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   BAG, 11.07.1985 - 2 AZR 108/84   

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https://dejure.org/1985,6057
BAG, 11.07.1985 - 2 AZR 108/84 (https://dejure.org/1985,6057)
BAG, Entscheidung vom 11.07.1985 - 2 AZR 108/84 (https://dejure.org/1985,6057)
BAG, Entscheidung vom 11. Juli 1985 - 2 AZR 108/84 (https://dejure.org/1985,6057)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Annahmeverzugslohn und tarifliche Ausschlussfrist - Ordentliche Kündigung wegen Arbeitsmangels - Anrechnung des Arbeitslosengeldes - Kenntnis vom Vorliegen eines Anfechtungsgrundes - Fälligkeit von Zahlungsansprüchen des Arbeitnehmers während eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 14.09.1972 - 5 AZR 212/72

    Nichttypische Willenserklärung - Eindeutiger Inhalt - Teil der

    Auszug aus BAG, 11.07.1985 - 2 AZR 108/84
    In der Rechtsprechung ist gelegentlich die Auffassung vertreten worden, die Annahme des Berufungsgerichts, eine Willenserklärung habe einen eindeutigen Inhalt und sei deshalb nicht auslegungsbedürftig, sei eine das Revisionsgericht grundsätzlich bindende tatsächliche Feststellung (BAG Urteil vom 14. September 1972 - 5 AZR 212/72 - AP Nr. 34 zu § 133 BGB).

    Auch nach dieser Auffassung begegnet die Feststellung der Auslegungsbedürftigkeit und die Auslegung des Prozeßvergleiches vom 8. Dezember 1982 keinen revisionsrechtlich erheblichen Bedenken: Nach ständiger Rechtsprechung (BAG vom 17. April 1970 - 1 AZR 302/69 - AP Nr. 32 zu § 133 BGB; BAG vom 14. September 1972, aaO; BAG vom 27. Juni 1963 - 5 AZR 383/62 - AP Nr. 5 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß) kann die Feststellung und die Auslegung einer nicht typischen Willenserklärung vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob sie gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt oder ob der vorhandene Auslegungsstoff nicht vollständig verwertet ist.

  • BAG, 27.06.1963 - 5 AZR 383/62

    Willenserklärung - Ermittlung des Inhalts - Auslegung - Gesetzliche

    Auszug aus BAG, 11.07.1985 - 2 AZR 108/84
    Auch nach dieser Auffassung begegnet die Feststellung der Auslegungsbedürftigkeit und die Auslegung des Prozeßvergleiches vom 8. Dezember 1982 keinen revisionsrechtlich erheblichen Bedenken: Nach ständiger Rechtsprechung (BAG vom 17. April 1970 - 1 AZR 302/69 - AP Nr. 32 zu § 133 BGB; BAG vom 14. September 1972, aaO; BAG vom 27. Juni 1963 - 5 AZR 383/62 - AP Nr. 5 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß) kann die Feststellung und die Auslegung einer nicht typischen Willenserklärung vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob sie gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt oder ob der vorhandene Auslegungsstoff nicht vollständig verwertet ist.
  • BAG, 26.03.1977 - 5 AZR 51/76

    Ausschlußfristen - Geltendmachung von Ansprüchen - Kündigungsschutzklage -

    Auszug aus BAG, 11.07.1985 - 2 AZR 108/84
    Für Ansprüche, die vom Ausgang des Kündigungsprozesses abhängen, hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die schriftliche Geltendmachung auch durch Erhebung und Durchführung der Kündigungsschutzklage gewahrt werden kann (vgl. BAG Urteil vom 16. Juni 1976 - 5 AZR 224/75 -, Urteil vom 26. März 1977 - 5 AZR 51/76 - und Urteil vom 21. Juni 1978 - 5 AZR 144/77 - AP Nr. 56, 59 und 65 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 17.04.1970 - 1 AZR 302/69

    Vergleich - Auslegung eines Generalverzichts - Typische Vertragsklausel -

    Auszug aus BAG, 11.07.1985 - 2 AZR 108/84
    Auch nach dieser Auffassung begegnet die Feststellung der Auslegungsbedürftigkeit und die Auslegung des Prozeßvergleiches vom 8. Dezember 1982 keinen revisionsrechtlich erheblichen Bedenken: Nach ständiger Rechtsprechung (BAG vom 17. April 1970 - 1 AZR 302/69 - AP Nr. 32 zu § 133 BGB; BAG vom 14. September 1972, aaO; BAG vom 27. Juni 1963 - 5 AZR 383/62 - AP Nr. 5 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß) kann die Feststellung und die Auslegung einer nicht typischen Willenserklärung vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob sie gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt oder ob der vorhandene Auslegungsstoff nicht vollständig verwertet ist.
  • BAG, 16.06.1976 - 5 AZR 224/75

    Ausschlußfristen - Fristwahrung durch Erhebung der Kündigungsschutzklage -

    Auszug aus BAG, 11.07.1985 - 2 AZR 108/84
    Für Ansprüche, die vom Ausgang des Kündigungsprozesses abhängen, hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die schriftliche Geltendmachung auch durch Erhebung und Durchführung der Kündigungsschutzklage gewahrt werden kann (vgl. BAG Urteil vom 16. Juni 1976 - 5 AZR 224/75 -, Urteil vom 26. März 1977 - 5 AZR 51/76 - und Urteil vom 21. Juni 1978 - 5 AZR 144/77 - AP Nr. 56, 59 und 65 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80

    Tarifl. Bandzulage - Tarifauslegung - Prozeßvergleich-Zinsen

    Auszug aus BAG, 11.07.1985 - 2 AZR 108/84
    Die Auslegung des Vergleichstextes durch das Landesarbeitsgericht ist aber nicht nur möglich, sondern sogar naheliegend und deswegen bei einer etwaigen uneingeschränkten Überprüfung der Auslegung von Prozeßvergleichen (vgl. dazu BAG Urteil vom 20. April 1983 - 4 AZR 497/80 - AP Nr. 3 zu § 21 TVAL II) jedenfalls vom Senat zu bestätigen.
  • BAG, 18.12.1984 - 3 AZR 383/82

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 11.07.1985 - 2 AZR 108/84
    Unter solchen Umständen verstößt es gegen Treu und Glauben (venire contra factum proprium), wenn sich - wie vorliegend - der Arbeitgeber nach Ablauf der Ausschlußfrist auf die Verfallklausel beruft, weil er während des Laufes der Ausschlußfrist den Eindruck erweckt hatte, eine gerichtliche Klärung des Anspruchs sei entbehrlich (ebenso BAG Urteil vom 18. Dezember 1984 - 3 AZR 383/82 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).
  • BGH, 10.02.1960 - V ZR 39/58

    Haftung des Erben eines Handelsgeschäftes für vor dem Erbfall begründete

    Auszug aus BAG, 11.07.1985 - 2 AZR 108/84
    Demgegenüber ist nach der Rechtsprechung des BGH die Aussage des Berufungsgerichts über die Eindeutigkeit einer Willenserklärung eine revisible Rechtsfrage (BGHZ 32, 60, 63; BGH LM Nr. 33 zu § 157 D BGB).
  • BAG, 21.06.1978 - 5 AZR 144/77

    Auch im öffentlichen Dienst kann in der Kündigungsschutzklage die notwendige

    Auszug aus BAG, 11.07.1985 - 2 AZR 108/84
    Für Ansprüche, die vom Ausgang des Kündigungsprozesses abhängen, hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die schriftliche Geltendmachung auch durch Erhebung und Durchführung der Kündigungsschutzklage gewahrt werden kann (vgl. BAG Urteil vom 16. Juni 1976 - 5 AZR 224/75 -, Urteil vom 26. März 1977 - 5 AZR 51/76 - und Urteil vom 21. Juni 1978 - 5 AZR 144/77 - AP Nr. 56, 59 und 65 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BSG, 22.10.1998 - B 7 AL 106/97 R

    Gleichwohlgewährung - Arbeitslosengeld - Abfindung - Arbeitsentgelt - Genehmigung

    Nach Treu und Glauben kann nämlich eine solche Ausschlußklausel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gerade dann nicht greifen, wenn die Forderung vergleichsweise anerkannt wurde (vgl: BAG, Urteil vom 22. Januar 1987 - 2 AZR 98/86 - mwN, unveröffentlicht; Urteil vom 11. Juli 1985 - 2 AZR 108/84 -, unveröffentlicht).
  • LAG Hamm, 26.01.2017 - 18 Sa 564/16

    Auslegung eines Vergleichs, der die "Abrechnung" des Arbeitsverhältnisses auf der

    Dass die vergleichsweise eingegangene Verpflichtung zur "Abrechnung" als Zahlungspflicht auszulegen sein kann, entspricht allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. etwa BAG, Urteil vom 19.05.2004 - 5 AZR 434/03, Urteil vom 11.07.1985 - 2 AZR 108/84; LAG Brandenburg, Urteil vom 06.03.2003 - 2 Sa 525/02; LAG Köln, Urteil vom 28.10.1994 - 13 Sa 807/94).
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