Rechtsprechung
   BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1060/06   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher Auseinandersetzung unter Arbeitskollegen; hier: Annahmeverzugsanspruch

  • openjur.de

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher Auseinandersetzung unter Arbeitskollegen; hier: Annahmeverzugsanspruch

  • Bundesarbeitsgericht

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher Auseinandersetzung unter Arbeitskollegen; hier: Annahmeverzugsanspruch

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  • NWB SteuerXpert START

    BGB § 297, § 615 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher Auseinandersetzung unter Arbeitskollegen; Lohnanspruch aus Gründen des Annahmeverzugs nach erfolgreicher Kündigungsschutzklage; Entbehrlichkeit eines gesonderten Arbeitsangebots; Leistungshindernis bei erteiltem Hausverbot

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher Auseinandersetzung unter Arbeitskollegen; hier: Annahmeverzugsanspruch

Verfahrensgang

  • ArbG Frankfurt/Main, 20.07.2004 - 5 Ca 10026/03
  • LAG Hessen, 10.10.2005 - 10 Sa 1932/04
  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1060/06



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Wird zitiert von ... (3)  

  • LAG Hessen, 30.03.2009 - 17 Sa 1308/08  

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - außerordentliche Kündigung

    Ein vom Arbeitnehmer nicht zu vertretendes Hausverbot durch den Auftraggeber, in dessen Räumen die einzige vom Arbeitnehmer wahrzunehmende Beschäftigungsmöglichkeit besteht, ist nach den durch die sog. Betriebsrisikolehre entwickelten Grundsätzen dem Risikobereich des Arbeitgebers zuzuordnen, dementsprechend bleibt der Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers unter Annahmeverzugsgesichtspunkten und trotz Leistungshindernisses bestehen (Schmiegel/Robrecht, FS Löwisch, 355, 363; offen gelassen in BAG 18. September 2008 - 2 AZR 1060/06 - n. v.; juris) .
  • LAG Hessen, 15.02.2011 - 13 Sa 1460/10  

    Verdachtskündigung - Kündigungsverzicht durch Abmahnung - Annahmeverzugslohn -

    Dementsprechend bleibt der Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers unter Annahmeverzugsgesichtspunkten und trotz Leistungshindernisses bestehen (vgl. Parallelfall Hessisches Landesarbeitsgericht vom 30. März 2009 - 17 Sa 1308/08 -, zitiert nach juris; offen gelassen noch BAG vom 18. September 2008 - 2 AZR 1060/06 -, zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2012 - 9 Sa 165/12  

    Entgeltfortzahlung und Annahmeverzug nach unwirksamer Kündigung -

    Ein Arbeitsangebot ist nach Ausspruch einer unwirksamen Kündigung grundsätzlich entbehrlich (ständige Rechtsprechung, etwa BAG 18.09.2008 -2 AZR 1060/06- , Juris).
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