Rechtsprechung
   BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 109/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2339
BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 109/99 (https://dejure.org/2000,2339)
BAG, Entscheidung vom 17.02.2000 - 2 AZR 109/99 (https://dejure.org/2000,2339)
BAG, Entscheidung vom 17. Februar 2000 - 2 AZR 109/99 (https://dejure.org/2000,2339)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,2339) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sozialwidrigkeit der Kündigung - Betriebsbedingtheit der Kündigung - Verteilung der personellen Haushaltsansätze - Personaleinsatzplanung - Maßnahme der Mittelbewirtschaftung - Maßnahme der Entwicklungsplanung - Stellenstreichungen in einem Haushaltsplan - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 06.09.1978 - 4 AZR 84/77

    Personalstelle - Haushaltsplan - Ausbringen eines Kw-Vermerks - Dringendes

    Auszug aus BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 109/99
    b) Dieses Ergebnis entspricht auch der BAG-Rechtsprechung, wonach Stellenstreichungen in einem Haushaltsplan (BAG GS 28. November 1956 - GS 3/56 -BAGE 3, 245, 250 f.; BAG 3. Mai 1978 - 4 AZR 698/76 - BAGE 30, 272, 276; 21. Januar 1993 - 2 AZR 330/92 - AP MitbestG Schleswig-Holstein § 52 Nr. 1 = EzA KSchG § 2 Nr. 18) ebenso wie das Anbringen eines kw-Vermerks an einer Personalstelle (BAG 6. September 1978 - 4 AZR 84/77 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 4 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 9) eine von den Gerichten nicht nachprüfbare Entscheidung darstellen, daß die bezeichnete Stelle für die einzelne Dienststelle entbehrlich ist.

    Damit hat der Beklagte ein zum Zeitpunkt der Kündigung bestehendes Konzept dargestellt, wie das zukünftig zu erwartende Studentenaufkommen konkret stellenplanmäßig bedient werden soll, wobei gleichzeitig der kw-Vermerk aufgrund des Landeshaushaltsplans 1997 zeitlich im Sinne der Rechtsprechung (BAG 6. September 1979 - 4 AZR 84/77 - aaO), nämlich ab 1. Januar 1997, also noch vor Auslaufen der Kündigungsfrist fixiert wurde.

  • BAG, 28.11.1956 - GS 3/56

    Arbeitsverhältnis: Grundsätze des Großen Senats zur betriebsbedingten Kündigung

    Auszug aus BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 109/99
    b) Dieses Ergebnis entspricht auch der BAG-Rechtsprechung, wonach Stellenstreichungen in einem Haushaltsplan (BAG GS 28. November 1956 - GS 3/56 -BAGE 3, 245, 250 f.; BAG 3. Mai 1978 - 4 AZR 698/76 - BAGE 30, 272, 276; 21. Januar 1993 - 2 AZR 330/92 - AP MitbestG Schleswig-Holstein § 52 Nr. 1 = EzA KSchG § 2 Nr. 18) ebenso wie das Anbringen eines kw-Vermerks an einer Personalstelle (BAG 6. September 1978 - 4 AZR 84/77 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 4 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 9) eine von den Gerichten nicht nachprüfbare Entscheidung darstellen, daß die bezeichnete Stelle für die einzelne Dienststelle entbehrlich ist.

    Dies setzt allerdings stets eine nach sachlichen Merkmalen genau bestimmte Stelle voraus, weil andernfalls nicht festgestellt werden kann, ob im konkreten Fall der ausgesprochenen Kündigung ein dringendes betriebliches Erfordernis bzw. mangelnder Bedarf zugrunde liegt (BAG GS 28. November 1956, aaO, zu III 2 der Gründe).

  • BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 626/96

    Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnder Bedarf (kw-Vermerk)

    Auszug aus BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 109/99
    Richtig ist insoweit, daß weder das Haushaltsgesetz 1996 für sich genommen, noch der Landeshaushaltsplan 1997 isoliert betrachtet den Ausspruch der im Streit stehenden Kündigung hätten gemäß § 1 Abs. 2 KSchG rechtfertigen können, wie das BAG zu einer auf mangelnden Bedarf im Sinne des Abs. 4 Ziff. 2 EV (Anlage I Kapitel XIX) gestützten Kündigung entschieden hat (BAG 19. März 1998 - 8 AZR 626/96 - AP Einigungsvertrag Anl. I Kapitel XIX Nr. 76 = EzA EinigungsV Art. 20 Nr. 62).

    Der Haushaltsgesetzgeber muß sich nicht etwa in dem Sinne mit der konkreten Stelle befassen, daß er auch über die soziale Auswahl, also jede einzelne Planstelle, entscheidet; insoweit ist nicht die behördliche Organisationsentscheidung betroffen; vielmehr bleibt die sich aus dem Gesetz ergebende soziale Auswahl innerhalb der Grenzen eines ausreichenden Beurteilungsermessens der dafür zuständigen Verwaltung überlassen (vgl. dazu BAG 15. Juni 1989 - 2 AZR 580/88 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 18, zu II 2 e der Gründe und 19. März 1998 - 8 AZR 626/96 - aaO, zu II 2 b bb der Gründe).

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 109/99
    Frau K hat damit am 23. Mai 1996 Personalratstätigkeit ausgeübt und schied daher als aktiv gewordenes Ersatzmitglied des HPR bei der Sozialauswahl aus dem auswahlrelevanten Personenkreis aus (vgl. Senatsurteil 17. Juni 1999 - 2 AZR 456/98 - aaO, zu II 3 b der Gründe mwN).
  • BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84

    Betriebsbedingte Kündigung eines Hafeneinzelbetriebsarbeiters

    Auszug aus BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 109/99
    Es ist dabei nicht zu prüfen, ob ein bestimmter Arbeitsplatz weggefallen ist, sondern ob und in welchem Umfang das Beschäftigungsbedürfnis für den betreffenden Arbeitnehmer entfallen ist (st. Rechtsprechung, BAG 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 24 = EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 36, zu B II 1 der Gründe; 19. Mai 1993 - 2 AZR 584/92 - BAGE 73, 151 und 12. November 1998 - 2 AZR 91/98 - AP Nr. 51 aaO).
  • LAG Thüringen, 30.11.1998 - 8 Sa 848/97

    Rechtswirksamkeit einer betriebsbedingten ordentlichen Kündigung

    Auszug aus BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 109/99
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 30. November 1998 - 8 Sa 848/97 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
  • BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 609/95

    Änderungskündigung zur nachträglichen Befristung eines unbefristeten

    Auszug aus BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 109/99
    Die Verteilung des Bedarfs innerhalb der einzelnen Sparten der Slawistik (Sprachwissenschaft, Sprachzentrum, Literaturwissenschaft, Fachdidaktik, Sprachpraxis/Landeskunde sowie Sekretariat) ist Teil der behördlichen Organisationsentscheidung, die der Unternehmensentscheidung in der Privatwirtschaft entspricht und dementsprechend auch nur auf offenbare Unsachlichkeit oder Willkür zu überprüfen ist (vgl. dazu Senatsurteile 25. April 1996 - 2 AZR 609/95 - und 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 1 a der Gründe mwN), ohne daß die Klägerin in dieser Hinsicht etwas zu der neuen Personalstruktur aufgrund des gesetzlichen Auftrages vorgetragen hat.
  • BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 580/88

    Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen - Bedeutung von

    Auszug aus BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 109/99
    Der Haushaltsgesetzgeber muß sich nicht etwa in dem Sinne mit der konkreten Stelle befassen, daß er auch über die soziale Auswahl, also jede einzelne Planstelle, entscheidet; insoweit ist nicht die behördliche Organisationsentscheidung betroffen; vielmehr bleibt die sich aus dem Gesetz ergebende soziale Auswahl innerhalb der Grenzen eines ausreichenden Beurteilungsermessens der dafür zuständigen Verwaltung überlassen (vgl. dazu BAG 15. Juni 1989 - 2 AZR 580/88 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 18, zu II 2 e der Gründe und 19. März 1998 - 8 AZR 626/96 - aaO, zu II 2 b bb der Gründe).
  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 109/99
    Es ist dabei nicht zu prüfen, ob ein bestimmter Arbeitsplatz weggefallen ist, sondern ob und in welchem Umfang das Beschäftigungsbedürfnis für den betreffenden Arbeitnehmer entfallen ist (st. Rechtsprechung, BAG 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 24 = EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 36, zu B II 1 der Gründe; 19. Mai 1993 - 2 AZR 584/92 - BAGE 73, 151 und 12. November 1998 - 2 AZR 91/98 - AP Nr. 51 aaO).
  • BAG, 03.05.1978 - 4 AZR 698/76

    Haushaltsplan einer Gemeinde - Streichen einer Personalstelle - Durchführung des

    Auszug aus BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 109/99
    b) Dieses Ergebnis entspricht auch der BAG-Rechtsprechung, wonach Stellenstreichungen in einem Haushaltsplan (BAG GS 28. November 1956 - GS 3/56 -BAGE 3, 245, 250 f.; BAG 3. Mai 1978 - 4 AZR 698/76 - BAGE 30, 272, 276; 21. Januar 1993 - 2 AZR 330/92 - AP MitbestG Schleswig-Holstein § 52 Nr. 1 = EzA KSchG § 2 Nr. 18) ebenso wie das Anbringen eines kw-Vermerks an einer Personalstelle (BAG 6. September 1978 - 4 AZR 84/77 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 4 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 9) eine von den Gerichten nicht nachprüfbare Entscheidung darstellen, daß die bezeichnete Stelle für die einzelne Dienststelle entbehrlich ist.
  • BAG, 21.01.1993 - 2 AZR 330/92

    Mitbestimmung bei Kündigungen; MibestG SH

  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 895/95

    Massenentlassung

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

  • BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 91/98

    Änderungskündigung

  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

  • BAG, 23.06.1993 - 5 AZR 248/92

    Rechtsweg: Arbeitsgerichtsbarkeit - Lehrauftragsverhältnis (Hessen);

  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 185/00

    Kündigung zur Unzeit

    Zwar ist es denkbar, daß eine Kündigung zur Unzeit unter besonderen Umständen erfolgt, die dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden in einem Maße widerspricht, daß die Kündigung als sittenwidrig anzusehen ist (vgl. Senat 17. Februar 2000 - 2 AZR 109/99 nv.).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 326/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf einem anderen freien

    Dabei muss durch die unternehmerische Organisationsentscheidung zwar nicht ein bestimmter Arbeitsplatz entfallen sein (st. Rspr. BAG 1. Juli 1976 - 2 AZR 322/75 - BAGE 28, 131; 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 24 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 36; 17. Februar 2000 - 2 AZR 109/99 -).
  • BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 66/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Austauschkündigung

    Dabei muss durch die unternehmerische Organisationsentscheidung zwar nicht ein bestimmter Arbeitsplatz entfallen sein (st. Rspr. BAG 1. Juli 1976 - 2 AZR 322/75 - BAGE 28, 131; 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 24 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 36; 17. Februar 2000 - 2 AZR 109/99 - 24. Juni 2004 - 2 AZR 326/03 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 76 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 132).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht