schließt die Darlegungslast für das Fehlen von Umständen ein, die den Arbeitnehmer entlasten (…zur Darlegungslast bezüglich behaupteter Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe: BAG 3. November 2011 - 2 AZR 748/10 - aaO; 18. September 2008 - 2 AZR 1039/06 - EzTöD 100 TVöD-AT § 34 Abs. 2 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 13) . - BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 732/11
Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist
Zulässig ist ein solcher Beweisantritt aber nur, wenn zumindest greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen der fraglichen Tatsache aufgezeigt werden (vgl. BAG 18. September 2008 - 2 AZR 1039/06 - Rn. 33, DB 2009, 964;… BGH 15. Mai 2003 - III ZR 7/02 - zu II 2 a der Gründe, BGHReport 2003, 891) . - BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 587/08
Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied
bb) Einer Beweisaufnahme zugängliche Tatsachen, die geeignet wären, die Einlassung der Klägerin zu widerlegen, hat die Beklagte, die für das Fehlen von Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründen die Darlegungs- und Beweislast trägt (Senat 18. September 2008 - 2 AZR 1039/06 - Rn. 29, EzTöD 100 TVöD-AT § 34 Abs. 2 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 13), nicht vorgetragen. - LAG Düsseldorf, 22.12.2015 - 13 Sa 957/15
Fristlose Kündigung wegen Auseinandersetzung auf Karnevalsfeier?
Der Arbeitgeber ist nicht nur allen Arbeitnehmern verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass sie keinen Tätlichkeiten ausgesetzt sind, sondern hat auch ein eigenes Interesse daran, dass die betriebliche Zusammenarbeit nicht durch tätliche Auseinandersetzungen beeinträchtigt wird und nicht durch Verletzungen Arbeitskräfte ausfallen (BAG 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06 - DB 2009, 964).Insoweit handelt es sich noch um Folgen des Fehlverhaltens, für das der Arbeitnehmer einzustehen hat (BAG 18.09.2008 aaO).
Hier kann schon ein einmaliger Vorfall einen wichtigen Grund zur Kündigung darstellen, ohne dass der Arbeitgeber noch eine Wiederholungsgefahr begründen und den Arbeitnehmer zuvor abmahnen müsste (BAG 18.09.2008 aaO mwN).
- BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 516/11
Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.12.2019 - 3 Sa 234/19
Außerordentliche Tatkündigung - versäumte Kündigungserklärungsfrist - fehlender …
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2017 - 3 Sa 285/17
Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Sachbearbeiterin im …
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.06.2016 - 7 Sa 424/15
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses: beharrliche …
- LAG Hessen, 23.04.2010 - 3 Sa 47/09
Darlegungs- und Beweislast bei Einstellungsanspruch - Dokumentationsgebot - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2023 - 8 Sa 48/23
Einzelfallentscheidung zu einer außerordentlichen Kündigung wegen …
- LAG Sachsen, 28.04.2011 - 1 Sa 749/10
Fristlose Kündigung - Täuschung über verschuldeten Unfall mit dem Dienstfahrzeug
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.06.2016 - 3 Sa 24/16
Wiederholungskündigung - Kündigungsgrund der sexuellen Belästigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.01.2015 - 3 Sa 571/14
Verhaltensbedingte Kündigung - beleidigende SMS - vertrauliches Gespräch
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2016 - 3 Sa 387/16
Außerordentliche Kündigung - Volksverhetzung - Beleidigung - Facebook
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2021 - 3 Sa 397/17
Kündigung - Chefarzt - Behandlungsfehler - Abmahnung - Personalratsanhörung - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2015 - 6 Sa 22/15
Außerordentliche Kündigung - Handgreiflichkeit gegenüber einer Arbeitskollegin …
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 TaBV 12/19
Zustimmungsersetzung - Verdachtskündigung - Arbeitszeitbetrug - Bindung des …
- LAG Köln, 12.12.2017 - 4 Sa 291/17
Außerordentliche Kündigung; Tätlichkeit
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2011 - 3 Sa 43/11
Außerordentliche Kündigung - Darlegungs- und Beweislast - Teilnahme eine …
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.05.2019 - 3 Sa 361/18
Fristlose Kündigung wegen Unterschlagung - Beweiswürdigung
- LAG Hessen, 28.01.2013 - 21 Sa 715/12
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Beleidigung des Arbeitgebers in Facebook - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2017 - 3 TaBV 29/17
Betriebsratsvorsitzender - Außerordentliche Kündigung - Zustimmungsersetzung
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.09.2018 - 3 Sa 111/18
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses: Ausschlußfrist - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2016 - 3 Sa 356/16
Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Sachbeschädigung und …
- LAG Düsseldorf, 22.12.2015 - 13 Sa 1060/15
Tätlichkeit
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2014 - 3 Sa 423/13
Fristlose Kündigung wegen Verletzung der Nachweispflicht
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.01.2014 - 5 Sa 433/13
Kündigung wegen tätlichen Angriffs auf einen Vorgesetzten
- LAG Schleswig-Holstein, 24.03.2021 - 6 Sa 203/20
Kündigung, fristlos, außerordentlich, Sexuelle Belästigung, Abmahnung
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.12.2015 - 3 Sa 296/15
Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung
- LAG Niedersachsen, 06.11.2014 - 7 Sa 443/14
Unzulässiger Beweisantrag bei Tatsachenbehauptung ohne greifbare Anhaltspunkte; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2021 - 3 Sa 249/20
Außerordentliche Kündigung - menschenverachtende Äußerung - Zeugenbeweis
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2021 - 3 Sa 229/21
Unzulässige Berufung - außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2020 - 3 Sa 87/20
Außerordentliche Kündigung - wiederholte Verletzung der Anzeige- und …
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2015 - 3 Sa 251/15
Außerordentliche Kündigung - Arbeitszeitbetrug - Verhältnismäßigkeit
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2018 - 3 Sa 343/17
Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist - ordentliche verhaltensbedingte …
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2021 - 3 Sa 271/20
Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Abmahnung
- BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1060/06
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher …
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.12.2020 - 3 Sa 134/20
Anforderungen an eine Berufungsbegründung - Darlegungs- und Beweislast für das …
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.12.2015 - 3 Sa 335/15
Sexuelle Belästigung - suchtbedingte Ausfallerscheinung
- LAG Schleswig-Holstein, 08.05.2014 - 4 Sa 402/13
Kündigung, fristlos, Drohung mit Körperverletzung, Abmahnung
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2019 - 3 Sa 25/19
Vorgetäuschte Prüfungstätigkeit (TÜV)
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.08.2014 - 3 Sa 79/14
Verdachtskündigung - Arbeitszeitbetrug
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2020 - 3 Sa 503/19
Fristlose Kündigung - TÜV-Prüfer - Verdachtskündigung - Manipulation
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2020 - 3 Sa 98/20
Fristlose Kündigung - sexuelle Belästigung - Kündigungserklärungsfrist - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2013 - 5 Sa 356/13
Wirksamkeitsvoraussetzungen der außerordentlichen Kündigung des …
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2021 - 3 Sa 104/21
Außerordentliche Kündigung wegen grober Beleidigung des Vorgesetzten - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2017 - 3 Sa 256/17
Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Einzelhandel - Verdacht auf …
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2013 - 5 Sa 412/13
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Verstoßes gegen das …
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2013 - 5 Sa 275/13
Kündigung wegen Vortäuschens einer Krankheit bzw. wegen Genesungsverzögerung
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.10.2014 - 3 TaBV 2/14
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - Amtspflichtverletzung - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2019 - 3 Sa 1/19
Ordentliche Kündigung - verhaltensbedingte Kündigung - Abmahnung - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2014 - 3 Sa 552/13
Wirksamkeit einer fristlosen Arbeitgeberkündigung
- ArbG Berlin, 05.09.2022 - 22 Ca 1647/22
Außerordentliche Kündigung - Vorwurf antisemitischer und israelfeindlicher …
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2020 - 3 Sa 90/19
Außerordentliche Kündigung wegen Veruntreuung geringwertiger Sachen - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2019 - 3 Sa 308/18
Außerordentliche Kündigung wegen aggressiver und rassistischer Beleidigung eines …
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2019 - 3 Sa 316/18
Wahrung der Klagefrist - Übermittlung der Klage über EGVP - nachträgliche …
- ArbG Krefeld, 21.12.2012 - 2 Ca 2010/12
Böller im Dixi-Klo - Später "Silvesterscherz" führt zur fristlosen Kündigung
- LAG Düsseldorf, 24.06.2009 - 12 Sa 425/09
Arbeitsbummelei und falsche Selbstaufzeichnung der Arbeitszeit als wichtiger …
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2020 - 3 Sa 109/20
Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2022 - 3 Sa 440/19
Außerordentliche Kündigung - Entwendung von Dieselkraftstoff - entbehrliche …
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2021 - 3 Sa 161/21
Außerordentliche/ ordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2020 - 3 Sa 56/20
Fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.02.2023 - 3 Sa 312/22
Außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung - Missachtung des …
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2021 - 3 TaBV 16/21
Außerordentliche Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2020 - 3 Sa 293/19
Außerordentliche fristlose Kündigung - Alkoholkonsum - Widerklage - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2019 - 3 Sa 429/18
Außerordentliche Kündigung - Unterschlagung - Entbehrlichkeit der Abmahnung
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.05.2020 - 3 Sa 435/19
Außerordentliche Kündigung - Spesenbetrug - Darlegungs- und Beweislast
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2020 - 3 Sa 497/19
Außerordentliche Kündigung - Diebstahl von Diesel - Führen eines LKW unter …
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2021 - 3 Sa 28/21
Außerordentliche Kündigung - Verletzung einer Mitteilungspflicht - Leiterin einer …
- BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 517/11
Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2020 - 3 Sa 52/20
Außerordentliche Tatkündigung - anonyme Anzeige gegen Arbeitgeber - Beweislast - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.06.2016 - 6 Sa 522/15
Außerordentliche Kündigung - Tätlicher Angriff auf eine Arbeitskollegin - …
- LAG Hessen, 10.06.2013 - 21 Sa 850/12
Fristlose Kündigung - Zahlungsansprüche; Fristlose Kündigung - Zahlungsansprüche
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2018 - 3 Sa 295/18
Verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach wiederholter Abmahnung …
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2015 - 3 Sa 707/14
Unzulässigkeit der Berufung - außerordentliche Kündigung
- LAG Schleswig-Holstein, 11.09.2013 - 6 Sa 169/12
Kündigung, fristlos, außerordentlich, verhaltensbedingt, schwere Tätlichkeit, …
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.05.2010 - 25 Sa 130/10
Fristlose Kündigung wegen eines tätlichen Angriffs auf einen Kollegen - Grundsatz …
- LAG Düsseldorf, 02.07.2009 - 11 Sa 278/09
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung eines Hauswirtschaftsleiters im …
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2019 - 7 Sa 62/19
Außerordentliche Kündigung eines Zeitungszustellers wegen Androhung einer …
- LAG Hamm, 16.04.2015 - 15 Sa 1509/14
Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Entwendung von im Eigentum des …
- LAG Niedersachsen, 06.10.2021 - 13 Sa 1199/20
Verhältnismäßigkeitsprüfung bei außerordentlicher Kündigung; Unzulässige …
- LAG Hessen, 22.04.2015 - 2 Sa 1305/14
Die behauptete Drohung mit einem Amoklauf während eines BEM-Gesprächs …
- BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 520/11
Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast
- LAG Hamm, 29.07.2011 - 10 TaBV 11/11
Außerordentliche Kündigung bei tätlichem Angriff und Drohung mit körperlicher …
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 10 Sa 296/10
Außerordentliche Kündigung wegen tätlichen Angriffs auf einen Arbeitskollegen
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2020 - 8 Sa 498/19
Außerordentliche fristlose Kündigung - Titular-Geschäftsführer - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2018 - 5 Sa 357/17
Kündigungsschutzklage - Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers im Hinblick …
- BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 536/11
Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast
- LAG Hamm, 14.08.2015 - 13 Sa 576/15
Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Kraftfahrers wegen …
- BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 519/11
Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast
- BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 518/11
Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.08.2022 - 7 Sa 374/21
Scheinurteil - Besetzung des Gerichts - nicht vereidigter ehrenamtlicher Richter …
- LAG Bremen, 12.04.2011 - 1 Sa 36/09
Verhaltensbedingte Kündigung - Beweislast - Auflösungsantrag
- LAG Hessen, 20.03.2014 - 5 Sa 1145/13
Fristlose Kündigung - Hausverbot
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2019 - 6 Sa 350/18
Ordentliche Kündigung eines Stationsarztes aus verhaltensbedingten Gründen - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.02.2022 - 8 Sa 194/20
Außerordentliche Kündigung - Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit - …
- LAG München, 07.02.2012 - 6 Sa 631/11
Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2013 - 5 Sa 49/13
Außerordentliche Kündigung einer unkündbaren Mitarbeiterin wegen grober …
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2019 - 7 Sa 39/19
Verhaltensbedingte Kündigung - Verschwiegenheitspflicht - Veröffentlichung von …
- LAG Köln, 11.07.2016 - 1 Ta 116/16
Aufhebung der Prozesskostenhilfe; Falscher Vortrag im Prozess
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2021 - 2 Sa 269/20
Außerordentliche Kündigung - Darlegungs- und Beweislast - Tatkündigung - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2016 - 2 Sa 216/15
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses: Darlegungs-und Beweislast - …
- LAG Köln, 06.11.2012 - 11 Sa 412/12
Außerordentliche Kündigung; Tätlichkeiten unter Arbeitnehmern
- LAG Sachsen-Anhalt, 28.04.2015 - 6 Sa 95/14
Außerordentliche Kündigung - Störung des Betriebsfriedens - Verzugslohn
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2013 - 10 Sa 351/12
Außerordentliche Kündigung - Verschwiegenheitspflicht - Beweislast
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.01.2016 - 4 Sa 1076/15
Tätlichkeit gegen Kollegin
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2012 - 10 Sa 625/11
Außerordentliche Kündigung - Rechtfertigungsvorbringen - Darlegungs- und …
- LAG Hamm, 22.06.2009 - 13 Sa 76/09
Tätliche Auseinandersetzung; Arbeitskollegen
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2018 - 8 Sa 37/18
Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Tätlichkeiten am Arbeitsplatz - …
- ArbG Magdeburg, 15.07.2013 - 3 Ca 713/13
Verhaltensbedingte Kündigung - Mobbing unter Kollegen - Abmahnung
- LAG Köln, 07.09.2016 - 11 Sa 1024/15
Kündigung; Tätigkeit; Einzelfall
- LAG Hamm, 04.12.2013 - 4 Sa 474/13
- LAG Hamm, 25.02.2011 - 13 Sa 1349/10
Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit bei …
- LAG Thüringen, 08.03.2022 - 1 Sa 80/21
Außerordentliche Kündigung - Zeugniserteilung - Urlaubsabgeltung
- LAG Hessen, 01.12.2014 - 17 Sa 757/14
Tätlicher Angriff eines Arbeitskollegen als wichtiger Grund einer …
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2014 - 4 Sa 370/13
Kündigung wegen Tätlichkeit gegenüber einem Arbeitskollegen
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2010 - 11 Sa 184/10
Außerordentliche Kündigung wegen Tätlichkeit gegenüber dem Arbeitgeber
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2021 - 5 Sa 353/20
Außerordentliche Kündigung wegen geschäftsschädigender Äußerungen
- ArbG Aachen, 10.12.2020 - 3 Ca 2531/20
Fristlose Kündigung, ordentliche verhaltensbedingte Kündigung, Beleidigung und …
- ArbG Köln, 10.06.2020 - 15 BV 197/19
Fristlose Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden bei Selbstbeurlaubung
- LAG Hessen, 12.11.2014 - 12 Sa 1267/13
Wichtiger Kündigungsgrund bei einem drohenden und tätlich werdenden Arbeitnehmer
- LAG Schleswig-Holstein, 20.12.2011 - 1 Sa 321/11
Kündigung, fristlos, wichtiger Grund, Nebenpflicht, Pflichtverletzung, …
- LAG Nürnberg, 16.02.2016 - 7 Sa 388/15
Außerordentliche Kündigung - Dienst-PKW - Privatnutzung - steuerliche Behandlung …
- LAG Thüringen, 20.10.2011 - 3 Sa 331/10
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen des Diebstahls von …