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   BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 107/19   

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https://dejure.org/2019,42041
BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 107/19 (https://dejure.org/2019,42041)
BAG, Entscheidung vom 05.12.2019 - 2 AZR 107/19 (https://dejure.org/2019,42041)
BAG, Entscheidung vom 05. Dezember 2019 - 2 AZR 107/19 (https://dejure.org/2019,42041)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Ordentliche Kündigung außerhalb des Geltungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes - Meinungsäußerung - Kleinbetriebsklausel - Sittenwidrigkeit - Treuwidrigkeit - Prozessverhalten des Arbeitgebers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Ordentliche Kündigung außerhalb des Geltungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes

  • IWW

    Kündigungsschutzgesetzes (§ 23 Abs. 1), § 622 ... Abs. 1 BGB, § 138 Abs. 1 BGB, § 242 BGB, § 1 KSchG, §§ 138, 242 BGB, § 23 Abs. 1 KSchG, Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 13 Abs. 1 GG, Art. 6 Abs. 2 GG, § 241 Abs. 2 BGB, § 1 Abs. 2 KSchG, § 320 ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO, § 138 Abs. 1 ZPO, § 826 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Sittenwidrigkeit einer Kündigung nur bei besonderer Verwerflichkeit der Gesamtumstände des Einzelfalles; Vorgreiflichkeit des § 1 KSchG vor dem Grundsatz von Treu und Glauben gem. § 242 BGB; Grundrechtspositionen des Kleinunternehmers bei der Beurteilung einer Kündigung im ...

  • bag-urteil.com
  • Betriebs-Berater

    Sittenwidrigkeit einer Kündigung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ordentliche Kündigung einer Kindernanny außerhalb des Geltungsbereichs des KSchG

  • rewis.io

    Ordentliche Kündigung außerhalb des Geltungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes - Meinungsäußerung - Kleinbetriebsklausel - Sittenwidrigkeit - Treuwidrigkeit - Prozessverhalten des Arbeitgebers

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Kündigung im Kleinbetrieb: Fehlende Anhörung ist nicht sittenwidrig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigungsschutz außerhalb des betrieblichen Geltungsbereichs des KSchG - Ordentliche Kündigung außerhalb des betrieblichen Geltungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes ; Sittenwidrigkeit; Treuwidrigkeit; Prozessverhalten des Arbeitgebers

  • rechtsportal.de

    Ordentliche Kündigung außerhalb des Geltungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes

  • datenbank.nwb.de

    Ordentliche Kündigung außerhalb des Geltungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes - Meinungsäußerung - Kleinbetriebsklausel - Sittenwidrigkeit - Treuwidrigkeit - Prozessverhalten des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kündigung außerhalb des KSchG

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ordentliche Kündigung - außerhalb des Geltungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ordentliche Kündigung außerhalb des betrieblichen Geltungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes - Sittenwidrigkeit - Treuwidrigkeit - Prozessverhalten des Arbeitgebers

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kündigung der Nanny nicht sittenwidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sittenwidrige oder willkürliche Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kleinbetriebe und ordentliche Kündigung

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen negativer Äußerungen über den Arbeitgeber

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kann eine Arbeitgeberkündigung im Kleinbetrieb unwirksam sein?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kündigung der Kinderpflegerin nicht sittenwidrig

Besprechungen u.ä.

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitsrecht: Kündigung außerhalb des Geltungsbereichs des KSchG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 634
  • NZA 2020, 171
  • NZG 2020, 428
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (14)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.01.2019 - 10 Sa 1631/18

    Kündigung - Sittenwidrigkeit - Treuwidrigkeit

    Auszug aus BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 107/19
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. Januar 2019 - 10 Sa 1631/18 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • BAG, 28.09.1972 - 2 AZR 469/71

    Fristgemäße Kündigung u. evtl. Verstoß gegen §§ 134, 138, 242 BGB

    Auszug aus BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 107/19
    Im Gegenteil kann die Berechtigung von Gründen, die unter Geltung des allgemeinen Kündigungsschutzes als solche im Verhalten der Klägerin gewertet werden könnten, auf der Grundlage allein der zivilrechtlichen Generalklauseln gerade nicht nachgeprüft werden (vgl. BAG 28. September 1972 - 2 AZR 469/71 - zu IV der Gründe, BAGE 24, 438) .
  • BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 333/02

    Kleinbetrieb - Treuwidrigkeit - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 107/19
    a) Der Willkürvorwurf scheidet aus, wenn ein irgendwie einleuchtender Grund für die Rechtsausübung vorliegt (BAG 28. August 2003 - 2 AZR 333/02 - zu B III 1 b der Gründe) .
  • BAG, 19.10.2017 - 8 AZR 845/15

    Betriebsübergang - Wiedereinstellungsanspruch im Kleinbetrieb

    Auszug aus BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 107/19
    Im Rahmen der Generalklauseln der §§ 138, 242 BGB ist der objektive Gehalt der Grundrechte zu berücksichtigen (BAG 19. Oktober 2017 - 8 AZR 845/15 - Rn. 20, BAGE 160, 337) .
  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 128/95

    Wirksamkeit einer Kündigung in der Probezeit - Ordnungsgemäße Beteiligung des

    Auszug aus BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 107/19
    Dass die Beklagte nicht weiter - vermeintlicher - Kritik betreffend ihre Mutterrolle durch eine in ihrem Haushalt beschäftigte Arbeitnehmerin ausgesetzt sein wollte, ist verständlich und hat mit Rachsucht oder Vergeltung (vgl. dazu BAG 9. Mai 1996 - 2 AZR 128/95 - zu II 6 der Gründe) nichts zu tun.
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 107/19
    Es geht vor allem darum, Arbeitnehmer vor willkürlichen oder auf sachfremden Motiven beruhenden Kündigungen zu schützen (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - zu B I 3 b cc der Gründe, BVerfGE 97, 169; BAG 5. November 2009 - 2 AZR 383/08 - Rn. 24) .
  • BAG, 23.01.2018 - 3 AZR 448/16

    Invaliditätsrente - Ausscheiden vor dem Versorgungsfall

    Auszug aus BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 107/19
    e) Die Beklagte hat sich mit dem Ausspruch der ordentlichen Kündigung nicht iSv. § 242 BGB rechtsmissbräuchlich selbstwidersprüchlich verhalten (zu den Anforderungen vgl. BAG 23. Januar 2018 - 3 AZR 448/16 - Rn. 38, BAGE 161, 335) .
  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 828/08

    Wartezeitkündigung - Mitwirkungsverfahren

    Auszug aus BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 107/19
    Eine Kündigung verstößt deshalb nur dann gegen § 242 BGB, wenn sie Treu und Glauben aus Gründen verletzt, die von § 1 KSchG nicht erfasst sind (BAG 22. April 2010 - 6 AZR 828/08 - Rn. 41) .
  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 647/13

    Kündigung zum "nächstzulässigen Termin" - Sonderkündigungsschutz einem

    Auszug aus BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 107/19
    Die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers ist - außer bei einer Verdachtskündigung im Geltungsbereich des § 1 Abs. 2 KSchG - keine Wirksamkeitsvoraussetzung (BAG 10. April 2014 - 2 AZR 647/13 - Rn. 33) .
  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 360/99

    Arbeitnehmerstatus einer Versicherungsvermittlerin; Kündigungsschutz im

    Auszug aus BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 107/19
    Ein solcher ist bei einem auf konkreten Umständen beruhenden Vertrauensverlust grundsätzlich auch dann gegeben, wenn die Tatsachen objektiv nicht verifizierbar sind (vgl. BAG 25. April 2001 - 5 AZR 360/99 - zu II 4 b der Gründe) .
  • BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 383/08

    Kleinbetriebsklausel - "Verwaltung

  • BAG, 21.03.1980 - 7 AZR 314/78

    Zum Zustimmungserfordernis der Hauptfürsorgestelle bei ordentlicher Kündigung

  • BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 41/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Abgrenzung von Betriebsübergang und

  • BGH, 16.07.2019 - II ZR 426/17

    Veräußerung von betriebsnotwendigem Vermögen durch eine GmbH an eine Gesellschaft

  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 374/19

    Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge

    Vielmehr muss eine besondere Verwerflichkeit des Verhaltens hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln oder der zutage tretenden Gesinnung ergeben kann (BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 107/19 - Rn. 11; BGH 16. Juli 2019 - II ZR 426/17 - Rn. 24) .

    Ein solcher ist bei einem auf konkreten Umständen beruhenden Vertrauensverlust grundsätzlich auch dann gegeben, wenn die Tatsachen objektiv nicht verifizierbar sind (vgl. BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 107/19 - Rn. 17) .

  • BAG, 30.03.2023 - 2 AZR 309/22

    Wartezeitkündigung - Maßregelungsverbot

    Im Rahmen dieser Generalklauseln ist auch der objektive Gehalt der Grundrechte zu beachten (BVerfG 21. Juni 2006 - 1 BvR 1659/04 - zu III 1 a aa der Gründe; BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 107/19 - Rn. 13) .

    Verstößt das Rechtsgeschäft - wie eine an sich neutrale Kündigung (BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 107/19 - Rn. 11; 21. März 1980 - 7 AZR 314/78 - zu II 3 der Gründe) - nicht bereits seinem Inhalt nach gegen die grundlegenden Wertungen der Rechts- oder Sittenordnung, muss ein persönliches Verhalten des Handelnden hinzukommen, welches diesem zum Vorwurf gemacht werden kann.

    Der Willkürvorwurf scheidet aus, wenn ein irgendwie einleuchtender Grund für die Rechtsausübung vorliegt (BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 107/19 - Rn. 17; 28. August 2003 - 2 AZR 333/02 - zu B III 1 b der Gründe) .

  • BAG, 12.01.2021 - 2 AZN 724/20

    Außerordentliche Kündigung - Nachschieben von Kündigungsgründen -

    Die "Kündigung" hat als für sich genommen neutrales Gestaltungsrecht (vgl. BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 107/19 - Rn. 11) keinen anderen "Charakter", als dass sie das Arbeitsverhältnis - hier: außerordentlich fristlos - auflösen soll.
  • ArbG Köln, 15.04.2021 - 8 Ca 7334/20

    Kündigung wegen einer Covid-19-Quarantäne

    Willkürliche Kündigungen und Kündigungen, die auf sachfremden Motiven beruhen, verstoßen gegen das Anstandsgefühl der billig und gerecht Denkenden sind damit auch außerhalb der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes in den ersten sechs Monaten eines Arbeitsverhältnisses bzw. im Kleinbetrieb unzulässig (zuletzt u. a. BAG, Urteil vom 05.12.2019, 2 AZR 107/19, juris, m. w. N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - 17 Sa 45/20

    Arbeitnehmerstatus - Statusfeststellungsklage - Kündigungsschutzantrag -

    In sachlicher Hinsicht geht es darum, Arbeitnehmer vor willkürlichen oder auf sachfremden Motiven beruhenden Kündigungen zu schützen (vgl. BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 107/19 - Rn. 13, AP BGB § 138 Nr. 74; 28. August 2008 - 2 AZR 101/07 - Rn. 33, aaO mwN) .

    Eine solche Kündigung ist nicht willkürlich, wenn für sie ein irgendwie einleuchtender Grund besteht (vgl. BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 107/19 - Rn. 17, aaO; 8. Dezember 2011 - 6 AZN 1371/11 - Rn. 11, BAGE 140, 76; 22. April 2010 - 6 AZR 828/08 - Rn. 41, aaO; 24. Januar 2008 - 6 AZR 96/07 - Rn. 27 f., EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 7; 28. August 2003 - 2 AZR 333/02 - B III 1 b der Gründe, AP BGB § 242 Kündigung Nr. 17; APS/Preis § 242 BGB Rn. 57) .

    Ein solcher ist bei einem auf konkreten Umständen beruhenden Vertrauensverlust grundsätzlich auch dann gegeben, wenn die Tatsachen objektiv nicht verifizierbar sind (vgl. BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 107/19 - aaO; 25. April 2001 - 5 AZR 360/99 - zu II 4 b der Gründe) .

  • LAG Hamm, 24.09.2020 - 18 Sa 210/20

    Kirchenaustritt, Wartezeitkündigung, Benachteiligung wegen der Religion,

    aa) Insoweit gelten folgende Grundsätze ( BAG, Urteil vom 05.12.2019 - 2 AZR 107/19, Urteil vom 16.09.2004 - 2 AZR 447/03) :.
  • LAG München, 09.07.2020 - 7 Sa 444/20

    Geschäftsführer als Arbeitnehmer bei § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG

    Vielmehr muss eine besondere Verwerflichkeit des Verhaltens hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln oder der zutage tretenden Gesinnung ergeben kann (vgl. BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 107/19).

    Eine Kündigung verstößt deshalb nur dann gegen § 242 BGB, wenn sie Treu und Glauben aus Gründen verletzt, die von § 1 KSchG nicht erfasst sind (vgl. BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 107/19).

    Es geht vor allem darum, Arbeitnehmer vor willkürlichen oder auf sachfremden Motiven beruhenden Kündigungen zu schützen (vgl. BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 107/19 mit Verweis auf BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87).

    Eine Kündigung erfolgt nicht willkürlich, wenn sie auf einem irgendwie einleuchtenden Grund beruht (vgl. BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 107/19; 28.08.2003 - 2 AZR 333/02).

    Ein solcher ist bei einem auf konkreten Umständen beruhenden Vertrauensverlust grundsätzlich auch dann gegeben, wenn die Tatsachen objektiv nicht verifizierbar sind und die Berechtigung von Gründen, die unter Geltung des allgemeinen Kündigungsschutzes als solche im Verhalten gewertet werden könnten, können auf der Grundlage allein der zivilrechtlichen Generalklauseln gerade nicht nachgeprüft werden (vgl. BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 107/19; 25.04.2001 - 5 AZR 360/99).

  • LAG Düsseldorf, 02.08.2022 - 3 Sa 285/22

    Keine Sitten- oder Treuwidrigkeit bei Kündigung im Kleinbetrieb "aus

    Verstößt das Rechtsgeschäft - wie eine an sich neutrale Kündigung - nicht bereits seinem Inhalt nach gegen die grundlegenden Wertungen der Rechts- oder Sittenordnung, muss ein persönliches Verhalten des Handelnden hinzukommen, welches diesem zum Vorwurf gemacht werden kann (BAG vom 05.12.2019 - 2 AZR 107/19, juris, Rz. 11).

    Vielmehr muss eine besondere Verwerflichkeit des Verhaltens hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln oder der zutage tretenden Gesinnung ergeben kann (BAG vom 11.06.2020 - 2 AZR 374/19, juris, Rz. 32; BAG vom 05.12.2019 - 2 AZR 107/19, juris, Rz. 11; BGH vom 16.07.2019 - II ZR 426/17, juris, Rz. 24).

    Im Rahmen der Generalklauseln der §§ 138, 242 BGB ist der objektive Gehalt der Grundrechte zu berücksichtigen (BAG vom 05.12.2019 - 2 AZR 107/19, juris, Rz. 13; BAG vom 19.10.2017 - 8 AZR 845/15, juris, Rz. 20).

    Es geht vor allem darum, Arbeitnehmer vor willkürlichen oder auf sachfremden Motiven beruhenden Kündigungen zu schützen (BVerfG vom 27.01.1998 - 1 BvL 15/87, juris, Rz. 34 ff.; BAG vom 05.12.2019 - 2 AZR 107/19, juris, Rz. 13; BAG vom 05.11.2009 - 2 AZR 383/08, juris, Rz. 24).

    Der Willkürvorwurf scheidet aus, wenn ein irgendwie einleuchtender Grund für die Rechtsausübung vorliegt (BAG vom 05.12.2019 - 2 AZR 107/19, juris, Rz. 17; BAG vom 28.08.2003 - 2 AZR 333/02, juris, Rz. 17).

    Eine Kündigung verstößt deshalb nur dann gegen § 242 BGB, wenn sie Treu und Glauben aus Gründen verletzt, die von § 1 KSchG nicht erfasst sind (BAG vom 05.12.2019 - 2 AZR 107/19, juris, Rz. 12; BAG vom 22.04.2010 - 6 AZR 828/08, juris, Rz. 41).

  • LAG Düsseldorf, 18.04.2023 - 3 Sa 377/22

    "Whistle-Blowing" und Kündigung im Kleinbetrieb; Maßregelungsverbot;

    Verstößt das Rechtsgeschäft - wie eine an sich neutrale Kündigung - nicht bereits seinem Inhalt nach gegen die grundlegenden Wertungen der Rechts- oder Sittenordnung, muss ein persönliches Verhalten des Handelnden hinzukommen, welches diesem zum Vorwurf gemacht werden kann (BAG vom 05.12.2019 - 2 AZR 107/19, juris, Rz. 11).

    Vielmehr muss eine besondere Verwerflichkeit des Verhaltens hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln oder der zutage tretenden Gesinnung ergeben kann (BAG vom 11.06.2020 - 2 AZR 374/19, juris, Rz. 32; BAG vom 05.12.2019 - 2 AZR 107/19, juris, Rz. 11; BGH vom 16.07.2019 - II ZR 426/17, juris, Rz. 24).

    Im Rahmen der Generalklauseln der §§ 138, 242 BGB ist der objektive Gehalt der Grundrechte zu berücksichtigen (BAG vom 05.12.2019 - 2 AZR 107/19, juris, Rz. 13; BAG vom 19.10.2017 - 8 AZR 845/15, juris, Rz. 20).

    Es geht vor allem darum, Arbeitnehmer vor willkürlichen oder auf sachfremden Motiven beruhenden Kündigungen zu schützen (BVerfG vom 27.01.1998 - 1 BvL 15/87, juris, Rz. 34 ff.; BAG vom 05.12.2019 - 2 AZR 107/19, juris, Rz. 13; BAG vom 05.11.2009 - 2 AZR 383/08, juris, Rz. 24).

    Eine Kündigung verstößt deshalb nur dann gegen § 242 BGB, wenn sie Treu und Glauben aus Gründen verletzt, die von § 1 KSchG nicht erfasst sind (BAG vom 05.12.2019 - 2 AZR 107/19, juris, Rz. 12; BAG vom 22.04.2010 - 6 AZR 828/08, juris, Rz. 41).

  • BAG, 18.11.2021 - 2 AZR 229/21

    Hausangestellte - Arbeitgeberstellung von Ehegatten - Maßregelungsverbot

    Spätere Erklärungen können die Wirksamkeit der Kündigung, die sich als Ausübung eines Gestaltungsrechts nach den Verhältnissen im Zeitpunkt ihres Zugangs bestimmt, nicht beeinflussen (vgl. BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 107/19 - Rn. 24) .
  • LAG Düsseldorf, 21.01.2022 - 7 Sa 404/21

    Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug;

  • ArbG Frankfurt/Main, 09.03.2021 - 11 Ca 6247/21
  • LAG Düsseldorf, 21.01.2022 - 7 Sa 403/21

    Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug;

  • LAG Nürnberg, 10.03.2023 - 8 Sa 340/22

    Kleinbetrieb - Kündigung - Krankheit - Maßregelung

  • LAG Köln, 05.03.2021 - 10 Sa 803/20

    Treuwidrigkeit einer Kündigung außerhalb des KSchG ; Wirkung der Grundrechte über

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2022 - 2 Sa 200/21

    Ordentliche Kündigung - Kleinbetrieb - Maßregelungsverbot - Treu und Glauben

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2020 - 6 Sa 83/19

    Kündigung im Kleinbetrieb - Treu und Glauben - Maßregelungsverbot

  • LAG Baden-Württemberg, 16.06.2020 - 15 Sa 93/18

    Außerordentliche Kündigung einer Kirchenmusikerin wegen Missachtung des

  • LAG Thüringen, 26.08.2022 - 2 Sa 267/20

    Ordentliche Kündigung - Massenentlassung - Betriebsstilllegung

  • LAG Thüringen, 26.08.2022 - 2 Sa 436/20

    Ordentliche Kündigung - Massenentlassung - Betriebsstilllegung

  • ArbG Erfurt, 21.04.2022 - 6 Ca 1273/21

    Kündigung innerhalb der Probezeit - Voraussetzungen einer treuwidrigen oder

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