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   BAG, 01.04.1982 - 2 AZR 1091/79   

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BAG, 01.04.1982 - 2 AZR 1091/79 (https://dejure.org/1982,18233)
BAG, Entscheidung vom 01.04.1982 - 2 AZR 1091/79 (https://dejure.org/1982,18233)
BAG, Entscheidung vom 01. April 1982 - 2 AZR 1091/79 (https://dejure.org/1982,18233)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 30.11.1962 - 3 AZR 86/59

    Anwalt - Gut geschultes Personal - Rechtsmittelfrist -

    Auszug aus BAG, 01.04.1982 - 2 AZR 1091/79
    Kirchengemeinde St. habe das Arbeitsgericht im Tatbestand festgestellt, am 25. August 1978 sei den Chefärzten eine Kündigung ausgesprochen worden mit der Maßgabe, diese werde noch schriftlich bestätigt; der Vorsitzende habe es aber unterlassen, auf diese Diskrepanz hinzuweisen und utT nähere Erklärungen zu bitten, ist unzulässig, weil die Revision es unterlassen hat vorzutragen, was sie auf entsprechende Hinweise (welche?) dargelegt hätte (vgl. dazu BAG vom 23. Februar 1962 - 1 AZR 49/61 - AP Nr. 8 zu § 322 ZPO und BAG 13, 340 [344] = AP Nr. 37 zu § 233 ZPO).
  • BAG, 31.05.1979 - 2 AZR 473/77

    Feststellungsklage - Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung -

    Auszug aus BAG, 01.04.1982 - 2 AZR 1091/79
    Nach der vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen sogen, punktuellen Streitgegenstandstheorie (vgl. u.a. BAG vom 12. Januar 1977 - 5 AZR 593/75 - AP Nr. 3 zu § 4 KSchG 1969; BAG vom 10. August 1977 - 5 AZR 394/76 - AP Nr. 2 zu § 81 ZPO und BAG vom 31. Mai 1979 - 2 AZR 473/77 - AP Nr. 50 zu § 256 ZPO; KR-Friedrich § 4 KSchG Rz 225 m.w.N.) ist bei einem solchen Antrag Streitgegenstand, ob das Arbeitsverhältnis gerade durch die angegriffene Kündigung aufgelöst worden ist oder nicht.
  • BAG, 17.04.1970 - 1 AZR 302/69

    Vergleich - Auslegung eines Generalverzichts - Typische Vertragsklausel -

    Auszug aus BAG, 01.04.1982 - 2 AZR 1091/79
    Die Auslegung einer nichttypischen Willenserklärung unterliegt nur der revisionsrechtlichen Überprüfung dahin, ob das Tatsachengericht Auslegungsregeln verletzt oder gegen Denk- bzw. Erfahrungssätze veistoßen hat (BAG vom 17. April 1970 - 1 AZR 302/69 - AP Nr. 32 zu § 133 BGB).
  • BAG, 12.01.1977 - 5 AZR 593/75

    Kündigungsschutzklage - Rechtskraft - Urteil - Berufung des Arbeitgebers auf das

    Auszug aus BAG, 01.04.1982 - 2 AZR 1091/79
    Nach der vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen sogen, punktuellen Streitgegenstandstheorie (vgl. u.a. BAG vom 12. Januar 1977 - 5 AZR 593/75 - AP Nr. 3 zu § 4 KSchG 1969; BAG vom 10. August 1977 - 5 AZR 394/76 - AP Nr. 2 zu § 81 ZPO und BAG vom 31. Mai 1979 - 2 AZR 473/77 - AP Nr. 50 zu § 256 ZPO; KR-Friedrich § 4 KSchG Rz 225 m.w.N.) ist bei einem solchen Antrag Streitgegenstand, ob das Arbeitsverhältnis gerade durch die angegriffene Kündigung aufgelöst worden ist oder nicht.
  • BAG, 14.09.1972 - 5 AZR 212/72

    Nichttypische Willenserklärung - Eindeutiger Inhalt - Teil der

    Auszug aus BAG, 01.04.1982 - 2 AZR 1091/79
    ist zudem ein unentbehrlicher Teil der Prüfung des Erklärungswortlauts (BAG vom 14. September 1972 - 5 AZR 212/72 - AP Nr. 34 zu § 133 BGB).
  • BAG, 10.08.1977 - 5 AZR 394/76

    Prozeßvollmacht - Ermächtigung zu materiell-rechtlichen Willenserklärungen -

    Auszug aus BAG, 01.04.1982 - 2 AZR 1091/79
    Nach der vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen sogen, punktuellen Streitgegenstandstheorie (vgl. u.a. BAG vom 12. Januar 1977 - 5 AZR 593/75 - AP Nr. 3 zu § 4 KSchG 1969; BAG vom 10. August 1977 - 5 AZR 394/76 - AP Nr. 2 zu § 81 ZPO und BAG vom 31. Mai 1979 - 2 AZR 473/77 - AP Nr. 50 zu § 256 ZPO; KR-Friedrich § 4 KSchG Rz 225 m.w.N.) ist bei einem solchen Antrag Streitgegenstand, ob das Arbeitsverhältnis gerade durch die angegriffene Kündigung aufgelöst worden ist oder nicht.
  • BAG, 22.11.1956 - 2 AZR 192/54

    Arbeitsverhältnis: Form der Kündigung, Verspätete Klage wegen Sozialwidrigkeit

    Auszug aus BAG, 01.04.1982 - 2 AZR 1091/79
    Zwar braucht bei einer Kündigungsschutzklage in der Regel ein besonderes Feststellungsinteresse nicht nachgewiesen zu werden, dieses ist vielmehr normalerweise gegeben, weil die Klageerhebung notwendig ist, um das Wirksamwerden der Kündigung nach § 7 KSchG zu verhindern (KR-Friedrich aaO Rz 26; BAG vom 11. Februar 1981 - 7 AZR 12/79 - DB 1981, 2233 [demnächst] AP Nr. 8 zu § 4 KSchG 1969 [zu B III der Gründe]).
  • BAG, 11.02.1981 - 7 AZR 12/79

    Kündigung - Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens

    Auszug aus BAG, 01.04.1982 - 2 AZR 1091/79
    Zwar braucht bei einer Kündigungsschutzklage in der Regel ein besonderes Feststellungsinteresse nicht nachgewiesen zu werden, dieses ist vielmehr normalerweise gegeben, weil die Klageerhebung notwendig ist, um das Wirksamwerden der Kündigung nach § 7 KSchG zu verhindern (KR-Friedrich aaO Rz 26; BAG vom 11. Februar 1981 - 7 AZR 12/79 - DB 1981, 2233 [demnächst] AP Nr. 8 zu § 4 KSchG 1969 [zu B III der Gründe]).
  • BAG, 23.02.1962 - 1 AZR 49/61

    Schlüssigkeit der Prozeßrügen - Umfang der Rechtskraftwirkung

    Auszug aus BAG, 01.04.1982 - 2 AZR 1091/79
    Kirchengemeinde St. habe das Arbeitsgericht im Tatbestand festgestellt, am 25. August 1978 sei den Chefärzten eine Kündigung ausgesprochen worden mit der Maßgabe, diese werde noch schriftlich bestätigt; der Vorsitzende habe es aber unterlassen, auf diese Diskrepanz hinzuweisen und utT nähere Erklärungen zu bitten, ist unzulässig, weil die Revision es unterlassen hat vorzutragen, was sie auf entsprechende Hinweise (welche?) dargelegt hätte (vgl. dazu BAG vom 23. Februar 1962 - 1 AZR 49/61 - AP Nr. 8 zu § 322 ZPO und BAG 13, 340 [344] = AP Nr. 37 zu § 233 ZPO).
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 532/01

    Kündigung und Zustimmungsvorbehalt für vorläufigen Insolvenzverwalter -

    Das besondere Feststellungsinteresse könnte im Hinblick auf die zweite Kündigung jedoch nur dann entfallen sein, wenn das Arbeitsverhältnis durch sie vor oder gleichzeitig mit Ablauf der Kündigungsfrist wirksam beendet wäre und dies zwischen den Parteien unstreitig wäre oder rechtskräftig feststünde (BAG 11. Februar 1981 - 7 AZR 12/79 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 8 = EzA KSchG § 4 aF Nr. 20; 1. April 1982 - 2 AZR 1091/79 - nv.; von Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Auf. § 4 Rn. 16; APS/Ascheid § 4 KSchG Rn. 25).
  • BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 754/79

    Streitwert: Kündigung - allgemeiner Feststellungsantrag

    Es handelt sich dabei zwar in der Regel nach der vom BAG in Übereinstimmung mit der herrschenden Ansicht in der Literatur vertretenen Theorie vom punktuellen Streitgegenstand um mehrere Streitgegenstände (BAGE 7, 36 [40 f.]; BAGE 7, 51 [55 ff] Urteil vom 31.05.1979 - 2 AZR 473/77 - AP Nr. 50 zu § 256 ZPO [unter II 1a der Gründe]; vom 01.04.1982 - 2 AZR 1091/79 [unveröffentlicht]; weitergehend: BAG, Urt. vom 12.01.1977 - 5 AZR 593/75 - AP Nr. 3 zu § 4 KSchG 1969; Hueck, KSchG , 10. Aufl., § 4 Rdn. 48 f.; Herschel/Löwisch, KSchG , 6. Aufl., § 4 Rdn. 51; Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 4. Aufl., Rdn. 582; KR-Friedrich, 2. Aufl., § 4 KSchG Rdn. 225).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2007 - 6 Sa 680/07

    Unterrichtung bei Betriebsteilübergang - Widerspruch

    1.2.3 Da das Arbeitsverhältnis des Klägers zur Beklagten nicht über den 30. Juni 2005 hinaus fortbestanden hat, mangelte es ihm am nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderlichen Rechtsschutzinteresse für seinen gegen die vorsorgliche ordentliche Kündigung vom 31. Januar 2006 gerichteten Kündigungsschutzantrag (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 23.09.1999 - 4 Sa 1007/98 - ZIP 2000, 246 zu 3.1 a.E. der Gründe; BAG, Urteil vom 01.04.1982 - 2 AZR 1091/79 - zu II 4 der Gründe) und war sein Verlangen nach vorläufiger Weiterbeschäftigung unbegründet.
  • LAG Berlin, 15.09.1998 - 3 Sa 65/98
    Stellt sich aber heraus, daß gar keine Kündigung erklärt worden ist, erweist sich die dagegen gerichtete Feststellungsklage als unzulässig (vgl. BAG - 2 AZR 613/78 - vom 22. Mai 1980: KR-Friedrich, 4. Aufl. KSchG, § 4 Rnr. 26; vgl. auch zum Fall des anderweitigen Beendigungstatbestandes zum selben Termin: BAG - 2 AZR 416/92 - vom 4. Februar 1993, NZA 94, 214 zu A d.Gr.: BAG - 2 AZR 1091/79 - vom 1. April 1982, n.v.).
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